Mit 9 % erhebt Ungarn den niedrigsten Körperschaftsteuersatz der Europäischen Union – und liegt dabei nur gut zwei Autostunden von Wien entfernt. Hinzu kommen ein großes Angebot an deutschsprachigen Fachkräften, Lohnkosten deutlich unter dem DACH-Niveau und der volle Zugang zum EU-Binnenmarkt. Wer in Ungarn eine Firma gründen möchte, profitiert dabei nicht nur von der niedrigsten Gewinnsteuer der EU, sondern auch von einer Arbeitgeberabgabe von nur 13 % auf den Bruttolohn.
9 % Körperschaftsteuer
Ungarn besteuert Unternehmensgewinne mit einem einheitlichen Satz von 9 %, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Der Satz liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt und unter dem jedes anderen Mitgliedstaats. Zuständig ist die ungarische Steuer- und Zollverwaltung (NAV).
Die gängige Rechtsform ist die Kft, das ungarische Pendant zur GmbH. Für größere Vorhaben steht die Zrt zur Verfügung, die ungarische Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von mindestens 5 Mio. HUF.
Zur vollständigen Steuerbelastung gehören neben der Körperschaftsteuer zwei umsatzbezogene Abgaben: die Gemeindesteuer und der Innovationsbeitrag. Die wichtigsten Sätze im Überblick:
| Abgabe | Satz | Bemessung |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 9 % | Gewinn |
| Gemeindesteuer (HIPA) | bis 2 % | Bereinigter Nettoumsatz |
| Innovationsbeitrag | 0,3 % | Bereinigter Nettoumsatz; Klein- und Neugründungen befreit |
| Mehrwertsteuer | 27 % | Umsatz |
Die Gemeindesteuer (HIPA)
Die Gemeindesteuer – helyi iparűzési adó, kurz HIPA – erhebt die Gemeinde, in der die Gesellschaft ihren Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Jede Gemeinde legt den Satz selbst fest, höchstens jedoch 2 %; Budapest schöpft diesen Rahmen vollständig aus.
Bemessungsgrundlage ist der Nettoumsatz, vermindert um bestimmte Posten wie Wareneinsatz und Materialkosten. Für Handelsunternehmen mit hohem Einkaufsvolumen fällt die Abgabe deshalb meist deutlich geringer aus, als der Umsatz vermuten lässt. Damit wird die Wahl des Firmensitzes zu einem Gestaltungsinstrument: Ein Sitz in einer Gemeinde mit niedrigem Satz senkt die Gesamtbelastung spürbar. Wer in Ungarn eine Firma gründen möchte, sollte den Sitz deshalb bewusst wählen.
Fachkräfte und Lohnkosten
Ungarn ist eng mit der deutschsprachigen Wirtschaft verflochten. Nach Angaben der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer sind mehr als 2.200 deutsche Unternehmen im Land tätig und beschäftigen über 235.000 Mitarbeiter. Die Ungarndeutschen bilden zudem die zweitgrößte nationale Minderheit des Landes. Entsprechend groß ist das Angebot an Fachkräften mit Deutschkenntnissen – in der Verwaltung ebenso wie in Produktion, Logistik und Kundenservice.
Gleichzeitig liegen die Lohnkosten deutlich unter dem Niveau in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Arbeitgeber zahlen auf den Bruttolohn lediglich 13 % Sozialbeitragssteuer; die Beiträge der Arbeitnehmer von 18,5 % und die Einkommensteuer von 15 % werden vom Bruttolohn einbehalten. Die gesetzlichen Mindestlöhne für 2026:
| Mindestlohn 2026 | Brutto im Monat | Kosten für den Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Allgemeiner Mindestlohn | 322.800 HUF | Bruttolohn zzgl. 13 % |
| Garantierter Mindestlohn für Fachkräfte | 373.200 HUF | Bruttolohn zzgl. 13 % |
Der garantierte Mindestlohn gilt für Tätigkeiten, die mindestens einen Sekundarschulabschluss oder eine Berufsausbildung voraussetzen. Für Unternehmen mit Personal macht diese Kombination aus niedrigen Abgaben und qualifizierten Mitarbeitern Ungarn zu einem der wirtschaftlichsten Standorte der EU.
Geschäftskonto in Ungarn
Eine ungarische Gesellschaft muss ihr Geschäftskonto bei einem in Ungarn zugelassenen Kreditinstitut führen. Über dieses Pflichtkonto bei einer Bank mit ungarischer Zulassung werden Steuern und Abgaben abgewickelt; ein Konto bei einer ausländischen Online-Bank kann es nicht ersetzen.
Die Banken prüfen bei der Eröffnung Eigentümer, Tätigkeit und Geschäftspartner der Gesellschaft. Vollständige Unterlagen zu Gesellschaftern und Geschäftsmodell beschleunigen die Eröffnung erheblich.
Ablauf der Gründung
Der Ablauf einer Kft-Gründung ist klar geregelt und weitgehend elektronisch. Wer in Ungarn eine Firma zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:
- Steuernummer für den Geschäftsführer: Ein ausländischer Geschäftsführer benötigt zunächst eine ungarische Steuer-Identifikationsnummer, die bei der NAV beantragt wird.
- Gesellschaftsvertrag: Ein ungarischer Rechtsanwalt erstellt den Vertrag; die Gesellschafter unterzeichnen ihn, auf Wunsch auch per Vollmacht.
- Stammkapital und Sitz: Das Stammkapital beträgt mindestens 3 Mio. HUF, je Gesellschafter mindestens 100.000 HUF; der Sitz bestimmt zugleich die Gemeindesteuer.
- Eintragung: Der Anwalt meldet die Gesellschaft elektronisch beim Firmengericht an; mit einem Mustervertrag ist die Eintragung oft nach einem Werktag abgeschlossen.
- Client Gate und Company Gate: Nach der Gründung werden der persönliche Behördenzugang Ügyfélkapu (Client Gate) und das elektronische Firmenpostfach Cégkapu (Company Gate) eingerichtet, über das die gesamte Kommunikation mit den Behörden läuft.
- Kontoeröffnung: Eröffnung des Geschäftskontos bei einer ungarischen Bank und Anmeldung bei Steuerbehörde und Gemeinde.
Mit der Eintragung ist die Kft rechtsfähig; sobald Konto und Behördenzugänge eingerichtet sind, ist sie vollständig handlungsfähig.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Doppelte Buchführung nach ungarischem Rechnungslegungsgesetz |
| Jahresabschluss | Jährlich, elektronische Veröffentlichung bis 31. Mai |
| Abschlussprüfung (Audit) | Erst ab über 600 Mio. HUF Umsatz und über 50 Mitarbeitern |
| Steuererklärung | Körperschaftsteuer- und Gemeindesteuer-Erklärung jährlich bis 31. Mai |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Bei Aufnahme der Tätigkeit; Satz 27 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Monatlich, vierteljährlich oder jährlich je nach Umsatz, jeweils bis zum 20.; Echtzeit-Meldung aller Rechnungen an die NAV |
| Laufende Registerpflichten | Pflichtkonto bei ungarischer Bank; Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Ungarn?
Für wen sich eine Firma in Ungarn eignet, hängt vor allem davon ab, wo Kunden, Mitarbeiter und Waren angesiedelt sind:
Geeignet für
- Handels- und Produktionsbetriebe mit Kunden in Europa
- Arbeitgeber, die deutschsprachige Fachkräfte suchen
- Unternehmen mit Team und Lager in Mitteleuropa
- Firmen, die nah am DACH-Markt bleiben wollen
Weniger geeignet für
- Onlineshops mit Kunden vor allem in Übersee
- Holdings, die nur Beteiligungen verwalten
- Gründer mit einem Startkapital unter 3 Mio. HUF
- Geschäfte, die eine Firma außerhalb Europas brauchen
Mit 10 % Körperschaftsteuer und dem Euro bietet Bulgarien eine Alternative mit geringerem Startkapital; wer Gewinne vor allem einbehalten möchte, sollte Estland vergleichen. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






