🇺🇸Standort außerhalb der EU

    US LLC gründen

    Gründung in wenigen Tagen und ohne Anreise, keine US-Steuer auf Auslandsgewinne und eine Rechtsform, die Kunden, Partner und Zahlungsanbieter weltweit kennen.

    Körperschaftsteuer
    0 % / 21 %*
    Quellensteuer
    0 % / 30 %
    Gründungsdauer
    1–3 Tage
    Substanz vor Ort
    Gering

    Eine US LLC zu gründen, ist für viele Unternehmer aus dem Ausland der direkte Weg zu einer schlanken, international anerkannten Gesellschaft: Gründung in wenigen Tagen, keine Anreise, kein Mindestkapital und in vielen Fällen keine US-Bundessteuer auf Gewinne, die außerhalb der USA erwirtschaftet werden. Richtig strukturiert, zählt die Limited Liability Company zu den flexibelsten Werkzeugen für international tätige Unternehmer – und wer Investoren an Bord holen will, findet in der Inc. die passende Alternative.

    LLC oder Inc.: die passende Rechtsform

    In den USA stehen zwei Rechtsformen im Vordergrund. Die LLC verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit der steuerlichen Flexibilität einer Personengesellschaft. Die Inc. (Corporation) ist die klassische Kapitalgesellschaft mit Aktien, Board und Hauptversammlung – die passende Wahl, wenn Risikokapital, Mitarbeiterbeteiligung oder ein späterer Börsengang geplant sind. Die Unterschiede im direkten Vergleich:

    LLCInc. (C-Corporation)
    HaftungBeschränkt auf das GesellschaftsvermögenBeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
    US-BundessteuerTransparent, Wahl als Corporation möglich21 % auf den Gewinn
    Ausschüttungen an AusländerKeine Quellensteuer bei transparenter LLC30 % Quellensteuer, mit DBA meist 5–15 %
    FormalitätenGering, Operating Agreement genügtBoard, Protokolle, Satzung (Bylaws)
    InvestorenFür Risikokapital wenig geeignetStandard für US-Investoren

    Die Wahl zwischen LLC oder Inc. folgt damit der Unternehmensstrategie. Für operativ tätige Unternehmer, Berater und Online-Geschäfte mit internationalem Kundenstamm ist die LLC in aller Regel die effizientere Lösung. Die Inc. spielt ihre Stärken aus, sobald Kapital von Investoren aufgenommen, Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt oder Gewinne gezielt in den USA reinvestiert werden sollen.

    Was ist eine Disregarded Entity?

    Was hinter dem Begriff steckt: Er stammt aus dem US-Steuerrecht und bedeutet wörtlich „nicht beachtete Einheit“. Gemeint ist eine LLC mit nur einem Gesellschafter, die für die Einkommensteuer des Bundes nicht als eigenes Steuersubjekt gilt. Die IRS schaut gewissermaßen durch die Gesellschaft hindurch und rechnet Gewinne und Verluste direkt dem Inhaber zu. Eine eigene Körperschaftsteuer fällt auf Ebene der LLC nicht an.

    Wichtig ist der Unterschied zwischen Steuer- und Gesellschaftsrecht: Steuerlich ist die Disregarded Entity unsichtbar, rechtlich besteht sie voll. Sie schließt Verträge im eigenen Namen, hat ein eigenes Vermögen und schützt den Inhaber vor der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

    Ist der Inhaber im Ausland ansässig und hat die LLC weder Büro noch Personal in den USA, entstehen auf Gewinne aus Geschäften außerhalb der USA in der Regel keine US-Bundessteuern. Mehrere Gesellschafter machen die LLC automatisch zur Partnership; mit dem Formular 8832 kann sie sich auf Wunsch auch wie eine Corporation besteuern lassen. Wer eine US LLC mit Blick auf die Steuern gründen will, nutzt genau diese Wahlmöglichkeit, um die Gesellschaft auf seine persönliche Situation abzustimmen. Gegenüber der IRS genügt für die Disregarded Entity eine jährliche Informationsmeldung auf Form 5472.

    Einstufung in Deutschland und Österreich

    Deutschland und Österreich bewerten die LLC nach eigenen Maßstäben. Im sogenannten Typenvergleich wird geprüft, ob die LLC einer inländischen Kapitalgesellschaft oder einer transparenten Gesellschaft entspricht. Den Ausschlag geben die Regelungen im Operating Agreement – zu Geschäftsführung, Gewinnverteilung, Übertragbarkeit der Anteile und Dauer der Gesellschaft. In Österreich wird eine LLC mit nur einem Gesellschafter entweder wie eine Kapitalgesellschaft oder wie ein Einzelunternehmen behandelt.

    Für Gründer ist das eine gute Nachricht, denn die Einstufung lässt sich gestalten. Mit einem passend formulierten Operating Agreement und der richtigen Gesellschafterstruktur, etwa einer Holding oder einer Stiftung als Gesellschafterin, wird die LLC auch bei Wohnsitz in Deutschland oder Österreich zu einem durchdachten Baustein. Entscheidend ist, dass diese Struktur vor der Gründung steht und auf die Regeln Ihres Wohnsitzlandes abgestimmt ist.

    Der richtige Bundesstaat

    Wer eine LLC als Firma in den USA gründen will, wendet sich nicht an den Bund, sondern an einen Bundesstaat. Für Gründer aus dem Ausland stehen fünf Staaten im Vordergrund, und für viele ist die anonyme Gründung dabei ein zentrales Kriterium: In Wyoming, Delaware, New Mexico und Nevada lässt sich eine LLC gründen, ohne dass die Gesellschafter im öffentlichen Register erscheinen. Die fünf Staaten im direkten Vergleich:

    EmpfehlungWyomingDelawareNew MexicoNevadaFlorida
    Anonyme GründungJaJaJaTeilweiseNein
    Gesellschafter im öffentlichen RegisterNeinNeinNeinNeinJa
    Geschäftsführer im öffentlichen RegisterNeinNeinNeinJaJa
    Steuer des Staates auf AuslandsgewinneKeineKeineKeineKeineKeine
    Jährliche Pflicht im StaatAnnual ReportPauschalsteuer, kein BerichtKeineAnnual List und GewerbelizenzAnnual Report
    Laufender VerwaltungsaufwandGeringMittelSehr geringHochMittel
    Vermögens­schutzSehr hochHochMittelSehr hochMittel
    RechtsprechungEtabliertCourt of ChanceryEtabliertBusiness CourtEtabliert
    Akzeptanz bei InvestorenMittelSehr hochGeringMittelMittel
    EintragungOnline sofort aktiv1–3 WerktageWenige Werktage1–2 Werktage1–3 Werktage
    Ideal fürOnline-Unternehmer, HoldingsInvestoren, spätere Inc.Minimalen AufwandVermögens­schutzGeschäft in den USA

    Welcher der richtige Staat ist, hängt von Ihren Plänen ab. Eine Wyoming LLC ist für die meisten Gründer ohne US-Präsenz die erste Wahl, eine Delaware LLC empfiehlt sich, sobald Investoren oder eine spätere Umwandlung in eine Inc. denkbar sind. Eingetragen wird die Gesellschaft beim Secretary of State des gewählten Staates, in Wyoming bei der Business Division, in Delaware bei der Division of Corporations. Wer in einem anderen Bundesstaat tatsächlich tätig wird, etwa mit Lager oder Mitarbeitern, registriert sich dort zusätzlich.

    Ablauf der Gründung

    Ob LLC oder Inc.: Die Gründung einer US-Gesellschaft erfolgt vollständig aus der Ferne. Wer eine US LLC zu gründen plant, geht dieselben Schritte wie bei einer Corporation – nur die Dokumente unterscheiden sich:

    1. Rechtsform, Bundesstaat und Namen festlegen: Der Name muss im gewählten Staat frei sein und den Zusatz „LLC“ bzw. „Inc.“ oder „Corp.“ tragen.
    2. Registered Agent bestellen: Jede Gesellschaft braucht eine Zustelladresse im Gründungsstaat.
    3. Gründungsurkunde einreichen: Die LLC entsteht mit den Articles of Organization, die Inc. mit den Articles of Incorporation beim Secretary of State.
    4. Innere Ordnung regeln: Bei der LLC das Operating Agreement, bei der Inc. die Bylaws, die Bestellung des Boards und die Ausgabe der Aktien.
    5. EIN beantragen: Die Steuernummer der IRS gibt es auch ohne US-Sozialversicherungsnummer; beantragt wird sie mit dem Formular SS-4.

    Der gesamte Ablauf ist überschaubar: Die Eintragung dauert je nach Bundesstaat wenige Tage, die EIN für ausländische Gesellschafter meist einige Wochen.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungKeine Formvorschrift; vollständige Aufzeichnungen für die IRS-Meldung
    JahresabschlussKeine Veröffentlichungspflicht
    Abschlussprüfung (Audit)Keine Pflicht
    SteuererklärungJährlich Form 5472 mit Form 1120 (LLC mit ausländischem Eigentümer)
    Umsatzsteuer: RegistrierungKeine Mehrwertsteuer; Sales Tax je nach Bundesstaat
    Umsatzsteuer: MeldungenNur bei Sales-Tax-Pflicht im jeweiligen Bundesstaat
    Laufende RegisterpflichtenAnnual Report bzw. Pauschalsteuer im Gründungsstaat; Registered Agent

    Die LLC meldet jährlich auf Form 5472 mit einer vereinfachten Form 1120. Für eine Inc. kommen Vorstands- und Gesellschafterversammlungen mit Protokollen sowie die vollständige Körperschaftsteuer-Erklärung hinzu. Seit März 2025 müssen in den USA gegründete Gesellschaften keine wirtschaftlich Berechtigten mehr an FinCEN melden.

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    LLC für digitale Nomaden

    Für digitale Nomaden und alle, die ortsunabhängig arbeiten, ist die LLC das ideale Fundament. Sie wird vollständig online geführt, ist bei Kunden und Zahlungsanbietern weltweit anerkannt und erzeugt ohne US-Geschäft keine US-Steuer. Gerade für sie lohnt es sich, eine US LLC zu gründen: Das Unternehmen bleibt stabil an einem Ort verankert, während der Inhaber dort lebt, wo es ihm gefällt.

    Ihr volles Potenzial entfaltet die LLC in Verbindung mit einem Wohnsitz in einem Land mit niedriger oder territorialer Besteuerung. In Dubai gibt es keine Einkommensteuer, in Malta werden Auslandseinkünfte mit dem Non-Dom-Status nur bei Überweisung nach Malta besteuert, und Georgien bietet ein attraktives Programm für Kleinunternehmer. Mit einem nachweisbaren Wohnsitz in einem dieser Länder entsteht eine klare, rechtssichere Struktur – und die Freiheit, ortsunabhängig zu arbeiten, wird auch steuerlich zum Vorteil.

    Für wen sich eine US LLC eignet

    Für wen sich eine LLC eignet, hängt weniger von den USA ab als von Wohnsitz, Kunden und Geschäftsmodell:

    Geeignet für

    • Online-Unternehmer mit Kunden in vielen Ländern
    • Digitale Nomaden mit Wohnsitz in einem Niedrigsteuerland
    • Gründer, die den US-Markt erschließen möchten
    • SaaS- und Softwareanbieter mit Umsätzen in US-Dollar

    Weniger geeignet für

    • Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen in der EU
    • Startups mit US-Investoren, hier passt die Inc.
    • Handwerks- und Ladengeschäfte mit Kunden vor Ort
    • Betriebe mit Büro und Personal in Europa

    Wer ein Team aufbauen, Mitarbeiter einstellen oder ein Büro in Europa betreiben möchte, ist mit einer EU-Gesellschaft besser aufgestellt: Ungarn bietet mit 9 % die niedrigste Körperschaftsteuer der EU und gut ausgebildete Fachkräfte, Bulgarien kombiniert 10 % Steuer mit besonders niedrigen Lohnkosten. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zur LLC-Gründung in den USA

    Rund um die LLC-Gründung betreffen häufige Fragen vor allem Steuern, Struktur und den Wohnsitz. Die Antworten im Überblick:

    Zahlt eine US LLC Steuern in den USA?

    Eine LLC mit einem Gesellschafter, der im Ausland lebt, ist eine Disregarded Entity. Hat sie weder Büro noch Personal noch Einkünfte aus den USA, fällt in der Regel keine US-Bundessteuer an. Auch die Bundesstaaten Wyoming, New Mexico, Nevada und Florida erheben auf solche Gewinne keine Einkommensteuer. Besteuert werden die Gewinne im Wohnsitzland des Inhabers; die jährliche Meldung an die IRS ist dennoch Pflicht.

    Wie funktioniert die anonyme Gründung?

    In Wyoming, Delaware, New Mexico und Nevada müssen die Gesellschafter einer LLC nicht im öffentlichen Register stehen. Eingetragen werden der Name der Gesellschaft und der Registered Agent, nicht die Inhaber. Gegenüber IRS und Banken sind die wirtschaftlich Berechtigten selbstverständlich bekannt – die Anonymität schützt also die Privatsphäre gegenüber der Öffentlichkeit, nicht gegenüber Behörden.

    Muss ich für die Gründung in die USA reisen?

    Nein. Eintragung, Registered Agent, Operating Agreement und EIN lassen sich vollständig aus dem Ausland erledigen. Unterschrieben wird digital oder per Post, eine US-Adresse oder ein US-Visum ist nicht nötig.

    Kann eine LLC später in eine Inc. umgewandelt werden?

    Ja. In den meisten Bundesstaaten, darunter Delaware und Wyoming, lässt sich eine LLC ohne Neugründung in eine Corporation umwandeln. Das ist sinnvoll, wenn später Investoren einsteigen oder Mitarbeiter beteiligt werden sollen. Alternativ kann die LLC steuerlich auch ohne Umwandlung wie eine Corporation behandelt werden.

    Kann ich mit einer LLC in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja – entscheidend ist dann die Struktur. Hält man die LLC direkt und führt sie von zu Hause aus, werden die Gewinne in der Regel im Wohnsitzland versteuert. Mit einer passenden Gesellschafterstruktur, etwa einer Holding oder einer Stiftung als Gesellschafterin, und einem darauf abgestimmten Operating Agreement lassen sich Besteuerung und Haftung gezielt gestalten. Dabei sind die Regeln Ihres Wohnsitzlandes für ausländische Stiftungen und niedrig besteuerte Gesellschaften zu berücksichtigen; die passende Lösung erarbeiten wir im Erstgespräch.

    Wie lange dauert die Gründung?

    Die Eintragung beim Bundesstaat dauert je nach Staat wenige Stunden bis einige Tage, in Wyoming ist die LLC bei Online-Einreichung sofort aktiv. Die EIN der IRS braucht für ausländische Gesellschafter meist zwei bis vier Wochen. Mit Operating Agreement ist die LLC damit in der Regel nach zwei bis sechs Wochen voll einsatzfähig.

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    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.