🇧🇬Standort in der EU

    Firma in Bulgarien gründen

    10 % Körperschaftsteuer, 5 % auf Dividenden und seit 2026 der Euro als Währung – mit einer EOOD ab 1 € Stammkapital mitten in der EU.

    Körperschaftsteuer
    10 %*
    Quellensteuer
    5 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Gering

    Seit dem 1. Januar 2026 zahlt Bulgarien mit dem Euro – und bleibt dabei einer der günstigsten Steuerstandorte der EU. Der Körperschaftsteuersatz von 10 % gilt ohne Staffelung, Dividenden werden mit 5 % besteuert, und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt sich schon mit 1 € Stammkapital gründen. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Bulgarien zur Eurozone; wer in Bulgarien eine Firma gründen möchte, plant Kapital, Konten und Abschlüsse damit von Beginn an in Euro.

    10 % Steuer, 5 % auf Dividenden

    Bulgarien besteuert Unternehmensgewinne mit einem einheitlichen Satz von 10 %, ohne Progression und ohne lokale Zuschläge. Werden Gewinne an eine natürliche Person ausgeschüttet, kommen 5 % Dividendensteuer hinzu; gehen die Dividenden an eine Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR, fällt keine Steuer auf Dividenden an. Auch die Einkommensteuer für Privatpersonen beträgt einheitlich 10 %.

    Von 100 € Gewinn bleiben damit nach Körperschaftsteuer und Ausschüttung 85,50 € beim Gesellschafter – eine Gesamtbelastung von 14,5 %, die in der EU kaum ein anderer Standort erreicht. Zuständig für alle Steuerfragen ist die Nationale Steuerbehörde (NRA).

    Die Rechtsformen im Vergleich

    Für Gründer aus dem Ausland ist fast immer die EOOD die richtige Wahl: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter, vergleichbar mit einer Ein-Personen-GmbH. Gründen mehrere Personen gemeinsam, wird daraus eine OOD. Für größere Vorhaben gibt es die Aktiengesellschaft (AD, mit nur einem Aktionär EAD). Alle drei sind Kapitalgesellschaften; daneben steht das Einzelunternehmen (ET). Die Rechtsformen im direkten Vergleich:

    EmpfehlungEOODOODAD / EADET
    ArtKapitalgesellschaftKapitalgesellschaftKapitalgesellschaftEinzel­unternehmen
    EntsprichtEin-Personen-GmbHGmbH mit mehreren GesellschafternAktiengesellschaftEingetragener Kaufmann
    GesellschafterEine PersonZwei oder mehrEine oder mehrereEine Person
    Mindestkapital1 €1 €25.000 €Keines
    HaftungBeschränktBeschränktBeschränktPersönlich
    Gründung aus dem AuslandJaJaJaNur mit Dauer­aufenthalt in Bulgarien
    Steuer auf den Gewinn10 %10 %10 %15 % Einkommen­steuer
    Steuer auf Ausschüttungen5 %5 %5 %Entfällt
    Ideal fürEinzelgründer, Berater, OnlinegeschäftePartnerschaften, FamilienbetriebeGrößere Vorhaben, InvestorenSelbständige mit Wohnsitz in Bulgarien

    Der entscheidende Unterschied liegt in der Haftung: Bei EOOD, OOD und AD haftet nur das Gesellschaftsvermögen, beim Einzelunternehmen dagegen der Inhaber persönlich. Zudem gilt für Einzelunternehmer ein eigener Steuersatz von 15 % auf den Gewinn, und Ausländer brauchen für die Gründung einen Daueraufenthalt in Bulgarien. Für Gründer aus dem Ausland ist die EOOD deshalb der Standard.

    Euro seit 2026

    Mit dem Beitritt zur Eurozone am 1. Januar 2026 hat Bulgarien den Lew zum festen Kurs von 1,95583 Lew je Euro abgelöst. Neue Gesellschaften geben ihr Kapital seither in Euro an, Rechnungen, Steuerzahlungen und Abschlüsse laufen in Euro. Für Unternehmen aus dem Euroraum entfällt damit jedes Währungsrisiko.

    Wenig Substanz erforderlich

    Bulgarien selbst verlangt von einer Gesellschaft nur wenig Substanz – erforderlich sind im Kern ein Sitz im Land und eine ordentliche Buchhaltung. Ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in Bulgarien ist nicht vorgeschrieben, ein Mindestkapital von 1 € genügt, und für den Sitz reicht eine Geschäftsadresse im Land. Damit lässt sich eine EOOD schlank aufsetzen und bequem aus dem Ausland führen.

    Wer in Bulgarien eine Firma gründen und später wachsen möchte, findet ideale Bedingungen: Der Mindestlohn liegt 2026 bei 620 € im Monat, qualifizierte Fachkräfte sind verfügbar, und Büros sind im EU-Vergleich günstig. Gerade für Unternehmen, die ein Team in der EU aufbauen, ist Bulgarien damit einer der attraktivsten Standorte.

    Ablauf der Gründung

    Wer in Bulgarien eine Firma zu gründen plant, durchläuft einen klaren Ablauf:

    1. Gründungsurkunde erstellen: Für eine EOOD die Gründungsurkunde des Alleingesellschafters, für eine OOD den Gesellschaftsvertrag.
    2. Zustimmung des Geschäftsführers beglaubigen: Die Erklärung des Geschäftsführers wird notariell beglaubigt.
    3. Stammkapital einzahlen: Mindestens 1 € auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer bulgarischen Bank.
    4. Eintragung im Handelsregister: Der Antrag geht an die Registeragentur, die Gesellschaft erhält ihre Identifikationsnummer (EIK).
    5. Steuerliche Registrierung: Anmeldung bei der Steuerbehörde und bei Bedarf Registrierung für die Umsatzsteuer.

    Mit vollständigen Unterlagen ist die Eintragung meist nach wenigen Werktagen erledigt; die Gesellschaft ist dann sofort handlungsfähig.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungDoppelte Buchführung nach bulgarischen Standards
    JahresabschlussJährlich, Veröffentlichung im Handelsregister bis 30. September
    Abschlussprüfung (Audit)Ab 2 von 3: Bilanzsumme 4 Mio. BGN (rund 2,05 Mio. €), Umsatz 8 Mio. BGN (rund 4,09 Mio. €), 50 Mitarbeiter
    SteuererklärungJährliche Körperschaftsteuer-Erklärung bis 30. Juni
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 51.130 € Jahresumsatz, freiwillig auch darunter; Satz 20 %
    Umsatzsteuer: MeldungenMonatlich bis zum 14. des Folgemonats
    Laufende RegisterpflichtenÄnderungen im Handelsregister melden; Berechtigte aktuell halten

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Bulgarien?

    Für wen sich eine Firma in Bulgarien eignet, hängt vor allem davon ab, ob Gewinne ausgeschüttet werden und wie das Unternehmen wachsen soll:

    Geeignet für

    • Dienstleister mit Kunden in der gesamten EU
    • Gründer, die Gewinne regelmäßig ausschütten
    • Unternehmen, die ein Team in der EU aufbauen
    • Einzelgründer mit kleinem Startkapital

    Weniger geeignet für

    • Konzerne mit komplexen Holdingstrukturen
    • Geschäftsmodelle mit Fokus auf asiatische Märkte
    • Gründer, die eine englischsprachige Verwaltung erwarten
    • Projekte, die bewusst eine Firma außerhalb der EU suchen

    Mit 9 % Körperschaftsteuer ist Ungarn eine naheliegende Alternative in der EU; wer Gewinne lieber im Unternehmen hält, sollte Estland vergleichen, und für sehr kleine Unternehmen bietet Rumänien eine besondere Regelung für Kleinstunternehmen. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Bulgarien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zu Bulgarien

    Rund um die Firmengründung in Bulgarien betreffen häufige Fragen vor allem Steuern, Rechtsformen und den Euro. Die Antworten im Überblick:

    Wie hoch ist die Steuer in Bulgarien insgesamt?

    Die Gesellschaft zahlt 10 % Körperschaftsteuer. Wird der Gewinn an eine natürliche Person ausgeschüttet, kommen 5 % Dividendensteuer hinzu. Zusammen ergibt das eine Belastung von 14,5 % auf den ausgeschütteten Gewinn.

    Was ist eine EOOD?

    Eine EOOD ist eine bulgarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter, vergleichbar mit einer Ein-Personen-GmbH. Sie kann mit einem Stammkapital ab 1 € gegründet werden und ist für Gründer aus dem Ausland die gängigste Rechtsform.

    Was ändert sich durch den Euro?

    Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro die Währung Bulgariens. Stammkapital, Rechnungen, Steuern und Abschlüsse laufen in Euro, und für Unternehmen aus dem Euroraum entfällt das Währungsrisiko.

    Ab wann muss sich meine Firma für die Umsatzsteuer registrieren?

    Ab einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von 51.130 €. Darunter ist eine freiwillige Registrierung möglich, etwa für Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 20 %.

    Muss ich für die Gründung nach Bulgarien reisen?

    Nicht zwingend. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht lässt sich die Gründung aus dem Ausland erledigen; die Beglaubigung der Unterschriften erfolgt dann im Heimatland.

    Kann ich mit einer Firma in Bulgarien in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien, und mit der passenden Struktur lässt sich eine bulgarische Gesellschaft auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen. Einzelheiten zu Ihrem Land zeigt der DBA-Check.

    Ratgeber zu Bulgarien

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Bulgarien zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

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    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.