Seit dem 1. Januar 2026 zahlt Bulgarien mit dem Euro – und bleibt dabei einer der günstigsten Steuerstandorte der EU. Der Körperschaftsteuersatz von 10 % gilt ohne Staffelung, Dividenden werden mit 5 % besteuert, und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung lässt sich schon mit 1 € Stammkapital gründen. Seit dem 1. Januar 2026 gehört Bulgarien zur Eurozone; wer in Bulgarien eine Firma gründen möchte, plant Kapital, Konten und Abschlüsse damit von Beginn an in Euro.
10 % Steuer, 5 % auf Dividenden
Bulgarien besteuert Unternehmensgewinne mit einem einheitlichen Satz von 10 %, ohne Progression und ohne lokale Zuschläge. Werden Gewinne an eine natürliche Person ausgeschüttet, kommen 5 % Dividendensteuer hinzu; gehen die Dividenden an eine Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR, fällt keine Steuer auf Dividenden an. Auch die Einkommensteuer für Privatpersonen beträgt einheitlich 10 %.
Von 100 € Gewinn bleiben damit nach Körperschaftsteuer und Ausschüttung 85,50 € beim Gesellschafter – eine Gesamtbelastung von 14,5 %, die in der EU kaum ein anderer Standort erreicht. Zuständig für alle Steuerfragen ist die Nationale Steuerbehörde (NRA).
Die Rechtsformen im Vergleich
Für Gründer aus dem Ausland ist fast immer die EOOD die richtige Wahl: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesellschafter, vergleichbar mit einer Ein-Personen-GmbH. Gründen mehrere Personen gemeinsam, wird daraus eine OOD. Für größere Vorhaben gibt es die Aktiengesellschaft (AD, mit nur einem Aktionär EAD). Alle drei sind Kapitalgesellschaften; daneben steht das Einzelunternehmen (ET). Die Rechtsformen im direkten Vergleich:
| EmpfehlungEOOD | OOD | AD / EAD | ET | |
|---|---|---|---|---|
| Art | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft | Einzelunternehmen |
| Entspricht | Ein-Personen-GmbH | GmbH mit mehreren Gesellschaftern | Aktiengesellschaft | Eingetragener Kaufmann |
| Gesellschafter | Eine Person | Zwei oder mehr | Eine oder mehrere | Eine Person |
| Mindestkapital | 1 € | 1 € | 25.000 € | Keines |
| Haftung | Beschränkt | Beschränkt | Beschränkt | Persönlich |
| Gründung aus dem Ausland | Ja | Ja | Ja | Nur mit Daueraufenthalt in Bulgarien |
| Steuer auf den Gewinn | 10 % | 10 % | 10 % | 15 % Einkommensteuer |
| Steuer auf Ausschüttungen | 5 % | 5 % | 5 % | Entfällt |
| Ideal für | Einzelgründer, Berater, Onlinegeschäfte | Partnerschaften, Familienbetriebe | Größere Vorhaben, Investoren | Selbständige mit Wohnsitz in Bulgarien |
Der entscheidende Unterschied liegt in der Haftung: Bei EOOD, OOD und AD haftet nur das Gesellschaftsvermögen, beim Einzelunternehmen dagegen der Inhaber persönlich. Zudem gilt für Einzelunternehmer ein eigener Steuersatz von 15 % auf den Gewinn, und Ausländer brauchen für die Gründung einen Daueraufenthalt in Bulgarien. Für Gründer aus dem Ausland ist die EOOD deshalb der Standard.
Euro seit 2026
Mit dem Beitritt zur Eurozone am 1. Januar 2026 hat Bulgarien den Lew zum festen Kurs von 1,95583 Lew je Euro abgelöst. Neue Gesellschaften geben ihr Kapital seither in Euro an, Rechnungen, Steuerzahlungen und Abschlüsse laufen in Euro. Für Unternehmen aus dem Euroraum entfällt damit jedes Währungsrisiko.
Wenig Substanz erforderlich
Bulgarien selbst verlangt von einer Gesellschaft nur wenig Substanz – erforderlich sind im Kern ein Sitz im Land und eine ordentliche Buchhaltung. Ein Geschäftsführer mit Wohnsitz in Bulgarien ist nicht vorgeschrieben, ein Mindestkapital von 1 € genügt, und für den Sitz reicht eine Geschäftsadresse im Land. Damit lässt sich eine EOOD schlank aufsetzen und bequem aus dem Ausland führen.
Wer in Bulgarien eine Firma gründen und später wachsen möchte, findet ideale Bedingungen: Der Mindestlohn liegt 2026 bei 620 € im Monat, qualifizierte Fachkräfte sind verfügbar, und Büros sind im EU-Vergleich günstig. Gerade für Unternehmen, die ein Team in der EU aufbauen, ist Bulgarien damit einer der attraktivsten Standorte.
Ablauf der Gründung
Wer in Bulgarien eine Firma zu gründen plant, durchläuft einen klaren Ablauf:
- Gründungsurkunde erstellen: Für eine EOOD die Gründungsurkunde des Alleingesellschafters, für eine OOD den Gesellschaftsvertrag.
- Zustimmung des Geschäftsführers beglaubigen: Die Erklärung des Geschäftsführers wird notariell beglaubigt.
- Stammkapital einzahlen: Mindestens 1 € auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer bulgarischen Bank.
- Eintragung im Handelsregister: Der Antrag geht an die Registeragentur, die Gesellschaft erhält ihre Identifikationsnummer (EIK).
- Steuerliche Registrierung: Anmeldung bei der Steuerbehörde und bei Bedarf Registrierung für die Umsatzsteuer.
Mit vollständigen Unterlagen ist die Eintragung meist nach wenigen Werktagen erledigt; die Gesellschaft ist dann sofort handlungsfähig.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Doppelte Buchführung nach bulgarischen Standards |
| Jahresabschluss | Jährlich, Veröffentlichung im Handelsregister bis 30. September |
| Abschlussprüfung (Audit) | Ab 2 von 3: Bilanzsumme 4 Mio. BGN (rund 2,05 Mio. €), Umsatz 8 Mio. BGN (rund 4,09 Mio. €), 50 Mitarbeiter |
| Steuererklärung | Jährliche Körperschaftsteuer-Erklärung bis 30. Juni |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 51.130 € Jahresumsatz, freiwillig auch darunter; Satz 20 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Monatlich bis zum 14. des Folgemonats |
| Laufende Registerpflichten | Änderungen im Handelsregister melden; Berechtigte aktuell halten |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Bulgarien?
Für wen sich eine Firma in Bulgarien eignet, hängt vor allem davon ab, ob Gewinne ausgeschüttet werden und wie das Unternehmen wachsen soll:
Geeignet für
- Dienstleister mit Kunden in der gesamten EU
- Gründer, die Gewinne regelmäßig ausschütten
- Unternehmen, die ein Team in der EU aufbauen
- Einzelgründer mit kleinem Startkapital
Weniger geeignet für
- Konzerne mit komplexen Holdingstrukturen
- Geschäftsmodelle mit Fokus auf asiatische Märkte
- Gründer, die eine englischsprachige Verwaltung erwarten
- Projekte, die bewusst eine Firma außerhalb der EU suchen
Mit 9 % Körperschaftsteuer ist Ungarn eine naheliegende Alternative in der EU; wer Gewinne lieber im Unternehmen hält, sollte Estland vergleichen, und für sehr kleine Unternehmen bietet Rumänien eine besondere Regelung für Kleinstunternehmen. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






