Singapur hat sich in wenigen Jahrzehnten vom Handelshafen zu einem der verlässlichsten Finanzzentren der Welt entwickelt – mit englischem Rechtssystem, erstklassigen Banken und einer Verwaltung, die Unternehmern keine Steine in den Weg legt. Wer in Singapur eine Firma gründen will, gewinnt damit vor allem eines: eine Gesellschaft, die überall ernst genommen wird. Dazu kommt ein Steuersystem, das Auslandseinkünfte schont und Dividenden nicht zusätzlich belastet.
Auslandseinkünfte steuerfrei
Für Einkünfte aus dem Ausland gilt in Singapur das Überweisungsprinzip: Sie bleiben steuerfrei, solange sie nicht nach Singapur überwiesen oder dort verwendet werden. Eine Gesellschaft mit internationalem Geschäft kann ihre Auslandseinkünfte damit steuerfrei im Ausland vereinnahmen, halten und reinvestieren – ein Vorteil, den nur wenige Standorte dieser Reputation bieten. Für bestimmte Einkünfte wie Auslandsdividenden sieht das Gesetz darüber hinaus weitere Befreiungen vor.
Gewinne aus Geschäften, die tatsächlich in Singapur betrieben werden, gelten dagegen als in Singapur entstanden und unterliegen der regulären Körperschaftsteuer mit ihren großzügigen Befreiungen. Die IRAS erläutert die Voraussetzungen auf ihrer Seite zu Auslandseinkünften von Gesellschaften.
17 % mit Steuerbefreiungen
Der reguläre Körperschaftsteuersatz in Singapur liegt bei 17 %. Durch zwei gesetzliche Steuerbefreiungen ist die tatsächliche Belastung für kleine und mittlere Gesellschaften jedoch deutlich niedriger: Jede Gesellschaft erhält eine Teilsteuerbefreiung, neu gegründete Gesellschaften in den ersten drei Jahren eine noch großzügigere Start-up-Befreiung.
| Gewinn in S$ | Alle Gesellschaften | Neugründungen (erste drei Jahre) |
|---|---|---|
| Erste 10.000 (ca. 6.900 €) | 75 % steuerfrei | 75 % steuerfrei |
| 10.001 bis 100.000 | 50 % steuerfrei | 75 % steuerfrei |
| 100.001 bis 200.000 | 50 % steuerfrei | 50 % steuerfrei |
| Über 200.000 (ca. 139.000 €) | 17 % | 17 % |
Singapur arbeitet mit einem einstufigen System: Die Körperschaftsteuer ist endgültig, Dividenden an die Gesellschafter bleiben in Singapur steuerfrei, und eine Quellensteuer auf Ausschüttungen gibt es nicht.
Reputation bei Banken und Partnern
Kaum ein Standort genießt international ein so hohes Ansehen wie Singapur. Weder die OECD noch die FATF stufen Singapur als Steueroase ein; das Land wendet den internationalen Standard für den Informationsaustausch in Steuersachen an und tauscht seit 2018 automatisch Finanzkontodaten mit Partnerstaaten aus. Mit rund 100 Staaten bestehen Doppelbesteuerungsabkommen und ähnliche Vereinbarungen, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Für Unternehmer zahlt sich diese Reputation im Alltag aus: Eine Singapur Pte. Ltd. gilt bei Banken, Zahlungsanbietern und allen anderen Partnern als erste Adresse – bei Lieferanten ebenso wie bei Kunden. Gerade wer mit großen Unternehmen, Investoren oder regulierten Branchen arbeitet, für den lohnt es sich, in Singapur eine Firma zu gründen – sie öffnet Türen, die anderen Standorten verschlossen bleiben.
Lokaler Direktor: was Gründer wissen müssen
Eine Besonderheit unterscheidet Singapur von vielen anderen Standorten: Mindestens ein Direktor muss in Singapur ansässig sein. In Frage kommen Staatsbürger, Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht oder Inhaber eines Arbeitsvisums (Employment Pass), jeweils natürliche Personen über 18 Jahre. Daneben können beliebig viele weitere Direktoren aus dem Ausland bestellt werden.
Was Gründer dabei wissen sollten: Wer selbst nicht nach Singapur zieht, bestellt über einen professionellen Dienstleister einen Nominee Director als lokaler Direktor. Rechtlich trägt dieser dieselbe Verantwortung wie jeder andere Direktor, weshalb klare Vereinbarungen zu Befugnissen und Abläufen wichtig sind. Hinzu kommen ein Company Secretary und eine Geschäftsadresse in Singapur.
Ablauf der Gründung
Der Ablauf ist klar geregelt: Wer in Singapur eine Firma zu gründen plant, erledigt die meisten Schritte aus der Ferne:
- Firmennamen genehmigen lassen: Der Name wird über das Onlineportal der ACRA geprüft und reserviert.
- Direktoren und Gesellschafter festlegen: Mindestens ein Gesellschafter, natürliche Person oder Gesellschaft, und mindestens ein in Singapur ansässiger Direktor.
- Company Secretary und Geschäftsadresse bestellen: Beide müssen in Singapur ansässig sein.
- Satzung (Constitution) festlegen: Sie regelt Anteile, Beschlüsse und Befugnisse.
- Eintragung bei der ACRA: Mit der Registrierung erhält die Gesellschaft ihre einheitliche Unternehmensnummer (UEN).
Die Eintragung selbst erfolgt elektronisch und ist in der Regel nach wenigen Tagen abgeschlossen. Mit der Gründung und der Identitätsprüfung der Beteiligten ist die Gesellschaft meist nach ein bis zwei Wochen voll einsatzfähig.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach Singapurer Standards (SFRS) |
| Jahresabschluss | Jährlich, Grundlage für Annual Return und Steuererklärung |
| Abschlussprüfung (Audit) | Befreit als Small Company (2 von 3: Umsatz und Bilanz je bis 10 Mio. S$, bis 50 Mitarbeiter) |
| Steuererklärung | Jährliche Erklärung (Form C-S/C) bei der IRAS; Gewinnschätzung (ECI) |
| Umsatzsteuer: Registrierung | GST ab 1 Mio. S$ steuerpflichtigem Umsatz; Satz 9 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Vierteljährlich |
| Laufende Registerpflichten | Annual Return bei der ACRA; lokaler Direktor und Company Secretary |
Die Einzelheiten zur Befreiung erläutert die ACRA auf ihrer Seite zur Audit-Befreiung. Ein ordentlicher Jahresabschluss nach den Standards Singapurs ist trotzdem jedes Jahr Pflicht.
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen sich eine Firma in Singapur eignet
Für wen eine Firma in Singapur infrage kommt und wann sie sich eignet, hängt vor allem davon ab, welche Rolle Asien, Reputation und Substanz für das Geschäft spielen:
Geeignet für
- Unternehmen mit Geschäft in ganz Asien
- Holdings und internationale Beteiligungen
- Gründer, die höchsten Wert auf Reputation legen
- Unternehmer mit Team oder Büro in Asien
Weniger geeignet für
- Gründer, die keinen lokalen Direktor einbinden möchten
- Onlineshops mit Kunden ausschließlich in Europa
- Kleinstvorhaben ohne Bedarf an Präsenz in Asien
- Strukturen, die allein den niedrigsten Steuersatz suchen
Für E-Commerce mit Lieferanten in China ist Hongkong oft die schlankere Alternative, und wer den eigenen Wohnsitz verlegen möchte, findet in Dubai einen Standort ohne Einkommensteuer. Für Onlinegeschäfte ohne Bezug zu Asien kommt eine US LLC infrage. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






