Kaum ein Land hat sein Unternehmensrecht so konsequent vereinfacht wie Georgien: Im letzten Doing-Business-Bericht der Weltbank von 2020 belegte das Land Platz 7 von 190. Gewinne werden erst besteuert, wenn sie das Unternehmen verlassen, eine LLC kommt ohne Mindestkapital aus, und für IT-Unternehmen und Einzelunternehmer gibt es eigene Steuerregime. Wer in Georgien eine Firma gründen möchte, wählt zwischen vier klar abgegrenzten Modellen – je nach Tätigkeit, Rechtsform und Kundenstruktur.
15 % nur bei Ausschüttung
Seit 2017 besteuert Georgien Unternehmensgewinne nach dem estnischen Modell: Die Körperschaftsteuer entsteht erst mit der Ausschüttung. Solange Gewinne im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, fällt keine Gewinnsteuer an. Bei einer Ausschüttung beträgt der Satz 15 %, hinzu kommt eine Dividendensteuer von 5 %; die Gesamtbelastung ausgeschütteter Gewinne liegt damit bei rund 19 %.
Als steuerpflichtige Ausschüttung gelten neben Dividenden auch verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht betrieblich veranlasste Ausgaben und unentgeltliche Leistungen. Erklärung und Zahlung erfolgen monatlich über das Portal des Revenue Service, jeweils bis zum 15. des Folgemonats.
Status als internationale Gesellschaft
Für IT- und Schifffahrtsunternehmen hat Georgien 2020 einen eigenen Status geschaffen: die internationale Gesellschaft. Sie zahlt auf ausgeschüttete Gewinne nur 5 % Körperschaftsteuer, ihre Dividenden sind von der Dividendensteuer befreit, und die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter sinkt auf 5 %.
Den Status erhält eine in Georgien eingetragene Gesellschaft, die begünstigte Tätigkeiten in Georgien ausübt – etwa Softwareentwicklung, IT-Beratung, Hosting oder Schiffsmanagement. Voraussetzung sind mindestens zwei Jahre Erfahrung in der jeweiligen Tätigkeit, entweder durch die Gesellschaft selbst oder durch einen Gesellschafter mit mindestens 50 % der Anteile. Zudem dürfen Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten 2 % der Erlöse nicht übersteigen.
Der Antrag wird beim Revenue Service eingereicht, der ihn innerhalb von zehn Arbeitstagen prüft; die abschließende Entscheidung trifft das Finanzministerium. Der Status gilt ab dem Ersten des Monats, in dem er erteilt wurde.
1 % für Einzelunternehmer
International bekannt ist Georgien vor allem für den Status als Kleinunternehmen. Er steht ausschließlich Einzelunternehmern offen, nicht Gesellschaften, und senkt die Steuer auf 1 % des Umsatzes, solange dieser 500.000 GEL (rund 170.000 €) im Jahr nicht übersteigt. Für den darüber hinausgehenden Umsatz gilt ein Satz von 3 %; wird die Grenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, entfällt der Status.
Nicht jede Tätigkeit ist begünstigt. Ausgeschlossen sind nach der zugrunde liegenden Regierungsverordnung insbesondere Beratungsleistungen jeder Art, Rechts- und Notarleistungen, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, medizinische und architektonische Leistungen, Finanzdienstleistungen wie Geldwechsel sowie Glücksspiel. Softwareentwicklung, Design, Marketing, Content-Erstellung und viele andere digitale Leistungen fallen dagegen in der Regel unter den Status.
Der Status wird nach der Registrierung als Einzelunternehmer über das Portal des Revenue Service beantragt; die Steuererklärung erfolgt monatlich. Bürger der EU und der Schweiz dürfen sich ohne Visum bis zu ein Jahr in Georgien aufhalten.
Virtual Zone für IT-Firmen
Für IT-Firmen, die ihre Leistungen ins Ausland verkaufen, bietet Georgien zusätzlich den Status als Virtual Zone Person. Gewinne aus IT-Produkten und -Dienstleistungen, die in Georgien entwickelt und an Kunden außerhalb Georgiens geliefert werden, sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit. Begünstigt sind Forschung, Entwicklung, Design, Herstellung und Einführung von Software; Umsätze im Inland und mit anderen Tätigkeiten unterliegen dagegen der regulären Besteuerung von 15 %.
Den Status kann jede in Georgien eingetragene Gesellschaft mit IT-Tätigkeit elektronisch beim Finanzministerium beantragen; eine Mindestdauer der Tätigkeit ist – anders als bei der internationalen Gesellschaft – nicht erforderlich. Beide Status lassen sich nicht kombinieren: Wer einen erhält, verliert den anderen.
Damit ergeben sich für IT-Unternehmen zwei Wege: Die Virtual Zone eignet sich vor allem für junge Gesellschaften mit reinem Exportgeschäft, die internationale Gesellschaft für etablierte Teams, die zusätzlich von der niedrigeren Lohnsteuer profitieren. Wer in Georgien eine Firma gründen möchte, sollte deshalb vor der Gründung festlegen, welcher Status zum eigenen Geschäftsmodell passt.
Die Steuern im Überblick
Steuern und Voraussetzungen der vier Modelle im Vergleich:
| Reguläre LLC | Internationale Gesellschaft | Virtual Zone | Kleinunternehmen | |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsform | LLC | LLC | LLC | Einzelunternehmer |
| Steuer | 15 % bei Ausschüttung | 5 % bei Ausschüttung | 0 % auf IT-Exporte | 1 % vom Umsatz |
| Dividendensteuer | 5 % | 0 % | 5 % | – |
| Voraussetzung | Keine | IT oder Schifffahrt, 2 Jahre Erfahrung | IT-Leistungen für Kunden im Ausland | Umsatz bis 500.000 GEL, keine Beratung |
| Antrag bei | – | Revenue Service, Finanzministerium | Finanzministerium | Revenue Service |
Die Mehrwertsteuer beträgt 18 %; registrieren muss sich ein Unternehmen ab einem steuerpflichtigen Umsatz von 100.000 GEL (rund 34.000 €) innerhalb von zwölf Monaten. Alle Umrechnungen in Euro sind gerundet und hängen vom Wechselkurs ab.
Steuerliche Ansässigkeit in Georgien
Für Unternehmer, die selbst nach Georgien ziehen, ist die persönliche Besteuerung ebenso wichtig wie die der Gesellschaft. Die steuerliche Ansässigkeit erwirbt, wer sich innerhalb von zwölf Monaten mindestens 183 Tage in Georgien aufhält. Für Privatpersonen gilt ein weitgehend territoriales Prinzip: Einkünfte aus ausländischen Quellen – vor allem passive Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden ausländischer Gesellschaften – bleiben in Georgien in der Regel steuerfrei. Inländische Einkünfte wie Gehälter werden mit pauschal 20 % besteuert, Dividenden georgischer Gesellschaften mit 5 %.
Ohne 183-Tage-Aufenthalt lässt sich die Ansässigkeit über das Programm für vermögende Personen erwerben. Voraussetzung ist ein Vermögen von mehr als 3 Mio. GEL (rund 1 Mio. €) oder ein Jahreseinkommen von mehr als 200.000 GEL (rund 68.000 €) in den vorangegangenen drei Jahren. Zusätzlich ist eine georgische Aufenthaltserlaubnis oder ein georgisches Einkommen von mindestens 25.000 GEL nötig; der Status wird beim Revenue Service beantragt und jährlich erneuert.
Die Freien Industriezonen
In den Freien Industriezonen von Tiflis, Poti und Kutaisi sind ansässige Unternehmen von sämtlichen Steuern befreit – mit Ausnahme der Lohnsteuer von 20 %. Die Zonen richten sich vor allem an Produktion, Verarbeitung und Export; Waren können dort zollfrei gelagert und weiterverarbeitet werden. Voraussetzung ist eine Lizenz der jeweiligen Zonenverwaltung, deren Kosten je nach Zone variieren.
Für Dienstleister ohne Warenverkehr sind die Zonen kaum relevant; hier bieten die Virtual Zone und der Status der internationalen Gesellschaft die passenderen Instrumente.
Ablauf der Gründung
Der Ablauf ist in Georgien ausgesprochen schlank. Wer in Georgien eine Firma zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:
- Rechtsform wählen: LLC für Unternehmen, Einzelunternehmer für Freelancer mit dem 1-%-Status.
- Geschäftsadresse bestimmen: Eine Adresse in Georgien ist für die Eintragung erforderlich.
- Eintragung: Über das Public Service Hall bzw. die Nationale Agentur für das öffentliche Register, häufig innerhalb eines Werktags; ein Mindestkapital gibt es für die LLC nicht.
- Steuerlicher Status: Anmeldung beim Revenue Service und bei Bedarf Antrag auf Kleinunternehmer-, Virtual-Zone- oder internationalen Status.
- Bankkonto: Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer georgischen Bank, in der Regel mit persönlichem Termin.
Die Gründung selbst ist auch per Vollmacht möglich; für die Kontoeröffnung ist in der Regel ein kurzer Aufenthalt in Tiflis einzuplanen.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach georgischen Rechnungslegungsvorschriften je Größenklasse |
| Jahresabschluss | Jährlich bei der Aufsicht SARAS bis 1. Oktober; Veröffentlichung auf reportal.ge |
| Abschlussprüfung (Audit) | Nur für größere Unternehmen der Kategorien I und II |
| Steuererklärung | Monatliche Erklärung bis zum 15.; Steuer nur bei Ausschüttung (estnisches Modell) |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 100.000 GEL Jahresumsatz; Satz 18 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Monatlich bis zum 15. des Folgemonats |
| Laufende Registerpflichten | Geschäftsadresse in Georgien; Änderungen beim öffentlichen Register melden |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Georgien?
Für wen sich eine Firma in Georgien eignet, hängt vor allem davon ab, ob ein Wohnsitz im Land geplant ist und wo die Kunden sitzen:
Geeignet für
- Freelancer, die als Einzelunternehmer 1 % zahlen
- IT-Unternehmen mit Kunden im Ausland
- Gründer, die Gewinne im Unternehmen reinvestieren
- Unternehmer, die nach Georgien ziehen möchten
Weniger geeignet für
- Berater, die den 1-%-Status nutzen möchten
- Händler mit Lager und Kunden in der EU
- Unternehmen mit Kunden fast nur in Mitteleuropa
- Holdings mit Fokus auf EU-Beteiligungen
Wer das estnische Modell innerhalb der EU nutzen möchte, sollte Estland vergleichen; für Onlinegeschäfte ohne Umzug kommt eine US LLC infrage. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






