🇭🇺Standort in der EU

    Firma in Ungarn gründen

    Der niedrigste Körperschaftsteuersatz der EU, deutschsprachige Fachkräfte und moderate Lohnkosten – zwei Autostunden von Wien entfernt.

    Körperschaftsteuer
    9 %*
    Quellensteuer
    0 % / 15 %
    Gründungsdauer
    1 Wo.
    Substanz vor Ort
    Gering

    Mit 9 % erhebt Ungarn den niedrigsten Körperschaftsteuersatz der Europäischen Union – und liegt dabei nur gut zwei Autostunden von Wien entfernt. Hinzu kommen ein großes Angebot an deutschsprachigen Fachkräften, Lohnkosten deutlich unter dem DACH-Niveau und der volle Zugang zum EU-Binnenmarkt. Wer in Ungarn eine Firma gründen möchte, profitiert dabei nicht nur von der niedrigsten Gewinnsteuer der EU, sondern auch von einer Arbeitgeberabgabe von nur 13 % auf den Bruttolohn.

    9 % Körperschaftsteuer

    Ungarn besteuert Unternehmensgewinne mit einem einheitlichen Satz von 9 %, unabhängig von der Höhe des Gewinns. Der Satz liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt und unter dem jedes anderen Mitgliedstaats. Zuständig ist die ungarische Steuer- und Zollverwaltung (NAV).

    Die gängige Rechtsform ist die Kft, das ungarische Pendant zur GmbH. Für größere Vorhaben steht die Zrt zur Verfügung, die ungarische Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von mindestens 5 Mio. HUF.

    Zur vollständigen Steuerbelastung gehören neben der Körperschaftsteuer zwei umsatzbezogene Abgaben: die Gemeindesteuer und der Innovationsbeitrag. Die wichtigsten Sätze im Überblick:

    AbgabeSatzBemessung
    Körperschaftsteuer9 %Gewinn
    Gemeindesteuer (HIPA)bis 2 %Bereinigter Nettoumsatz
    Innovationsbeitrag0,3 %Bereinigter Nettoumsatz; Klein- und Neugründungen befreit
    Mehrwertsteuer27 %Umsatz

    Die Gemeindesteuer (HIPA)

    Die Gemeindesteuer – helyi iparűzési adó, kurz HIPA – erhebt die Gemeinde, in der die Gesellschaft ihren Sitz oder eine Betriebsstätte hat. Jede Gemeinde legt den Satz selbst fest, höchstens jedoch 2 %; Budapest schöpft diesen Rahmen vollständig aus.

    Bemessungsgrundlage ist der Nettoumsatz, vermindert um bestimmte Posten wie Wareneinsatz und Materialkosten. Für Handelsunternehmen mit hohem Einkaufsvolumen fällt die Abgabe deshalb meist deutlich geringer aus, als der Umsatz vermuten lässt. Damit wird die Wahl des Firmensitzes zu einem Gestaltungsinstrument: Ein Sitz in einer Gemeinde mit niedrigem Satz senkt die Gesamtbelastung spürbar. Wer in Ungarn eine Firma gründen möchte, sollte den Sitz deshalb bewusst wählen.

    Fachkräfte und Lohnkosten

    Ungarn ist eng mit der deutschsprachigen Wirtschaft verflochten. Nach Angaben der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer sind mehr als 2.200 deutsche Unternehmen im Land tätig und beschäftigen über 235.000 Mitarbeiter. Die Ungarndeutschen bilden zudem die zweitgrößte nationale Minderheit des Landes. Entsprechend groß ist das Angebot an Fachkräften mit Deutschkenntnissen – in der Verwaltung ebenso wie in Produktion, Logistik und Kundenservice.

    Gleichzeitig liegen die Lohnkosten deutlich unter dem Niveau in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Arbeitgeber zahlen auf den Bruttolohn lediglich 13 % Sozialbeitragssteuer; die Beiträge der Arbeitnehmer von 18,5 % und die Einkommensteuer von 15 % werden vom Bruttolohn einbehalten. Die gesetzlichen Mindestlöhne für 2026:

    Mindestlohn 2026Brutto im MonatKosten für den Arbeitgeber
    Allgemeiner Mindestlohn322.800 HUFBruttolohn zzgl. 13 %
    Garantierter Mindestlohn für Fachkräfte373.200 HUFBruttolohn zzgl. 13 %

    Der garantierte Mindestlohn gilt für Tätigkeiten, die mindestens einen Sekundarschulabschluss oder eine Berufsausbildung voraussetzen. Für Unternehmen mit Personal macht diese Kombination aus niedrigen Abgaben und qualifizierten Mitarbeitern Ungarn zu einem der wirtschaftlichsten Standorte der EU.

    Geschäftskonto in Ungarn

    Eine ungarische Gesellschaft muss ihr Geschäftskonto bei einem in Ungarn zugelassenen Kreditinstitut führen. Über dieses Pflichtkonto bei einer Bank mit ungarischer Zulassung werden Steuern und Abgaben abgewickelt; ein Konto bei einer ausländischen Online-Bank kann es nicht ersetzen.

    Die Banken prüfen bei der Eröffnung Eigentümer, Tätigkeit und Geschäftspartner der Gesellschaft. Vollständige Unterlagen zu Gesellschaftern und Geschäftsmodell beschleunigen die Eröffnung erheblich.

    Ablauf der Gründung

    Der Ablauf einer Kft-Gründung ist klar geregelt und weitgehend elektronisch. Wer in Ungarn eine Firma zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:

    1. Steuernummer für den Geschäftsführer: Ein ausländischer Geschäftsführer benötigt zunächst eine ungarische Steuer-Identifikationsnummer, die bei der NAV beantragt wird.
    2. Gesellschaftsvertrag: Ein ungarischer Rechtsanwalt erstellt den Vertrag; die Gesellschafter unterzeichnen ihn, auf Wunsch auch per Vollmacht.
    3. Stammkapital und Sitz: Das Stammkapital beträgt mindestens 3 Mio. HUF, je Gesellschafter mindestens 100.000 HUF; der Sitz bestimmt zugleich die Gemeindesteuer.
    4. Eintragung: Der Anwalt meldet die Gesellschaft elektronisch beim Firmengericht an; mit einem Mustervertrag ist die Eintragung oft nach einem Werktag abgeschlossen.
    5. Client Gate und Company Gate: Nach der Gründung werden der persönliche Behördenzugang Ügyfélkapu (Client Gate) und das elektronische Firmenpostfach Cégkapu (Company Gate) eingerichtet, über das die gesamte Kommunikation mit den Behörden läuft.
    6. Kontoeröffnung: Eröffnung des Geschäftskontos bei einer ungarischen Bank und Anmeldung bei Steuerbehörde und Gemeinde.

    Mit der Eintragung ist die Kft rechtsfähig; sobald Konto und Behördenzugänge eingerichtet sind, ist sie vollständig handlungsfähig.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungDoppelte Buchführung nach ungarischem Rechnungslegungsgesetz
    JahresabschlussJährlich, elektronische Veröffentlichung bis 31. Mai
    Abschlussprüfung (Audit)Erst ab über 600 Mio. HUF Umsatz und über 50 Mitarbeitern
    SteuererklärungKörperschaftsteuer- und Gemeindesteuer-Erklärung jährlich bis 31. Mai
    Umsatzsteuer: RegistrierungBei Aufnahme der Tätigkeit; Satz 27 %
    Umsatzsteuer: MeldungenMonatlich, vierteljährlich oder jährlich je nach Umsatz, jeweils bis zum 20.; Echtzeit-Meldung aller Rechnungen an die NAV
    Laufende RegisterpflichtenPflichtkonto bei ungarischer Bank; Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Ungarn?

    Für wen sich eine Firma in Ungarn eignet, hängt vor allem davon ab, wo Kunden, Mitarbeiter und Waren angesiedelt sind:

    Geeignet für

    • Handels- und Produktionsbetriebe mit Kunden in Europa
    • Arbeitgeber, die deutschsprachige Fachkräfte suchen
    • Unternehmen mit Team und Lager in Mitteleuropa
    • Firmen, die nah am DACH-Markt bleiben wollen

    Weniger geeignet für

    • Onlineshops mit Kunden vor allem in Übersee
    • Holdings, die nur Beteiligungen verwalten
    • Gründer mit einem Startkapital unter 3 Mio. HUF
    • Geschäfte, die eine Firma außerhalb Europas brauchen

    Mit 10 % Körperschaftsteuer und dem Euro bietet Bulgarien eine Alternative mit geringerem Startkapital; wer Gewinne vor allem einbehalten möchte, sollte Estland vergleichen. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Ungarn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zu Ungarn

    Häufige Fragen zur Firmengründung in Ungarn betreffen vor allem Steuern, Personal und Bankkonto. Die Antworten im Überblick:

    Wie hoch ist die Steuerbelastung in Ungarn insgesamt?

    Die Körperschaftsteuer beträgt 9 % auf den Gewinn. Hinzu kommen die Gemeindesteuer von bis zu 2 % auf den bereinigten Nettoumsatz und für größere Unternehmen ein Innovationsbeitrag von 0,3 %; Klein- und Neugründungen sind davon befreit.

    Was ist die Gemeindesteuer HIPA?

    Eine Abgabe der Gemeinde am Firmensitz von bis zu 2 % auf den Nettoumsatz, vermindert um Wareneinsatz und Materialkosten. Jede Gemeinde legt den Satz selbst fest; Budapest erhebt 2 %.

    Gibt es in Ungarn deutschsprachige Fachkräfte?

    Ja. Mehr als 2.200 deutsche Unternehmen beschäftigen in Ungarn über 235.000 Mitarbeiter, und die Ungarndeutschen sind die zweitgrößte nationale Minderheit. Mitarbeiter mit Deutschkenntnissen sind daher in vielen Branchen verfügbar.

    Wie hoch sind die Lohnnebenkosten?

    Arbeitgeber zahlen 13 % Sozialbeitragssteuer auf den Bruttolohn. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 322.800 HUF brutto im Monat, für Fachkräfte bei 373.200 HUF.

    Brauche ich ein Konto bei einer ungarischen Bank?

    Ja. Eine ungarische Gesellschaft muss ihr Geschäftskonto bei einem in Ungarn zugelassenen Kreditinstitut führen; Steuern und Abgaben werden darüber abgewickelt.

    Kann ich mit einer Firma in Ungarn in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn, und mit der passenden Struktur lässt sich eine Kft auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen. Einzelheiten zu Ihrem Land zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Ungarn zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.