Malta ist klein, spielt aber in mehreren Branchen ganz vorne mit: Die Insel führt das größte Schiffsregister Europas, hat sich früh als Standort für Online-Glücksspiel etabliert und verbindet die Mitgliedschaft in EU und Eurozone mit Englisch als Amtssprache. Hinter dem nominalen Satz von 35 % steht ein Erstattungssystem: Wer in Malta eine Firma gründen möchte, kann die Belastung ausgeschütteter Handelsgewinne damit effektiv auf 5 % senken.
Effektiv 5 % durch Erstattung
Eine Gesellschaft in Malta zahlt zunächst 35 % Körperschaftsteuer. Schüttet sie ihren Gewinn aus, erhalten die Gesellschafter auf Antrag den Großteil dieser Steuer zurück: Bei Gewinnen aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind es sechs Siebtel. Durch diese Erstattung bleibt am Ende eine Belastung von effektiv 5 %. Bei 100.000 € Gewinn heißt das: Die Gesellschaft zahlt 35.000 € Steuer, der Gesellschafter erhält 30.000 € zurück – übrig bleiben 5.000 €.
Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gesellschafter im Ausland erhebt Malta keine Quellensteuer, und Beteiligungserträge aus Tochtergesellschaften können steuerfrei bleiben. Den Rahmen veröffentlicht die maltesische Steuer- und Zollverwaltung.
Seit 2025 gibt es außerdem eine Alternative zum Erstattungssystem: Gesellschaften können sich dafür entscheiden, direkt 15 % Steuer zu zahlen – dafür entfällt der Umweg über Zahlung und Erstattung. Gedacht ist diese Option für internationale Konzerne mit mehr als 750 Mio. € Umsatz, die wegen der globalen Mindeststeuer ohnehin 15 % zahlen müssen. Für Unternehmer und mittelständische Firmen bleibt das Erstattungssystem mit effektiv 5 % klar die bessere Wahl.
Schifffahrt und Glücksspiel
Maltas Spezialgebiete sind vor allem die Schifffahrt und das Glücksspiel. Die maltesische Flagge ist nach registrierter Tonnage die größte Europas und gehört weltweit zu den sechs größten. Für Schifffahrtsunternehmen gilt eine Tonnagesteuer: Statt des Gewinns wird die Größe des Schiffes besteuert, und Erträge aus dem Schiffsbetrieb bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. Das macht Malta für Reedereien, Schiffsmanager und Eigner großer Yachten interessant.
Ebenso früh hat sich Malta als Standort für Online-Glücksspiel aufgestellt: Bereits 2004 schuf die Insel einen umfassenden Rechtsrahmen für Anbieter von Online-Spielen. Lizenzen vergibt die Malta Gaming Authority, die weltweit zu den bekanntesten Aufsichtsbehörden der Branche zählt.
Malta als Wohnsitz
Malta ist nicht nur ein Standort für die Firma, sondern auch für das eigene Leben. Wer nach Malta zieht, ohne dort sein Domizil zu begründen, wird als Non-Dom besteuert: Auslandseinkünfte unterliegen der maltesischen Steuer nur, wenn sie nach Malta überwiesen werden. Wer jährlich mindestens 35.000 € an Auslandseinkünften erzielt, zahlt eine Mindeststeuer von 5.000 €.
Wer in Malta eine Firma gründen und zugleich dort leben möchte, profitiert doppelt. Dazu kommen ein mildes Mittelmeerklima, Englisch als Amtssprache, kurze Wege und eine internationale Gemeinschaft von Unternehmern. Auf Wunsch unterstützen wir zudem bei der Wohnungssuche und der persönlichen Anmeldung auf Malta – so lassen sich Firma und Umzug aufeinander abstimmen.
Wohnsitzprogramme für Zuzügler
Malta besteuert Personen mit Wohnsitz, aber ohne Domizil im Land nach dem Überweisungsprinzip: Auslandseinkünfte sind nur steuerpflichtig, soweit sie nach Malta überwiesen werden, ausländische Kapitalgewinne bleiben auch dann steuerfrei. Darauf bauen für Zuzügler drei Wohnsitzprogramme auf, die von der Residency Malta Agency bzw. der Steuerbehörde verwaltet werden:
| Programm | Für wen | Besteuerung |
|---|---|---|
| Residence Programme | Bürger der EU, des EWR und der Schweiz | 15 % auf überwiesene Auslandseinkünfte, mindestens 15.000 € im Jahr |
| Global Residence Programme | Staatsangehörige anderer Länder | 15 % auf überwiesene Auslandseinkünfte, mindestens 15.000 € im Jahr |
| Nomad Residence Permit | Remote Worker aus Drittstaaten ab 42.000 € Einkommen | 10 % auf die in Malta ausgeübte Tätigkeit |
Für das Global Residence Programme muss eine Immobilie für mindestens 275.000 € gekauft (220.000 € auf Gozo und im Süden Maltas) oder für mindestens 9.600 € im Jahr gemietet werden. Maltesische Einkünfte unterliegen in den Programmen einem Satz von 35 %. Die Mindeststeuer von 15.000 € deckt auch die Einkünfte von Familienangehörigen ab.
Holding: Beteiligungsbefreiung und Zinsabzug
Für eine Holding bietet Malta neben dem Erstattungssystem eine Beteiligungsbefreiung: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen können zu 100 % steuerfrei vereinnahmt werden. Seit 2018 gibt es zudem einen fiktiven Zinsabzug (Notional Interest Deduction), mit dem Gesellschaften eine fiktive Verzinsung ihres Eigenkapitals – etwa einbehaltener Gewinne – vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen können. Eigenkapitalfinanzierung wird damit steuerlich der Fremdfinanzierung angenähert.
Ablauf der Gründung
Wer in Malta eine Firma zu gründen plant, durchläuft einen klaren Ablauf:
- Firmennamen prüfen und reservieren beim Malta Business Registry.
- Satzung (Memorandum and Articles of Association) erstellen: Sie regelt Anteile, Organe und Zweck der Gesellschaft.
- Stammkapital einzahlen: Mindestens 1.165 €, davon 20 % bei der Gründung.
- Direktor, Company Secretary und Sitz bestellen: Die Gesellschaft braucht eine Adresse auf Malta.
- Eintragung und steuerliche Registrierung: Nach der Eintragung folgen die Steuernummer und bei Bedarf die Umsatzsteuer-Registrierung.
Die Malta Limited entsteht mit der Eintragung; mit vollständigen Unterlagen und der Identitätsprüfung der Beteiligten ist sie in der Regel nach wenigen Wochen voll einsatzfähig.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach IFRS oder maltesischen Standards |
| Jahresabschluss | Jährlich, geprüft, beim Malta Business Registry einzureichen |
| Abschlussprüfung (Audit) | Pflicht für alle Gesellschaften; kleine Gesellschaften dürfen verkürzte Abschlüsse einreichen |
| Steuererklärung | Jährliche Steuererklärung; Erstattungsantrag nach jeder Ausschüttung |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Bei Aufnahme steuerbarer Umsätze; Satz 18 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Vierteljährlich |
| Laufende Registerpflichten | Annual Return, Register der Berechtigten, Company Secretary |
Der Direktor muss nicht auf Malta leben – die Gesellschaft lässt sich vollständig aus dem Ausland führen. Die Erstattung an die Gesellschafter wird nach jeder Ausschüttung beantragt. Abschlüsse und Annual Return gehen an das Malta Business Registry.
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Malta?
Für wen sich eine Firma in Malta eignet, hängt vor allem davon ab, ob Gewinne ausgeschüttet werden und ob Malta auch als Wohnsitz infrage kommt:
Geeignet für
- Holdings mit Beteiligungen innerhalb der EU
- Reedereien sowie Eigner von Schiffen und Yachten
- Anbieter von Online-Glücksspiel und Gaming
- Unternehmer, die selbst nach Malta ziehen möchten
Weniger geeignet für
- Gründer, die keine Steuer vorfinanzieren möchten
- Kleinstfirmen, für die ein Audit zu aufwendig ist
- Geschäftsmodelle ganz ohne Bezug zur EU
- Start-ups, die jeden Gewinn sofort reinvestieren
Wer ebenfalls einen Non-Dom-Wohnsitz in der EU sucht, sollte Zypern vergleichen. Für einfache Strukturen mit niedriger Steuer ohne Erstattungsverfahren kommt Bulgarien infrage, und außerhalb der EU bietet Dubai einen Wohnsitz ohne Einkommensteuer. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






