🇷🇴Standort in der EU

    Firma in Rumänien gründen

    1 % auf den Umsatz für Mikrounternehmen, 16 % auf den Gewinn für alle übrigen – und eines der am stärksten digitalisierten Meldesysteme der EU.

    Körperschaftsteuer
    16 %*
    Quellensteuer
    16 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Gering

    Rumänien besteuert kleine Unternehmen nicht nach dem Gewinn, sondern nach dem Umsatz: Mikrounternehmen mit bis zu 100.000 € Umsatz zahlen 1 %, unabhängig davon, wie viel davon als Gewinn übrig bleibt. Alle übrigen Gesellschaften zahlen 16 % Gewinnsteuer. Gleichzeitig hat das Land seine Steuerverwaltung konsequent digitalisiert – Rechnungen zwischen Unternehmen laufen seit 2024 ausnahmslos über das staatliche System e-Factura. Wer in Rumänien eine Firma gründen möchte, sollte beide Seiten kennen.

    Umsatz oder Gewinn

    Die Wahl zwischen Mikrostatus und Gewinnsteuer ist vor allem eine Rechenfrage:

    BesteuerungSatzBemessung
    Mikrounternehmen1 %Umsatz bis 100.000 €
    Gewinnsteuer16 %Gewinn
    Dividendensteuer seit 202616 %Ausschüttung

    Ab einer Gewinnmarge von rund 6 % ist 1 % auf den Umsatz günstiger als 16 % auf den Gewinn. Überschreitet ein Mikrounternehmen die Grenze von 100.000 €, wechselt es ab dem betreffenden Quartal in die Gewinnsteuer. Lokale Zuschläge auf den Gewinn gibt es nicht; auf Ausschüttungen fällt seit 2026 eine Dividendensteuer von 16 % an. Zuständig ist die Steuerverwaltung ANAF.

    Grenzen des Mikrostatus

    Der Mikrostatus hat klare Grenzen, und nicht jede Gesellschaft kann ihn nutzen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die überwiegend Beratungs- und Managementleistungen erbringen. Zudem darf ein Gesellschafter, der mehr als 25 % der Anteile hält, den Status nur für eine einzige Gesellschaft in Anspruch nehmen – eine Aufteilung des Geschäfts auf mehrere Mikrounternehmen ist damit ausgeschlossen.

    Wer in Rumänien eine Firma gründen und den Mikrostatus nutzen möchte, sollte deshalb vorab prüfen, ob die geplante Tätigkeit als Beratung eingestuft würde.

    e-Factura und SAF-T

    Seit 2024 müssen Rechnungen zwischen Unternehmen in Rumänien über das staatliche System e-Factura übermittelt werden; eine Rechnung ohne Meldung gilt steuerlich als nicht ordnungsgemäß. Daneben übermitteln Unternehmen ihre Buchhaltungsdaten in der standardisierten Datei SAF-T (D406) an die Steuerverwaltung.

    Für Gründer bedeutet das: Buchhaltung und Rechnungsstellung müssen von Anfang an über eine Software laufen, die an e-Factura angebunden ist. Rumänische Buchhalter arbeiten mit diesen Systemen routiniert.

    Mehrwertsteuer und Kapital

    Der Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt seit August 2025 21 %. Registrierungspflichtig ist ein Unternehmen ab einem Umsatz von 395.000 RON im Jahr. Den Jahresabschluss reicht die Gesellschaft innerhalb von 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres ein.

    Das Mindestkapital der SRL richtet sich seit 2026 nach dem Umsatz; ab einem Umsatz von 400.000 RON sind 5.000 RON erforderlich.

    IT-Standort mit Tradition

    Als IT-Standort hat Rumänien eine Tradition von über zwei Jahrzehnten: Bukarest, Cluj-Napoca, Iași und Timișoara verfügen über viele gut ausgebildete Softwareentwickler, die Englisch häufig auf hohem Niveau sprechen. Für Unternehmen, die ein Entwicklungs- oder Supportteam aufbauen, verbindet der Standort niedrige Lohnkosten mit EU-Recht und kurzen Flugverbindungen in den DACH-Raum.

    Eintragung beim ONRC

    Wer in Rumänien eine Firma gründen will, hat die SRL in fünf Schritten eingetragen; der Ablauf im Einzelnen:

    1. Namen reservieren: beim Handelsregisteramt ONRC.
    2. Gesellschaftsvertrag: Sitz, Gesellschafter, Geschäftsführung und Tätigkeitscodes.
    3. Sitz nachweisen: mit Miet- oder Nutzungsvertrag für eine Adresse in Rumänien.
    4. Kapital einzahlen: in der umsatzabhängigen Höhe.
    5. Eintragung und Steuerstatus: Steuernummer, Wahl des Mikrostatus und Anbindung an e-Factura.

    Mit vollständigen Unterlagen ist die Gründung in der Regel nach ein bis zwei Wochen abgeschlossen.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    JahresabschlussBinnen 150 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres
    SteuererklärungMikrounternehmen: vierteljährliche Erklärung der Umsatzsteuer von 1 %
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 395.000 RON Jahresumsatz; Satz 21 %
    Laufende RegisterpflichtenAlle B2B-Rechnungen über e-Factura; Buchhaltungsdaten als SAF-T (D406)

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Rumänien?

    Ob sich Rumänien lohnt und für wen es sich eignet, entscheiden vor allem Umsatz, Marge und Tätigkeit:

    Geeignet für

    • Kleine Unternehmen mit Umsatz bis 100.000 €
    • IT-Dienstleister mit Entwicklungsteam in Rumänien
    • Unternehmen mit hoher Gewinnmarge
    • Gründer, die digitale Meldeprozesse gewohnt sind

    Weniger geeignet für

    • Beratungsunternehmen, die den Mikrostatus nutzen wollen
    • Gesellschafter, die mehrere Mikrounternehmen planen
    • Unternehmen ohne Buchhaltung mit e-Factura-Anbindung
    • Holdings mit Fokus auf Westeuropa

    Für eine niedrige Gewinnsteuer mit dem Euro bietet Bulgarien 10 %; wer Gewinne einbehalten möchte, sollte Estland vergleichen. Die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich ordnen Rumänien ein; ob der Mikrostatus im konkreten Fall günstiger ist, lässt sich im Erstgespräch durchrechnen.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Rumänien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Rumänien: Antworten auf einen Blick

    Auf einen Blick: Antworten auf die Fragen, die bei einer Gründung in Rumänien am häufigsten aufkommen.

    Wann lohnt sich der Mikrostatus?

    Ab einer Gewinnmarge von rund 6 %, denn dann ist 1 % auf den Umsatz günstiger als 16 % auf den Gewinn. Die Umsatzgrenze liegt bei 100.000 €.

    Wer ist vom Mikrostatus ausgeschlossen?

    Unternehmen mit überwiegend Beratungs- oder Managementleistungen. Zudem kann ein Gesellschafter mit mehr als 25 % den Status nur für eine Gesellschaft nutzen.

    Was ist e-Factura?

    Das staatliche System, über das seit 2024 alle Rechnungen zwischen Unternehmen übermittelt werden müssen.

    Wie hoch ist die Dividendensteuer?

    Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 16 %.

    Ab wann gilt die Mehrwertsteuer?

    Ab einem Jahresumsatz von 395.000 RON; der Regelsatz beträgt 21 %.

    Kann ich die SRL mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich führen?

    Ja. Rumänien hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen; mit der passenden Struktur lässt sich eine SRL auch mit Wohnsitz im DACH-Raum nutzen. Details zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Rumänien zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.