Zypern hat sein Steuerrecht zum 1. Januar 2026 grundlegend reformiert – und dabei bewahrt, was die Insel für Unternehmer und Zuzügler so attraktiv macht: den Non-Dom-Status. Die Körperschaftsteuer liegt nun bei 15 %, zugleich wurden Abgaben gestrichen, Freibeträge erhöht und die Regeln für den Wohnsitz vereinfacht. Wer in Zypern eine Firma gründen und zugleich dorthin ziehen möchte, kann beides verbinden: Mit dem Non-Dom-Status sind Dividenden und Zinsen bis zu 17 Jahre von der Sonderverteidigungsabgabe befreit.
Die Steuerreform 2026
Mit der Steuerreform 2026 hat Zypern sein Steuerrecht modernisiert und für Unternehmer und Privatpersonen spürbar vereinfacht. Die Körperschaftsteuer beträgt seither 15 % und entspricht damit dem internationalen Mindestniveau. Im Gegenzug wurden die fiktive Gewinnausschüttung und die Stempelsteuer abgeschafft, die Verteidigungsabgabe auf Dividenden für in Zypern domizilierte Personen auf 5 % gesenkt und der steuerfreie Grundbetrag für Privatpersonen auf 22.000 € angehoben; der Spitzensteuersatz von 35 % greift erst ab 72.000 €.
Dividenden, die eine zypriotische Gesellschaft von ihren Beteiligungen erhält, bleiben unter den Voraussetzungen der Beteiligungsbefreiung steuerfrei. Damit bleibt Zypern ein gefragter Standort für Holdings.
Non-Dom: steuerfreie Dividenden
Das Herzstück der zypriotischen Attraktivität ist der Non-Dom-Status. Wer in Zypern steuerlich ansässig wird, dort aber nicht sein Domizil hat, zahlt auf Dividenden und Zinsen keine Verteidigungsabgabe – Gewinnausschüttungen fließen also ohne diese Abgabe. Da Dividenden in Zypern nicht der Einkommensteuer unterliegen, sind sie für Non-Doms weitgehend steuerfrei; lediglich der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem von 2,65 % fällt an, höchstens 4.770 € im Jahr.
Der Status gilt für bis zu 17 Jahre. Mit der Reform 2026 wurde zudem eine Möglichkeit geschaffen, die Vorteile gegen eine Pauschalzahlung über diesen Zeitraum hinaus zu verlängern. Für Unternehmer, die in Zypern eine Firma gründen oder Gewinne aus einer eigenen Gesellschaft im Ausland beziehen, ist das einer der stärksten Vorteile, die ein EU-Staat bietet.
Wohnsitz ab 60 Tagen
Steuerlich ansässig in Zypern wird, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält – oder die 60-Tage-Regel nutzt. Sie verlangt einen Aufenthalt von mindestens 60 Tagen, eine geschäftliche Tätigkeit oder Anstellung in Zypern, etwa als Geschäftsführer der eigenen Gesellschaft, und eine eigene oder gemietete Wohnung auf der Insel. Die frühere Bedingung, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein, ist mit der Reform 2026 entfallen.
Damit eignet sich ein Wohnsitz in Zypern besonders für Unternehmer, die viel reisen und trotzdem einen klaren, rechtssicheren Wohnsitz in der EU suchen – mit Mittelmeerklima, englischsprachigem Alltag und kurzen Flugzeiten in den DACH-Raum.
Kombination mit Firma im Ausland
Ein Zypern-Wohnsitz lässt sich besonders gut mit einer Gesellschaft in einem Land kombinieren, das weder die Auslandsgewinne der Gesellschaft noch ihre Ausschüttungen besteuert. Die Gesellschaft erwirtschaftet ihre Gewinne dort steuerfrei, und fließen sie als Dividende an einen Non-Dom in Zypern, fällt auch in Zypern weder Einkommensteuer noch Verteidigungsabgabe an. Wie hoch die Gesamtbelastung konkret ist – inklusive Quellensteuer und Gesundheitsbeitrag –, zeigt der Vergleich bewährter Standorte für eine solche Firma im Ausland:
| Gesellschaft in | Steuer auf den Gewinn | Quellensteuer auf Dividenden | Gesundheitsbeitrag in Zypern | Gesamtbelastung |
|---|---|---|---|---|
| Singapur | 0 % auf Auslandsgewinne | 0 % | 2,65 % | 2,65 % |
| Hongkong | 0 % auf Auslandsgewinne | 0 % | 2,65 % | 2,65 % |
| Dubai (Freezone) | 0 % auf qualifizierende Einkünfte | 0 % | 2,65 % | 2,65 % |
| Bulgarien | 10 % | 5 % | 2,65 % | ca. 16,9 % |
| Zypern selbst | 15 % | 0 % | 2,65 % | ca. 17,3 % |
Die Gesamtbelastung umfasst alle Steuern und Abgaben vom Gewinn der Gesellschaft bis zur Dividende beim Gesellschafter. Der Gesundheitsbeitrag ist auf 4.770 € im Jahr begrenzt – bei Einkünften über 180.000 € sinkt die Gesamtbelastung also weiter. Welcher Standort sich für diese Kombination am besten eignet, hängt vom Geschäftsmodell ab und sollte gemeinsam mit der Wohnsitzplanung entschieden werden – nur so greifen Unternehmens- und Wohnsitzbesteuerung sinnvoll ineinander.
Ablauf der Gründung
Wer in Zypern eine Firma zu gründen plant, durchläuft einen klaren Ablauf:
- Firmennamen genehmigen lassen beim Registrar of Companies.
- Satzung erstellen: Memorandum und Articles of Association regeln Anteile, Organe und Zweck.
- Direktor, Company Secretary und Sitz bestellen: Die Gesellschaft braucht eine Adresse auf Zypern.
- Eintragung beim Registrar of Companies: Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft.
- Steuerliche Registrierung: Innerhalb von 60 Tagen folgt die Anmeldung bei der Steuerbehörde, bei Bedarf auch für die Umsatzsteuer.
Mit vollständigen Unterlagen ist die Gesellschaft nach der Gründung in der Regel binnen weniger Wochen voll einsatzfähig.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach IFRS |
| Jahresabschluss | Jährlich, geprüft, mit dem Annual Return (HE32) |
| Abschlussprüfung (Audit) | Pflicht für alle Gesellschaften, unabhängig von der Größe |
| Steuererklärung | Jährliche Körperschaftsteuer-Erklärung (TD4) mit geprüftem Abschluss |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 15.600 € Umsatz in zwölf Monaten; Satz 19 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Vierteljährlich |
| Laufende Registerpflichten | Annual Return und jährliche Registergebühr von 350 € |
Die Anmeldung bei der Steuerbehörde erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach der Gründung; Abschluss und Annual Return gehen an den Registrar of Companies. Mit einem erfahrenen Buchhalter vor Ort sind diese Pflichten Routine.
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Zypern?
Für wen sich eine Firma in Zypern eignet, hängt vor allem davon ab, ob auch der eigene Wohnsitz nach Zypern verlegt wird:
Geeignet für
- Zuzügler, die vom Non-Dom-Status profitieren
- Holdings mit Beteiligungen im Ausland
- Inhaber einer Firma in einem Land ohne Gewinnsteuer
- Familien, die in der EU am Meer leben möchten
Weniger geeignet für
- Gründer, die einen Steuersatz unter 15 % suchen
- Kleinstfirmen ohne Budget für das jährliche Audit
- Händler mit Lager und Logistik in Mitteleuropa
- Vorhaben, die eine Gründung binnen Tagen brauchen
Wer ebenfalls einen Non-Dom-Wohnsitz in der EU sucht, sollte Malta vergleichen; für die Gesellschaft selbst bieten Standorte wie Singapur und Hongkong steuerfreie Auslandseinkünfte, und innerhalb der EU ist Bulgarien mit 10 % Körperschaftsteuer eine Alternative. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






