Eine Hongkong Limited zu gründen, verbindet zwei Vorteile, die selten zusammenkommen: ein international hoch angesehener Finanz- und Handelsplatz mit englischem Common Law und ein Steuersystem, das Gewinne aus dem Ausland nicht besteuert. Die Gesellschaft kann zu 100 % in ausländischer Hand sein, Mindestkapital ist praktisch keines nötig, und Hongkong erhebt weder Mehrwertsteuer noch Quellensteuer auf Dividenden. Gerade für E-Commerce und internationalen Handel ist die Hongkong Limited deshalb eine besonders effiziente Struktur.
Territorialprinzip: Auslandsgewinne steuerfrei
Hongkong besteuert Unternehmensgewinne nach dem Territorialprinzip. Steuerpflichtig sind nur Gewinne, die in Hongkong entstehen oder dort ihren Ursprung haben. Gewinne aus Geschäften, die außerhalb Hongkongs abgewickelt werden, bleiben bei einer Hongkong Limited steuerfrei – auch wenn die Gesellschaft dort eingetragen ist und das Geld später auf einem Hongkonger Konto eingeht.
Entscheidend ist, wo die Tätigkeiten stattfinden, die den Gewinn erzeugen: Werden Verträge außerhalb Hongkongs verhandelt, abgeschlossen und erfüllt oder Dienstleistungen im Ausland erbracht, sind die Gewinne offshore. Die Steuerfreiheit wird mit einem sogenannten Offshore Claim in der jährlichen Gewinnsteuererklärung beantragt und mit Unterlagen wie Verträgen, Korrespondenz und Rechnungen belegt. Wer eine Hongkong Limited mit Blick auf Auslandsgewinne gründen will, richtet die Abläufe deshalb von Anfang an darauf aus.
Für Gewinne aus Hongkong selbst gilt die Profits Tax mit einem zweistufigen Satz: 8,25 % auf die ersten 2 Mio. HKD (ca. 230.000 €) und 16,5 % auf den darüber liegenden Betrag. Für passive Auslandseinkünfte wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren verlangt Hongkong seit 2023 zusätzlich wirtschaftliche Substanz. Für operativ tätige Handels- und E-Commerce-Gesellschaften bleibt das Territorialprinzip der zentrale Vorteil.
Hongkong Limited für E-Commerce
Für Onlinehändler kombiniert Hongkong mehrere Vorteile. Die Nähe zu Herstellern in China und Südostasien verkürzt Einkauf und Qualitätskontrolle, der Freihafen erhebt auf die meisten Waren keine Zölle, und Hongkong ist eines der großen Logistikzentren der Welt. Ware kann direkt vom Lieferanten zum Kunden in Europa oder Nordamerika gehen, ohne Hongkong je zu berühren.
Steuerlich hat die Hongkonger Finanzbehörde ihre Sicht auf den Onlinehandel klar formuliert: Wo der Server steht, ist für sich genommen nicht entscheidend. Maßgeblich ist, wo die Kerntätigkeiten stattfinden, mit denen das Geschäft betrieben wird – Einkauf, Vertrieb, Marketing und Abwicklung. Werden diese Tätigkeiten außerhalb Hongkongs ausgeübt, können die Gewinne als Auslandsgewinne steuerfrei bleiben. Für Onlinehändler lohnt es sich deshalb besonders, eine Hongkong Limited zu gründen. Ideal ist sie vor allem für Händler, die ihr Geschäft ortsunabhängig von einem Land mit niedriger Besteuerung aus führen.
Umsatzsteuer: der häufigste Irrtum
Weil Hongkong keine Mehrwertsteuer kennt, gehen viele Händler davon aus, mit einer Hongkong Limited auch in Europa keine Umsatzsteuer zu schulden. Das ist der häufigste und zugleich ein teurer Irrtum. Die Umsatzsteuer richtet sich nicht nach dem Sitz des Verkäufers, sondern nach dem Ort, an dem der Endkunde sitzt.
Verkauft eine Hongkong Limited Waren an Privatkunden in der EU, fällt die Umsatzsteuer des jeweiligen Kundenlandes an. Für Sendungen aus Drittländern bis 150 € gibt es den Import-One-Stop-Shop (IOSS), über den die Umsatzsteuer aller EU-Länder in einer einzigen Erklärung abgeführt wird; für digitale Dienstleistungen an Privatkunden steht das Nicht-EU-Verfahren des One-Stop-Shops zur Verfügung. Die Lieferschwelle von 10.000 €, ab der Umsatzsteuer im Kundenland anfällt, gilt nur für Händler mit Sitz in der EU – für eine Hongkong Limited gilt die Pflicht vom ersten Euro an.
Zwei Konstellationen sind besonders wichtig: Verkauft der Händler über große Marktplätze, übernimmt in vielen Fällen der Marktplatz selbst die Umsatzsteuer. Lagert er Ware in der EU, etwa in Fulfillment-Lagern, braucht er dort in der Regel eine eigene Umsatzsteuer-Registrierung. Alle Verfahren erläutert die Europäische Kommission auf ihrem One-Stop-Shop-Portal; welche Lösung zum jeweiligen Geschäftsmodell passt, sollte vor der Gründung feststehen.
Ablauf der Gründung
Der Ablauf ist einfach: Wer eine Firma in Hongkong gründen möchte, erledigt alles vollständig aus der Ferne. Die Anforderungen sind überschaubar:
- Namen prüfen und reservieren: Englischer und optional chinesischer Firmenname mit dem Zusatz „Limited“.
- Gesellschafter und Direktor festlegen: Mindestens ein Gesellschafter und ein Direktor, jede Nationalität ist möglich; der Direktor muss eine natürliche Person sein.
- Company Secretary und Geschäftsadresse bestellen: Beides muss in Hongkong ansässig sein.
- Gründung beim Companies Registry: Eintragung und Business Registration erfolgen in einem Schritt, elektronisch meist innerhalb weniger Tage.
- Register der wirtschaftlich Berechtigten anlegen: Es wird am Sitz der Gesellschaft geführt und ist nicht öffentlich.
Nach der Eintragung ist die Hongkong Limited sofort handlungsfähig. Die laufende Betreuung durch Company Secretary und Buchhaltung beginnt mit dem ersten Geschäftsjahr.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach Hongkonger Rechnungslegungsstandards (HKFRS) |
| Jahresabschluss | Jährlich, geprüft, mit der Profits-Tax-Erklärung |
| Abschlussprüfung (Audit) | Pflicht für alle aktiven Gesellschaften; nur Hongkonger Wirtschaftsprüfer (CPA) |
| Steuererklärung | Jährliche Profits-Tax-Erklärung; Offshore Claim für Auslandsgewinne |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Keine Mehrwertsteuer in Hongkong |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Entfällt; EU-Umsatzsteuer bei Verkäufen an EU-Kunden beachten |
| Laufende Registerpflichten | Annual Return, Verlängerung der Business Registration, Register der Berechtigten |
Der geprüfte Abschluss wird mit der Gewinnsteuererklärung beim Inland Revenue Department eingereicht und ist zugleich die Grundlage für den Offshore Claim – eine saubere, laufende Buchhaltung ist damit die Voraussetzung dafür, dass die Steuerfreiheit der Auslandsgewinne anerkannt wird. Den Annual Return nimmt das Companies Registry entgegen.
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen sich eine Hongkong Limited eignet
Für wen die Hongkong Limited infrage kommt und wann sie sich eignet, hängt vor allem davon ab, wo Lieferanten, Kunden und Inhaber sitzen:
Geeignet für
- E-Commerce-Händler mit Lieferanten in Asien
- Handelsunternehmen mit Kunden außerhalb Hongkongs
- Holdings für Beteiligungen im asiatischen Raum
- Vertriebs- und Lizenzgesellschaften für China
Weniger geeignet für
- Geschäfte mit Kunden überwiegend in Hongkong selbst
- Dienstleister ohne Kunden oder Partner in Asien
- Vorhaben, die eine Gesellschaft in der EU erfordern
- Händler ohne Lösung für die EU-Umsatzsteuer
Wer in Asien Personal und Büro aufbauen möchte, sollte auch Singapur vergleichen. Für Onlinegeschäfte ohne Asien-Bezug ist eine US LLC oft die schlankere Lösung, und wer seinen Wohnsitz verlegen möchte, findet in Dubai einen Standort ohne Einkommensteuer. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






