🇲🇹Standort in der EU

    Firma in Malta gründen

    Effektiv 5 % Körperschaftsteuer dank Erstattungssystem, Englisch als Amtssprache und ein Non-Dom-Wohnsitz mitten im Mittelmeer – innerhalb der EU.

    Körperschaftsteuer
    eff. 5 %*
    Quellensteuer
    0 %
    Gründungsdauer
    2–3 Wo.
    Substanz vor Ort
    Erforderlich

    Malta ist klein, spielt aber in mehreren Branchen ganz vorne mit: Die Insel führt das größte Schiffsregister Europas, hat sich früh als Standort für Online-Glücksspiel etabliert und verbindet die Mitgliedschaft in EU und Eurozone mit Englisch als Amtssprache. Hinter dem nominalen Satz von 35 % steht ein Erstattungssystem: Wer in Malta eine Firma gründen möchte, kann die Belastung ausgeschütteter Handelsgewinne damit effektiv auf 5 % senken.

    Effektiv 5 % durch Erstattung

    Eine Gesellschaft in Malta zahlt zunächst 35 % Körperschaftsteuer. Schüttet sie ihren Gewinn aus, erhalten die Gesellschafter auf Antrag den Großteil dieser Steuer zurück: Bei Gewinnen aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind es sechs Siebtel. Durch diese Erstattung bleibt am Ende eine Belastung von effektiv 5 %. Bei 100.000 € Gewinn heißt das: Die Gesellschaft zahlt 35.000 € Steuer, der Gesellschafter erhält 30.000 € zurück – übrig bleiben 5.000 €.

    Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gesellschafter im Ausland erhebt Malta keine Quellensteuer, und Beteiligungserträge aus Tochtergesellschaften können steuerfrei bleiben. Den Rahmen veröffentlicht die maltesische Steuer- und Zollverwaltung.

    Seit 2025 gibt es außerdem eine Alternative zum Erstattungssystem: Gesellschaften können sich dafür entscheiden, direkt 15 % Steuer zu zahlen – dafür entfällt der Umweg über Zahlung und Erstattung. Gedacht ist diese Option für internationale Konzerne mit mehr als 750 Mio. € Umsatz, die wegen der globalen Mindeststeuer ohnehin 15 % zahlen müssen. Für Unternehmer und mittelständische Firmen bleibt das Erstattungssystem mit effektiv 5 % klar die bessere Wahl.

    Schifffahrt und Glücksspiel

    Maltas Spezialgebiete sind vor allem die Schifffahrt und das Glücksspiel. Die maltesische Flagge ist nach registrierter Tonnage die größte Europas und gehört weltweit zu den sechs größten. Für Schifffahrtsunternehmen gilt eine Tonnagesteuer: Statt des Gewinns wird die Größe des Schiffes besteuert, und Erträge aus dem Schiffsbetrieb bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit. Das macht Malta für Reedereien, Schiffsmanager und Eigner großer Yachten interessant.

    Ebenso früh hat sich Malta als Standort für Online-Glücksspiel aufgestellt: Bereits 2004 schuf die Insel einen umfassenden Rechtsrahmen für Anbieter von Online-Spielen. Lizenzen vergibt die Malta Gaming Authority, die weltweit zu den bekanntesten Aufsichtsbehörden der Branche zählt.

    Malta als Wohnsitz

    Malta ist nicht nur ein Standort für die Firma, sondern auch für das eigene Leben. Wer nach Malta zieht, ohne dort sein Domizil zu begründen, wird als Non-Dom besteuert: Auslandseinkünfte unterliegen der maltesischen Steuer nur, wenn sie nach Malta überwiesen werden. Wer jährlich mindestens 35.000 € an Auslandseinkünften erzielt, zahlt eine Mindeststeuer von 5.000 €.

    Wer in Malta eine Firma gründen und zugleich dort leben möchte, profitiert doppelt. Dazu kommen ein mildes Mittelmeerklima, Englisch als Amtssprache, kurze Wege und eine internationale Gemeinschaft von Unternehmern. Auf Wunsch unterstützen wir zudem bei der Wohnungssuche und der persönlichen Anmeldung auf Malta – so lassen sich Firma und Umzug aufeinander abstimmen.

    Wohnsitzprogramme für Zuzügler

    Malta besteuert Personen mit Wohnsitz, aber ohne Domizil im Land nach dem Überweisungsprinzip: Auslandseinkünfte sind nur steuerpflichtig, soweit sie nach Malta überwiesen werden, ausländische Kapitalgewinne bleiben auch dann steuerfrei. Darauf bauen für Zuzügler drei Wohnsitzprogramme auf, die von der Residency Malta Agency bzw. der Steuerbehörde verwaltet werden:

    ProgrammFür wenBesteuerung
    Residence ProgrammeBürger der EU, des EWR und der Schweiz15 % auf überwiesene Auslandseinkünfte, mindestens 15.000 € im Jahr
    Global Residence ProgrammeStaatsangehörige anderer Länder15 % auf überwiesene Auslandseinkünfte, mindestens 15.000 € im Jahr
    Nomad Residence PermitRemote Worker aus Drittstaaten ab 42.000 € Einkommen10 % auf die in Malta ausgeübte Tätigkeit

    Für das Global Residence Programme muss eine Immobilie für mindestens 275.000 € gekauft (220.000 € auf Gozo und im Süden Maltas) oder für mindestens 9.600 € im Jahr gemietet werden. Maltesische Einkünfte unterliegen in den Programmen einem Satz von 35 %. Die Mindeststeuer von 15.000 € deckt auch die Einkünfte von Familienangehörigen ab.

    Holding: Beteiligungsbefreiung und Zinsabzug

    Für eine Holding bietet Malta neben dem Erstattungssystem eine Beteiligungsbefreiung: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen können zu 100 % steuerfrei vereinnahmt werden. Seit 2018 gibt es zudem einen fiktiven Zinsabzug (Notional Interest Deduction), mit dem Gesellschaften eine fiktive Verzinsung ihres Eigenkapitals – etwa einbehaltener Gewinne – vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen können. Eigenkapitalfinanzierung wird damit steuerlich der Fremdfinanzierung angenähert.

    Ablauf der Gründung

    Wer in Malta eine Firma zu gründen plant, durchläuft einen klaren Ablauf:

    1. Firmennamen prüfen und reservieren beim Malta Business Registry.
    2. Satzung (Memorandum and Articles of Association) erstellen: Sie regelt Anteile, Organe und Zweck der Gesellschaft.
    3. Stammkapital einzahlen: Mindestens 1.165 €, davon 20 % bei der Gründung.
    4. Direktor, Company Secretary und Sitz bestellen: Die Gesellschaft braucht eine Adresse auf Malta.
    5. Eintragung und steuerliche Registrierung: Nach der Eintragung folgen die Steuernummer und bei Bedarf die Umsatzsteuer-Registrierung.

    Die Malta Limited entsteht mit der Eintragung; mit vollständigen Unterlagen und der Identitätsprüfung der Beteiligten ist sie in der Regel nach wenigen Wochen voll einsatzfähig.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungNach IFRS oder maltesischen Standards
    JahresabschlussJährlich, geprüft, beim Malta Business Registry einzureichen
    Abschlussprüfung (Audit)Pflicht für alle Gesellschaften; kleine Gesellschaften dürfen verkürzte Abschlüsse einreichen
    SteuererklärungJährliche Steuererklärung; Erstattungsantrag nach jeder Ausschüttung
    Umsatzsteuer: RegistrierungBei Aufnahme steuerbarer Umsätze; Satz 18 %
    Umsatzsteuer: MeldungenVierteljährlich
    Laufende RegisterpflichtenAnnual Return, Register der Berechtigten, Company Secretary

    Der Direktor muss nicht auf Malta leben – die Gesellschaft lässt sich vollständig aus dem Ausland führen. Die Erstattung an die Gesellschafter wird nach jeder Ausschüttung beantragt. Abschlüsse und Annual Return gehen an das Malta Business Registry.

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Malta?

    Für wen sich eine Firma in Malta eignet, hängt vor allem davon ab, ob Gewinne ausgeschüttet werden und ob Malta auch als Wohnsitz infrage kommt:

    Geeignet für

    • Holdings mit Beteiligungen innerhalb der EU
    • Reedereien sowie Eigner von Schiffen und Yachten
    • Anbieter von Online-Glücksspiel und Gaming
    • Unternehmer, die selbst nach Malta ziehen möchten

    Weniger geeignet für

    • Gründer, die keine Steuer vorfinanzieren möchten
    • Kleinstfirmen, für die ein Audit zu aufwendig ist
    • Geschäftsmodelle ganz ohne Bezug zur EU
    • Start-ups, die jeden Gewinn sofort reinvestieren

    Wer ebenfalls einen Non-Dom-Wohnsitz in der EU sucht, sollte Zypern vergleichen. Für einfache Strukturen mit niedriger Steuer ohne Erstattungsverfahren kommt Bulgarien infrage, und außerhalb der EU bietet Dubai einen Wohnsitz ohne Einkommensteuer. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Malta ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zu Malta

    Rund um die Firmengründung in Malta betreffen häufige Fragen vor allem das Erstattungssystem, den Wohnsitz und die laufenden Pflichten. Die Antworten im Überblick:

    Wie hoch ist die Steuer in Malta wirklich?

    Die Gesellschaft zahlt zunächst 35 % Körperschaftsteuer. Nach einer Ausschüttung erhalten die Gesellschafter bei Gewinnen aus der Geschäftstätigkeit sechs Siebtel dieser Steuer zurück, die effektive Belastung liegt damit bei rund 5 %. Auf Ausschüttungen an Gesellschafter im Ausland fällt in Malta keine Quellensteuer an.

    Was ist die 15-%-Option in Malta?

    Seit 2025 können Gesellschaften statt des Erstattungssystems direkt 15 % Steuer zahlen. Gedacht ist das für internationale Konzerne mit mehr als 750 Mio. € Umsatz, die wegen der globalen Mindeststeuer ohnehin 15 % zahlen müssen. Für Unternehmer und mittelständische Firmen bleibt das Erstattungssystem mit effektiv 5 % die bessere Wahl.

    Warum ist Malta als Wohnsitz attraktiv?

    Neben Klima, Lebensqualität und Englisch als Amtssprache vor allem wegen des Non-Dom-Status: Auslandseinkünfte werden nur besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen werden. Wer jährlich mindestens 35.000 € an Auslandseinkünften erzielt, zahlt eine Mindeststeuer von 5.000 €.

    Helfen Sie auch beim Umzug nach Malta?

    Ja. Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Wohnungssuche und der persönlichen Anmeldung auf Malta.

    Muss jede Firma in Malta ein Audit machen?

    Ja. Jede maltesische Gesellschaft muss ihren Jahresabschluss prüfen lassen und beim Malta Business Registry einreichen, unabhängig von ihrer Größe. Kleine Gesellschaften dürfen dabei verkürzte Abschlüsse vorlegen.

    Kann ich mit einer Firma in Malta in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta, und mit der passenden Struktur lässt sich eine maltesische Gesellschaft auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen. Den größten Vorteil bietet Malta in Verbindung mit einem Wohnsitz auf der Insel; Einzelheiten zu Ihrem Land zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Malta zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.