Tschechien ist für Deutschland der wichtigste Industriepartner in Mitteleuropa – Prag liegt näher an Nürnberg als an der Ostgrenze des eigenen Landes. Seit dem Gesellschaftsrecht von 2012 lässt sich eine s.r.o. mit einem Stammkapital von nur einer Krone gründen, und die Körperschaftsteuer beträgt seit 2024 einheitlich 21 %. Wer in Tschechien eine Firma gründen möchte, findet zudem für Selbstständige eine Besonderheit: eine Pauschalsteuer, die Einkommensteuer, Sozial- und Krankenversicherung in einem festen Monatsbetrag zusammenfasst.
21 % und das Beteiligungsprivileg
Seit 2024 versteuern tschechische Gesellschaften ihre Gewinne einheitlich mit 21 %; zuvor lag der Satz bei 19 %. Interessanter als der Satz selbst ist für Holdings das Beteiligungsprivileg: Dividenden einer Tochtergesellschaft bleiben steuerfrei, wenn die Muttergesellschaft mindestens 10 % hält, die Beteiligung mindestens ein Jahr besteht und die Tochter in der EU oder in einem Abkommensstaat mit einem Steuersatz von mindestens 12 % ansässig ist.
Auf Dividenden an ausländische Empfänger erhebt Tschechien 15 % Quellensteuer; für Empfänger in Staaten ohne Abkommen sind es 35 %. Das Netz von rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen senkt den Satz in der Praxis meist auf 5 bis 15 %. Zuständig ist die tschechische Finanzverwaltung.
Die s.r.o. ab einer Krone
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, s.r.o., kann seit 2014 mit einem Stammkapital von einer Krone gegründet werden – die vormals geforderten 200.000 Kronen sind entfallen. Um in Tschechien eine Firma zu gründen, ist damit praktisch kein Startkapital mehr nötig. Für größere Vorhaben steht die Aktiengesellschaft, a.s., mit einem Grundkapital von mindestens 2 Mio. Kronen zur Verfügung.
Praktisch wichtig ist die Datenbox, die datová schránka: Jede juristische Person erhält mit der Eintragung automatisch ein elektronisches Postfach, über das Behörden verbindlich zustellen. Schreiben gelten spätestens zehn Tage nach dem Einstellen als zugestellt – ein regelmäßiger Blick in die Datenbox ist deshalb Pflicht.
Pauschalsteuer für Selbstständige
Für Einzelunternehmer bietet Tschechien seit 2021 die Pauschalsteuer, paušální daň. Sie ersetzt Einkommensteuererklärung, Sozial- und Krankenversicherung durch einen einzigen festen Monatsbetrag. Es gibt drei Stufen, die sich nach Jahresumsatz und Art der Tätigkeit richten; die höchste Stufe gilt bis zu einem Umsatz von 2 Mio. Kronen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Unternehmer nicht für die Mehrwertsteuer registriert ist. Für Freelancer mit überschaubarem Umsatz ist das eine der einfachsten Besteuerungsformen in der EU: keine Steuererklärung, keine Nachzahlungen, ein planbarer Betrag pro Monat.
Mehrwertsteuer und Fristen
Der Regelsatz der Mehrwertsteuer beträgt 21 %, der ermäßigte Satz 12 %. Seit 2025 gelten zwei Schwellen: Übersteigt der Umsatz im Kalenderjahr 2 Mio. Kronen, wird das Unternehmen ab dem 1. Januar des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig; ab 2.536.500 Kronen bereits am Tag nach dem Überschreiten. Die Erklärungen sind jeweils bis zum 25. des Folgemonats fällig.
Für die Fristen der Körperschaftsteuer gilt: Die Erklärung ist grundsätzlich bis zum 1. April abzugeben. Wird sie von einem zugelassenen Steuerberater eingereicht oder ist der Abschluss prüfungspflichtig, verlängert sich die Frist bis zum 1. Juli.
Sechs Schritte zur s.r.o.
Wer in Tschechien eine Firma gründen will, braucht dafür sechs Schritte, die sich teilweise parallel erledigen lassen:
- Gesellschaftsvertrag: notariell beurkundet; bei einem Gesellschafter als Gründungsurkunde.
- Gewerbeberechtigung: Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt, für viele Tätigkeiten als freies Gewerbe.
- Stammkapital: Einzahlung auf ein Bankkonto vor der Eintragung.
- Eintragung: im Handelsregister, das der Notar häufig direkt veranlassen kann.
- Datenbox: wird automatisch eingerichtet; die Zugangsdaten gehen an den Geschäftsführer.
- Steuerliche Anmeldung: Registrierung beim Finanzamt und bei Erreichen der Schwellen für die Mehrwertsteuer.
Erfolgt die Eintragung über den Notar, ist die Gesellschaft häufig innerhalb weniger Tage gegründet.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Jahresabschluss | Mit der Steuererklärung bei der Finanzverwaltung; Veröffentlichung im Handelsregister |
| Abschlussprüfung (Audit) | Kleine Unternehmen nach den Größenklassen ab 2026 in der Regel nicht prüfungspflichtig |
| Steuererklärung | Bis 1. April; mit Steuerberater oder Audit bis 1. Juli |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 2 Mio. CZK im Kalenderjahr ab 1. Januar, sofort ab 2.536.500 CZK; Satz 21 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Bis zum 25. des Folgemonats |
| Laufende Registerpflichten | Datenbox regelmäßig prüfen; Zustellung gilt nach zehn Tagen |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Tschechien?
Für wen sich Tschechien eignet, zeigt sich vor allem am Bezug zur deutschen und österreichischen Industrie:
Geeignet für
- Produzierende Unternehmen mit Lieferketten nach Deutschland
- Holdings mit Beteiligungen in der EU
- Selbstständige, die die Pauschalsteuer nutzen möchten
- Gründer, die mit minimalem Kapital starten wollen
Weniger geeignet für
- Unternehmen, die einen Steuersatz unter 15 % suchen
- Gründer ohne Bereitschaft zur Kommunikation über die Datenbox
- Onlinegeschäfte ohne Bezug zu Mitteleuropa
- Vorhaben, die nur auf Englisch verwaltet werden sollen
Wer einen niedrigeren Steuersatz in derselben Region sucht, findet ihn in Ungarn mit 9 % oder in der Slowakei mit 10 % für kleine Gesellschaften. Weitere Vergleiche bieten die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich; welche Variante trägt, klärt ein Erstgespräch.






