🇸🇬Standort außerhalb der EU

    Firma in Singapur gründen

    Auslandseinkünfte steuerfrei, steuerfreie Dividenden, rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen – und eine Reputation, die Banken und Geschäftspartner weltweit schätzen.

    Körperschaftsteuer
    0 %*
    Quellensteuer
    0 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Mittel

    Singapur hat sich in wenigen Jahrzehnten vom Handelshafen zu einem der verlässlichsten Finanzzentren der Welt entwickelt – mit englischem Rechtssystem, erstklassigen Banken und einer Verwaltung, die Unternehmern keine Steine in den Weg legt. Wer in Singapur eine Firma gründen will, gewinnt damit vor allem eines: eine Gesellschaft, die überall ernst genommen wird. Dazu kommt ein Steuersystem, das Auslandseinkünfte schont und Dividenden nicht zusätzlich belastet.

    Auslandseinkünfte steuerfrei

    Für Einkünfte aus dem Ausland gilt in Singapur das Überweisungsprinzip: Sie bleiben steuerfrei, solange sie nicht nach Singapur überwiesen oder dort verwendet werden. Eine Gesellschaft mit internationalem Geschäft kann ihre Auslandseinkünfte damit steuerfrei im Ausland vereinnahmen, halten und reinvestieren – ein Vorteil, den nur wenige Standorte dieser Reputation bieten. Für bestimmte Einkünfte wie Auslandsdividenden sieht das Gesetz darüber hinaus weitere Befreiungen vor.

    Gewinne aus Geschäften, die tatsächlich in Singapur betrieben werden, gelten dagegen als in Singapur entstanden und unterliegen der regulären Körperschaftsteuer mit ihren großzügigen Befreiungen. Die IRAS erläutert die Voraussetzungen auf ihrer Seite zu Auslandseinkünften von Gesellschaften.

    17 % mit Steuerbefreiungen

    Der reguläre Körperschaftsteuersatz in Singapur liegt bei 17 %. Durch zwei gesetzliche Steuerbefreiungen ist die tatsächliche Belastung für kleine und mittlere Gesellschaften jedoch deutlich niedriger: Jede Gesellschaft erhält eine Teilsteuerbefreiung, neu gegründete Gesellschaften in den ersten drei Jahren eine noch großzügigere Start-up-Befreiung.

    Gewinn in S$Alle GesellschaftenNeugründungen (erste drei Jahre)
    Erste 10.000 (ca. 6.900 €)75 % steuerfrei75 % steuerfrei
    10.001 bis 100.00050 % steuerfrei75 % steuerfrei
    100.001 bis 200.00050 % steuerfrei50 % steuerfrei
    Über 200.000 (ca. 139.000 €)17 %17 %

    Singapur arbeitet mit einem einstufigen System: Die Körperschaftsteuer ist endgültig, Dividenden an die Gesellschafter bleiben in Singapur steuerfrei, und eine Quellensteuer auf Ausschüttungen gibt es nicht.

    Reputation bei Banken und Partnern

    Kaum ein Standort genießt international ein so hohes Ansehen wie Singapur. Weder die OECD noch die FATF stufen Singapur als Steueroase ein; das Land wendet den internationalen Standard für den Informationsaustausch in Steuersachen an und tauscht seit 2018 automatisch Finanzkontodaten mit Partnerstaaten aus. Mit rund 100 Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen und ähnliche Vereinbarungen, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

    Für Unternehmer zahlt sich diese Reputation im Alltag aus: Eine Singapur Pte. Ltd. gilt bei Banken, Zahlungsanbietern und allen anderen Partnern als erste Adresse – bei Lieferanten ebenso wie bei Kunden. Gerade wer mit großen Unternehmen, Investoren oder regulierten Branchen arbeitet, für den lohnt es sich, in Singapur eine Firma zu gründen – sie öffnet Türen, die anderen Standorten verschlossen bleiben.

    Lokaler Direktor: was Gründer wissen müssen

    Eine Besonderheit unterscheidet Singapur von vielen anderen Standorten: Mindestens ein Direktor muss in Singapur ansässig sein. In Frage kommen Staatsbürger, Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder Inhaber eines Arbeitsvisums (Employment Pass), jeweils natürliche Personen über 18 Jahre. Daneben können beliebig viele weitere Direktoren aus dem Ausland bestellt werden.

    Was Gründer dabei wissen sollten: Wer selbst nicht nach Singapur zieht, bestellt über einen professionellen Dienstleister einen Nominee Director als lokaler Direktor. Rechtlich trägt dieser dieselbe Verantwortung wie jeder andere Direktor, weshalb klare Vereinbarungen zu Befugnissen und Abläufen wichtig sind. Hinzu kommen ein Company Secretary und eine Geschäftsadresse in Singapur.

    Ablauf der Gründung

    Der Ablauf ist klar geregelt: Wer in Singapur eine Firma zu gründen plant, erledigt die meisten Schritte aus der Ferne:

    1. Firmennamen genehmigen lassen: Der Name wird über das Onlineportal der ACRA geprüft und reserviert.
    2. Direktoren und Gesellschafter festlegen: Mindestens ein Gesellschafter, natürliche Person oder Gesellschaft, und mindestens ein in Singapur ansässiger Direktor.
    3. Company Secretary und Geschäftsadresse bestellen: Beide müssen in Singapur ansässig sein.
    4. Satzung (Constitution) festlegen: Sie regelt Anteile, Beschlüsse und Befugnisse.
    5. Eintragung bei der ACRA: Mit der Registrierung erhält die Gesellschaft ihre einheitliche Unternehmensnummer (UEN).

    Die Eintragung selbst erfolgt elektronisch und ist in der Regel nach wenigen Tagen abgeschlossen. Mit der Gründung und der Identitätsprüfung der Beteiligten ist die Gesellschaft meist nach ein bis zwei Wochen voll einsatzfähig.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungNach Singapurer Standards (SFRS)
    JahresabschlussJährlich, Grundlage für Annual Return und Steuererklärung
    Abschlussprüfung (Audit)Befreit als Small Company (2 von 3: Umsatz und Bilanz je bis 10 Mio. S$, bis 50 Mitarbeiter)
    SteuererklärungJährliche Erklärung (Form C-S/C) bei der IRAS; Gewinnschätzung (ECI)
    Umsatzsteuer: RegistrierungGST ab 1 Mio. S$ steuerpflichtigem Umsatz; Satz 9 %
    Umsatzsteuer: MeldungenVierteljährlich
    Laufende RegisterpflichtenAnnual Return bei der ACRA; lokaler Direktor und Company Secretary

    Die Einzelheiten zur Befreiung erläutert die ACRA auf ihrer Seite zur Audit-Befreiung. Ein ordentlicher Jahresabschluss nach den Standards Singapurs ist trotzdem jedes Jahr Pflicht.

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen sich eine Firma in Singapur eignet

    Für wen eine Firma in Singapur infrage kommt und wann sie sich eignet, hängt vor allem davon ab, welche Rolle Asien, Reputation und Substanz für das Geschäft spielen:

    Geeignet für

    • Unternehmen mit Geschäft in ganz Asien
    • Holdings und internationale Beteiligungen
    • Gründer, die höchsten Wert auf Reputation legen
    • Unternehmer mit Team oder Büro in Asien

    Weniger geeignet für

    • Gründer, die keinen lokalen Direktor einbinden möchten
    • Onlineshops mit Kunden ausschließlich in Europa
    • Kleinstvorhaben ohne Bedarf an Präsenz in Asien
    • Strukturen, die allein den niedrigsten Steuersatz suchen

    Für E-Commerce mit Lieferanten in China ist Hongkong oft die schlankere Alternative, und wer den eigenen Wohnsitz verlegen möchte, findet in Dubai einen Standort ohne Einkommensteuer. Für Onlinegeschäfte ohne Bezug zu Asien kommt eine US LLC infrage. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Singapur ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zu Singapur

    Rund um die Firmengründung in Singapur betreffen häufige Fragen vor allem Auslandseinkünfte, den lokalen Direktor und die laufenden Pflichten. Die Antworten im Überblick:

    Sind Auslandseinkünfte in Singapur steuerfrei?

    Ja. Einkünfte aus dem Ausland werden in Singapur erst besteuert, wenn sie nach Singapur überwiesen werden – solange sie im Ausland bleiben, sind sie steuerfrei. Für bestimmte Einkünfte wie Auslandsdividenden gelten darüber hinaus weitere Befreiungen. Gewinne aus einem Geschäft, das in Singapur selbst betrieben wird, unterliegen dagegen der regulären Körperschaftsteuer.

    Brauche ich einen Direktor mit Wohnsitz in Singapur?

    Ja. Mindestens ein Direktor muss in Singapur ansässig sein – als Staatsbürger, mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder mit Employment Pass. Wer nicht selbst nach Singapur zieht, bestellt einen Nominee Director über einen professionellen Dienstleister. Weitere Direktoren können im Ausland leben.

    Wie hoch ist die Steuerbelastung tatsächlich?

    Der reguläre Satz beträgt 17 %. Durch die Teilsteuerbefreiung ist die Hälfte bis drei Viertel der ersten 200.000 S$ Gewinn steuerfrei; neu gegründete Gesellschaften erhalten in den ersten drei Jahren sogar 75 % Befreiung auf die ersten 100.000 S$. Dividenden an die Gesellschafter sind in Singapur steuerfrei.

    Muss eine Firma in Singapur ein Audit machen?

    Nicht, wenn sie als kleine Gesellschaft gilt: Erfüllt sie zwei von drei Kriterien – Umsatz bis 10 Mio. S$, Bilanzsumme bis 10 Mio. S$, höchstens 50 Mitarbeiter –, entfällt die Pflichtprüfung. Jahresabschluss, Annual Return und Steuererklärung sind trotzdem jedes Jahr fällig.

    Kann ich mit einer Firma in Singapur in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja, entscheidend ist dann die Struktur. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur. Mit klaren Zuständigkeiten in Singapur und einer passenden Gesellschafterstruktur lässt sich eine Firma in Singapur auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen; Einzelheiten zu Ihrem Land zeigt der DBA-Check.

    Wie lange dauert die Gründung?

    Die elektronische Eintragung bei der ACRA ist in der Regel nach wenigen Tagen abgeschlossen. Mit Namensprüfung, Bestellung des lokalen Direktors und Identitätsprüfung ist die Gesellschaft meist nach ein bis zwei Wochen voll einsatzfähig.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Singapur zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.