Wer in Dubai eine Firma gründen möchte, findet einen der dynamischsten Wirtschaftsstandorte der Welt: keine Einkommensteuer für Privatpersonen, eine Körperschaftsteuer, die in der Freezone auf qualifizierende Einkünfte bei 0 % liegen kann, und eine an den US-Dollar gekoppelte Währung. Gleichzeitig hat sich das Umfeld seit 2023 grundlegend verändert. Die frühere Formel „Freezone gleich steuerfrei“ gilt nicht mehr, und wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnt, muss die Struktur auch aus Sicht seines Wohnsitzlandes betrachten.
Steuern für Unternehmen in Dubai
Seit Juni 2023 erheben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine Körperschaftsteuer. Gewinne bis 375.000 AED (ca. 91.000 €) bleiben steuerfrei, darüber gilt ein Satz von 9 %. Jede Gesellschaft muss sich bei der Steuerbehörde FTA registrieren, auch wenn sie keine Steuer schuldet. Wer die Frist versäumt, zahlt 10.000 AED (ca. 2.400 €) Strafe. Die gesetzlichen Grundlagen veröffentlicht das Finanzministerium der VAE.
Wer heute in Dubai eine Firma gründen will, sollte das Freezone-Regime genau kennen. Für Gesellschaften in einer Freezone gilt eine Sonderregel: Als Qualifying Free Zone Person zahlen sie auf qualifizierende Einkünfte 0 %. Voraussetzung sind ausreichende Substanz vor Ort, geprüfte Jahresabschlüsse und marktübliche Preise bei Geschäften mit verbundenen Personen. Nicht qualifizierende Umsätze dürfen 5 % des Gesamtumsatzes beziehungsweise 5 Mio. AED (ca. 1,2 Mio. €) nicht überschreiten. Wer darüber liegt, verliert den Status für fünf Jahre und zahlt 9 %.
Kleinere Unternehmen mit höchstens 3 Mio. AED (ca. 730.000 €) Jahresumsatz können stattdessen die Small Business Relief wählen und werden dann so behandelt, als hätten sie keinen steuerpflichtigen Gewinn. Die Regelung wurde 2026 bis einschließlich 2029 verlängert, lässt sich aber nicht mit dem Freezone-Regime kombinieren.
Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen keiner Quellensteuer, eine Einkommensteuer gibt es nicht. Unter dem Strich sind die Steuern in den Emiraten niedrig, aber nicht mehr pauschal null. Wie sie sich zu anderen Ländern verhalten, macht der Steuervergleich aller Standorte sichtbar.
Freezone oder Mainland: die richtige Lizenz
Die wichtigste Weichenstellung ist die Wahl zwischen Freezone und Festland. Allein in Dubai gibt es rund zwei Dutzend Freezones. Jede Freezone in Dubai hat eigene Gebühren und Regeln; zu den bekanntesten zählen DMCC, IFZA, Dubai Silicon Oasis und Meydan. Eine Freezone-Gesellschaft eignet sich für international tätige Unternehmen, deren Kunden überwiegend außerhalb der Emirate sitzen oder selbst in einer Freezone ansässig sind. Sie ist schneller gegründet, günstiger im Unterhalt und an keine bestimmte Bürogröße gebunden.
Eine Lizenz für das Mainland in Dubai stellt das Department of Economy and Tourism aus. Sie erlaubt Geschäfte im ganzen Land, etwa mit Endkunden, Ladengeschäften oder öffentlichen Auftraggebern. Seit der Reform des Gesellschaftsrechts ist bei den meisten Tätigkeiten eine vollständige ausländische Beteiligung möglich, ein lokaler Partner ist nicht mehr nötig. Im Gegenzug verlangt das Mainland ein angemietetes Büro mit registriertem Mietvertrag (Ejari).
Seit 2025 können Freezone-Gesellschaften in Dubai außerdem eine Genehmigung beantragen, um bestimmte Tätigkeiten auch auf dem Festland auszuüben. Ob Freezone oder Mainland die richtige Wahl ist, hängt deshalb von Tätigkeit und Kundenkreis ab, nicht vom Steuersatz allein. Die Unterschiede im direkten Vergleich:
| Freezone | Mainland | |
|---|---|---|
| Kunden | Im Ausland und in anderen Freezones | In den gesamten VAE, auch Endkunden und Behörden |
| Lizenz | Behörde der jeweiligen Freezone | Department of Economy and Tourism |
| Büro | Flexi-Desk oder Geschäftsadresse genügt oft | Eigenes Büro mit Ejari-Mietvertrag |
| Körperschaftsteuer | 0 % auf qualifizierende Einkünfte, sonst 9 % | 0 % bis 375.000 AED (ca. 91.000 €), darüber 9 % |
| Gründungsdauer | etwa 1–2 Wochen | etwa 2–4 Wochen |
Ablauf in sechs Schritten
Eine Firmengründung in Dubai ist in den meisten Freezones klar geregelt. Der Ablauf führt in sechs Schritten zur eigenen Gesellschaft:
- Tätigkeit festlegen: Sie bestimmt, welche Lizenz und welche Freezone infrage kommen.
- Freezone oder Behörde auswählen: Kosten, Anzahl möglicher Visa und Büroanforderungen werden verglichen.
- Firmennamen reservieren und die Vorabgenehmigung einholen.
- Unterlagen einreichen: Reisepass und Gesellschafterangaben, bei Firmen als Gesellschafter beglaubigte Registerauszüge.
- Lizenz erhalten und die Gesellschaft bei der Steuerbehörde registrieren.
- Aufenthaltsvisum und Emirates ID beantragen: Dafür ist eine kurze Einreise für Gesundheitscheck und biometrische Erfassung nötig.
In vielen Freezones liegt die Lizenz nach ein bis zwei Wochen vor, im Mainland dauert es in der Regel etwas länger.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach IFRS; Unterlagen sieben Jahre aufbewahren |
| Jahresabschluss | Jährlich; Grundlage der Körperschaftsteuer-Erklärung |
| Abschlussprüfung (Audit) | Pflicht für Freezone-Gesellschaften mit 0 %-Status, Steuergruppen und ab 50 Mio. AED Umsatz |
| Steuererklärung | Körperschaftsteuer-Erklärung bei der FTA binnen neun Monaten nach Geschäftsjahresende |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 375.000 AED steuerpflichtigem Umsatz; Satz 5 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | In der Regel vierteljährlich |
| Laufende Registerpflichten | Jährliche Verlängerung der Handelslizenz |
Für den Freezone-Satz von 0 % braucht die Gesellschaft angemessene Substanz in den Emiraten – Räume, Personal und Entscheidungen vor Ort; sie sollte von Anfang an eingeplant werden. Zuständig für Steuer und Meldungen ist die Federal Tax Authority.
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Aufenthaltsvisum und Wohnsitz in den Emiraten
Mit einer eigenen Gesellschaft können Gesellschafter und Geschäftsführer ein Aufenthaltsvisum für Dubai erhalten, das in der Regel zwei Jahre gilt und verlängert werden kann. Es ist die Grundlage für die Emirates ID, einen Mietvertrag und einen Wohnsitz in Dubai.
Steuerlich ansässig in den VAE ist, wer sich innerhalb von zwölf Monaten mindestens 183 Tage dort aufhält, unter bestimmten Voraussetzungen genügen bereits 90 Tage. Wer das belegen kann, erhält eine Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate). Ob der bisherige Wohnsitz damit steuerlich tatsächlich aufgegeben ist, entscheidet allerdings nicht Dubai, sondern das Recht Ihres bisherigen Wohnsitzlandes.
Für wen sich eine Firma in Dubai eignet
Ob es sich lohnt, in Dubai eine Firma zu gründen, hängt weniger vom Steuersatz ab als von Wohnsitz, Kundenkreis und Größe des Vorhabens:
Geeignet für
- Berater, Agenturen und Dienstleister mit internationalen Kunden
- Handelsunternehmen mit Geschäft im Nahen Osten, in Asien oder Afrika
- Digitale Geschäftsmodelle, die ortsunabhängig funktionieren
- Unternehmer, die ihren Lebensmittelpunkt nach Dubai verlegen
Weniger geeignet für
- Gründer, die gezielt EU-Fördermittel nutzen möchten
- Onlinehandel mit Fokus auf Privatkunden in der EU
- Kleine Vorhaben, deren Kosten den Steuervorteil aufzehren
- Produzierende Betriebe mit eigenem Werk in Europa
Wer einen Standort innerhalb der EU sucht, sollte Zypern oder Malta vergleichen; für Online-Geschäfte ohne Umzug kommt eher eine US LLC infrage. Alle Optionen bietet die Übersicht aller Standorte. Für wen welche Freezone in Dubai am besten passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






