🇷🇸Standort außerhalb der EU

    Firma in Serbien gründen

    15 % Gewinnsteuer ohne Zuschläge, eine IP-Box für Software- und Patenterträge und eine d.o.o. ab 100 Dinar – außerhalb der EU, aber mit über 60 Abkommen.

    Körperschaftsteuer
    15 %*
    Quellensteuer
    20 %
    Gründungsdauer
    1 Wo.
    Substanz vor Ort
    Gering

    Serbien ist kein Mitglied der EU, sondern Beitrittskandidat – und spielt gerade deshalb mit eigenen Instrumenten: einer Gewinnsteuer von 15 %, die weder Zuschläge noch eine Mindeststeuer kennt, einer IP-Box, die Erträge aus Software und Patenten zu 80 % freistellt, und 15 Freihandelszonen. Wer in Serbien eine Firma gründen möchte, findet besonders in der IT-Branche ein gut ausgebautes Umfeld; Belgrad und Novi Sad gelten als wichtigste Entwicklungsstandorte der Region.

    15 % ohne Zuschläge

    Serbische Gesellschaften zahlen 15 % Gewinnsteuer auf ihren weltweiten Gewinn. Kommunale Zuschläge oder eine Mindeststeuer gibt es nicht, und der Satz gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Steuer wird in monatlichen Vorauszahlungen entrichtet; für neu gegründete Gesellschaften ist die erste Vorauszahlungserklärung innerhalb von 15 Tagen nach der Eintragung fällig.

    Auf Dividenden an Gesellschafter im Ausland erhebt Serbien 20 % Quellensteuer, an Empfänger in Niedrigsteuergebieten 25 %. Das Netz von über 60 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz, senkt den Satz in der Regel deutlich. Zuständig ist die serbische Steuerverwaltung.

    IP-Box: Software mit effektiv 3 %

    Für technologieorientierte Unternehmen ist die IP-Box das stärkste Argument. Einkünfte aus geistigem Eigentum, das in Serbien entwickelt und registriert wurde – insbesondere aus Software und Patenten –, werden zu 80 % von der Bemessungsgrundlage ausgenommen. Auf diese Erträge beträgt die Gewinnsteuer damit effektiv nur 3 %. Wer in Serbien eine Firma gründen und Software selbst entwickeln will, sollte die IP-Box deshalb von Beginn an einplanen.

    Ergänzt wird die IP-Box durch Förderungen für Forschung und Entwicklung. Für Großinvestitionen ab 8,5 Mio. € mit mindestens 100 neuen Arbeitsplätzen sieht das Investitionsgesetz zudem eine Befreiung von der Gewinnsteuer für zehn Jahre vor.

    Zonen für Produktion und Export

    In den 15 serbischen Freihandelszonen sind Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Zone von der Mehrwertsteuer befreit, Gewinne können frei transferiert werden, und Flächen werden zu günstigen Konditionen verpachtet. Die Zonen richten sich vor allem an Produktion, Logistik und Export.

    Außerhalb der Zonen beträgt die Mehrwertsteuer 20 %, ermäßigt 10 %. Registrierungspflichtig ist ein Unternehmen ab einem Umsatz von 8 Mio. Dinar innerhalb von zwölf Monaten, umgerechnet rund 68.000 €.

    Kapital und Rechtsform

    Die übliche Rechtsform ist die d.o.o., die serbische Gesellschaft mit beschränkter Haftung; sie kommt mit einem symbolischen Stammkapital von 100 Dinar aus. Wer als Ausländer über die Gesellschaft eine Aufenthaltsbewilligung beantragen möchte, sollte in der Praxis jedoch mindestens den Gegenwert von 250 € einzahlen. Die Aktiengesellschaft a.d. erfordert 3 Mio. Dinar.

    Für Lohnkosten gilt eine Einkommensteuer von pauschal 10 %; seit 2026 ist ein monatlicher Freibetrag von 34.221 Dinar steuerfrei. Gesellschafter mit Wohnsitz in Serbien zahlen auf Dividenden abschließend 15 %.

    Gründung über das APR

    Um in Serbien eine Firma zu gründen, genügt ein überschaubares Verfahren bei der Agentur für Wirtschaftsregister:

    1. Gründungsakt: Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsbeschluss mit beglaubigten Unterschriften.
    2. Eintragung: beim Wirtschaftsregister (APR), das zugleich Steuernummer und Registriernummer vergibt.
    3. Bankkonto und Kapital: Eröffnung des Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals.
    4. Erste Steuererklärung: Vorauszahlungserklärung für die Gewinnsteuer innerhalb von 15 Tagen.
    5. Mehrwertsteuer: Registrierung ab 8 Mio. Dinar Umsatz oder freiwillig.

    Die Eintragung beim APR erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    SteuererklärungMonatliche Vorauszahlungen; erste Erklärung binnen 15 Tagen nach Eintragung
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 8 Mio. RSD (rund 68.000 €) in zwölf Monaten; Satz 20 %

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Serbien?

    Für wen sich Serbien eignet, hängt vor allem davon ab, ob der EU-Binnenmarkt eine Rolle spielt – und ob eigenes geistiges Eigentum entsteht:

    Geeignet für

    • Softwareunternehmen mit eigenem geistigem Eigentum
    • IT-Teams, die Entwickler in Belgrad oder Novi Sad aufbauen
    • Produktionsbetriebe in einer Freihandelszone
    • Gründer, denen ein symbolisches Stammkapital genügt

    Weniger geeignet für

    • Unternehmen, die den EU-Binnenmarkt ohne Zollgrenze brauchen
    • Händler mit Endkunden in der EU
    • Konzerne, die auf die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU setzen
    • Vorhaben, die zwingend in Euro bilanzieren müssen

    Wer dieselben Vorteile mit noch niedrigeren Sätzen sucht, sollte Nordmazedonien mit 10 % prüfen; innerhalb der EU bieten Bulgarien und Ungarn vergleichbar niedrige Steuern. Einen Gesamtüberblick geben die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich; die passende Struktur entsteht im Erstgespräch.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Serbien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Serbien in fünf Fragen

    Die fünf Fragen, die vor einer Gründung in Serbien am häufigsten gestellt werden:

    Wie hoch ist die Gewinnsteuer in Serbien?

    15 % auf den Gewinn, ohne Zuschläge und ohne Mindeststeuer.

    Was bringt die IP-Box?

    Erträge aus in Serbien entwickeltem und registriertem geistigem Eigentum, etwa Software, sind zu 80 % steuerfrei; die effektive Belastung liegt bei 3 %.

    Wie viel Kapital braucht eine d.o.o.?

    Mindestens 100 Dinar. Für eine Aufenthaltsbewilligung über die Gesellschaft wird in der Praxis der Gegenwert von 250 € erwartet.

    Ist Serbien in der EU?

    Nein, Serbien ist EU-Beitrittskandidat. Zwischen Serbien und der EU bestehen Zollgrenzen; für Waren gelten Zollverfahren.

    Gibt es ein Abkommen mit Deutschland und Österreich?

    Ja. Serbien hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz; die Auswirkungen auf Ihren Fall zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Serbien zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.