🇸🇰Standort in der EU

    Firma in der Slowakei gründen

    10 % Körperschaftsteuer bis 100.000 € Erlöse, der Euro als Währung und Bratislava eine Autostunde von Wien – mit zwei Abgaben, die Gründer kennen sollten.

    Körperschaftsteuer
    10–24 %*
    Quellensteuer
    7 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Mittel

    Bratislava liegt rund 60 Kilometer von Wien entfernt – abgesehen von Rom und dem Vatikan liegen keine zwei Hauptstädte Europas näher beieinander. Die Slowakei zahlt seit 2009 in Euro und hat ihre Unternehmensbesteuerung 2025 grundlegend umgebaut: Kleine Gesellschaften mit Erlösen bis 100.000 € zahlen nur noch 10 % Körperschaftsteuer. Wer in der Slowakei eine Firma gründen möchte, sollte allerdings auch zwei Abgaben kennen, die es in den Nachbarländern so nicht gibt: die Mindeststeuer und die Finanztransaktionssteuer.

    Drei Stufen der Körperschaftsteuer

    Seit dem Steuerjahr 2025 kennt die slowakische Körperschaftsteuer drei Stufen, die sich nach der Höhe der steuerpflichtigen Erlöse richten:

    Erlöse im JahrSatzGilt für
    bis 100.000 €10 %Kleine Gesellschaften
    100.001 € bis 5 Mio. €21 %Mittelständische Unternehmen
    über 5 Mio. €24 %Große Unternehmen

    Dividenden an natürliche Personen unterliegen einer Quellensteuer von 7 %. Innerhalb der EU sind Ausschüttungen an Muttergesellschaften mit mindestens 10 % Beteiligung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei. Zuständig ist die slowakische Finanzverwaltung.

    Mindeststeuer und Transaktionssteuer

    Auch ohne Gewinn zahlt jede slowakische Gesellschaft eine Mindeststeuer. Sie beginnt bei 340 € für Erlöse bis 50.000 € und steigt in Stufen; für Erlöse über 5 Mio. € beträgt sie seit 2026 bis zu 11.520 €. Gerade in der Anlaufphase sollte dieser Betrag eingeplant werden.

    Seit 2025 erhebt die Slowakei zudem eine Finanztransaktionssteuer auf Zahlungen von Unternehmen über slowakische Bankkonten: 0,4 % je Abbuchung, höchstens 40 € pro Vorgang; Bargeldabhebungen werden mit 0,8 % belastet. Für Unternehmen mit wenigen großen Zahlungen bleibt die Belastung überschaubar, bei vielen kleinen Überweisungen summiert sie sich spürbar.

    Rechtsform und Buchhaltung

    Die übliche Rechtsform ist die s.r.o., die slowakische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihr Stammkapital beträgt mindestens 5.000 €. Für größere Vorhaben steht die Aktiengesellschaft a.s. mit einem Grundkapital von mindestens 25.000 € zur Verfügung.

    Slowakische Gesellschaften führen eine doppelte Buchhaltung und reichen ihren Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres beim Register der Abschlüsse ein. Buchhaltungsunterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

    Mehrwertsteuer und Lohnniveau

    Seit 2025 beträgt der Regelsatz der Mehrwertsteuer 23 %, daneben gibt es ermäßigte Sätze von 19 % und 5 %. Registrierungspflichtig wird ein Unternehmen mit Erlösen über 50.000 € ab dem folgenden 1. Januar, bei mehr als 62.500 € sofort.

    Auch das Lohnniveau spricht für den Standort: Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 915 € im Monat. Für Unternehmen aus Österreich ist die Slowakei damit ein naheliegender Standort für Produktion, Logistik und Kundenservice – mit Euro, EU-Recht und kurzen Wegen. Wer in der Slowakei eine Firma gründen und dort Personal einstellen möchte, findet in der Westslowakei zudem eine dichte Zulieferindustrie, vor allem rund um die Automobilwerke.

    Personalkosten und Beteiligungen

    Wer Personal einstellt, sollte die Personalkosten genau kalkulieren: Nach dem CEE Tax Guide 2026 von Forvis Mazars tragen Arbeitgeber in der Slowakei Sozialabgaben von rund 36 % des Bruttolohns. Die Einkommensteuer der Arbeitnehmer ist gestaffelt und reicht seit 2026 bis 35 %.

    Für Beteiligungen in Holdingstrukturen gilt: Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften in der EU sind nach der Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt. Ausschüttungen an natürliche Personen unterliegen einer Quellensteuer von 7 %.

    Die Gründung Schritt für Schritt

    Um in der Slowakei eine Firma zu gründen, geht man Schritt für Schritt vor – die Gründung umfasst fünf Etappen:

    1. Gesellschaftsvertrag: mit notariell beglaubigten Unterschriften der Gesellschafter.
    2. Gewerbeberechtigung: Anmeldung der geplanten Tätigkeiten beim Gewerberegister.
    3. Stammkapital: Einzahlung von mindestens 5.000 € vor der Eintragung.
    4. Eintragung: im Handelsregister beim zuständigen Bezirksgericht, elektronisch über das staatliche Portal slovensko.sk.
    5. Steuerliche Anmeldung: Registrierung bei der Finanzverwaltung, bei Bedarf für die Mehrwertsteuer.

    Die Eintragung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungDoppelte Buchführung; Unterlagen zehn Jahre aufbewahren
    JahresabschlussBinnen sechs Monaten beim Register der Abschlüsse
    SteuererklärungJährliche Erklärung; Mindeststeuer ab 340 €
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 50.000 € ab dem Folgejahr, sofort ab 62.500 €; Satz 23 %
    Laufende RegisterpflichtenFinanztransaktionssteuer: 0,4 % je Abbuchung, höchstens 40 €

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich die Slowakei?

    Für wen sich die Slowakei eignet, entscheiden vor allem Erlöshöhe und Zahlungsverhalten:

    Geeignet für

    • Kleine Gesellschaften mit Erlösen bis 100.000 €
    • Produktion und Zulieferer mit Kunden in Österreich
    • Unternehmen, die den Euro als Währung wünschen
    • Dividendenempfänger, die 7 % Quellensteuer nutzen

    Weniger geeignet für

    • Unternehmen mit vielen kleinen Banküberweisungen
    • Großunternehmen mit über 5 Mio. € Erlösen und Sparziel
    • Gründer, die ohne Mindeststeuer planen
    • Geschäfte mit Endkunden, die 23 % Mehrwertsteuer spüren

    Mit 10 % Körperschaftsteuer ohne Erlösgrenze und ohne Transaktionssteuer ist Bulgarien die direkte Alternative im Euroraum; Ungarn bietet 9 % in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich helfen bei der Einordnung, die Detailplanung erfolgt im Erstgespräch.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Slowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufig gefragt: Slowakei

    Häufig gefragt und kurz beantwortet:

    Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

    10 % bei Erlösen bis 100.000 €, 21 % bis 5 Mio. € und 24 % darüber.

    Was ist die Mindeststeuer?

    Ein Betrag, den jede Gesellschaft unabhängig vom Gewinn zahlt: ab 340 € im Jahr, gestaffelt nach den Erlösen.

    Wie funktioniert die Finanztransaktionssteuer?

    Unternehmen zahlen auf Abbuchungen von slowakischen Bankkonten 0,4 %, höchstens 40 € je Vorgang; Bargeldabhebungen kosten 0,8 %.

    Wie viel Kapital braucht eine s.r.o.?

    Mindestens 5.000 €.

    Gibt es ein Abkommen mit Deutschland und Österreich?

    Ja. Die Slowakei hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen; Details zu Ihrem Wohnsitzland zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

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    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.