🇱🇺Standort in der EU

    Firma in Luxemburg gründen

    Zwei Holdingformen für zwei Zwecke: die SOPARFI für unternehmerische Beteiligungen und die SPF für privates Vermögen – dazu 80 % Steuerbefreiung auf IP-Erträge.

    Körperschaftsteuer
    23,87 %*
    Quellensteuer
    15 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Erforderlich

    Luxemburg ist Europas führender Fondsstandort – und bietet für Beteiligungen und Vermögen zwei sehr unterschiedliche Werkzeuge. Die SOPARFI ist eine voll steuerpflichtige Holding, die Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen steuerfrei vereinnahmt. Die SPF dagegen ist eine Familienvermögensgesellschaft, die gar keine Ertragsteuer zahlt, dafür aber auf passive Vermögensverwaltung beschränkt ist. Eine Firma in Luxemburg zu gründen, beginnt deshalb mit der Frage, welcher Zweck im Vordergrund steht.

    Die Steuerlast im Überblick

    Im Überblick: Für reguläre Gesellschaften setzt sich die Steuerlast aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und kommunaler Gewerbesteuer zusammen. Seit 2025 beträgt die Körperschaftsteuer 16 % (14 % bei einem Einkommen unter 175.000 €); in Luxemburg-Stadt ergibt sich daraus eine Gesamtbelastung von 23,87 %. Dazu kommt eine Vermögensteuer von 0,5 % auf das Nettovermögen, mindestens 535 € bis 4.815 € je nach Bilanz. Zuständig ist die Steuerverwaltung (ACD).

    SOPARFI oder SPF

    Die beiden Holdingformen im direkten Vergleich:

    Für UnternehmerSOPARFISPF
    ZweckBeteiligungen und unternehmerische TätigkeitAusschließlich passive Vermögensverwaltung
    Gesellschafterbeliebignatürliche Personen und deren Vermögensstrukturen
    Körperschaft- und Vermögensteuerja, mit Beteiligungsprivilegnein
    Zeichnungssteuerkeine0,25 %, mindestens 1.000 €, höchstens 125.000 €
    Doppel­besteuerungs­abkommen und EU-Richt­linienanwendbarnicht anwendbar

    Die SOPARFI vereinnahmt Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn sie in der Regel mindestens 10 % oder Anteile mit Anschaffungskosten von mindestens 1,2 Mio. € (Dividenden) bzw. 6 Mio. € (Veräußerungsgewinne) mindestens zwölf Monate hält. Die SPF ist dagegen von Körperschaft- und Vermögensteuer vollständig befreit und zahlt nur die Zeichnungssteuer, die vierteljährlich an die Registrierungs- und Domänenverwaltung (AED) entrichtet wird; dafür darf sie weder gewerblich tätig sein noch in die Geschäftsführung ihrer Beteiligungen eingreifen.

    80 % Befreiung für IP-Erträge

    Nettoerträge aus qualifizierten Patenten und Software sind zu 80 % von der Körperschaftsteuer befreit; die effektive Belastung liegt damit unter 5 %. Die Befreiung für IP-Erträge setzt voraus, dass die Entwicklung im Wesentlichen von der Gesellschaft selbst stammt. Wer in Luxemburg eine Firma gründen möchte, um eigene Technologie zu verwerten, findet damit einen der günstigsten Rahmen in der EU.

    SARL, SA und SARL-S

    Sowohl SOPARFI als auch SPF werden meist als SARL oder SA gegründet. Die SARL erfordert 12.000 € Stammkapital, die SA 30.000 €; die vereinfachte SARL-S ist ab 1 € möglich, steht aber nur natürlichen Personen offen und eignet sich für kleine operative Gründungen.

    Auf Ausschüttungen an Gesellschafter erhebt Luxemburg 15 % Quellensteuer, die für EU-Muttergesellschaften und unter vielen der rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen auf 0 % sinkt.

    Fonds und Investmentvermögen

    Als größter Fondsstandort Europas bietet Luxemburg auch Fonds sowie Strukturen für Investmentvermögen jenseits der klassischen Holding. Die Special Limited Partnership (SCSp) ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vertragsbedingungen weitgehend frei gestaltet werden können; sie ist steuerlich transparent und wird häufig für Private-Equity- und Immobilienfonds genutzt. Der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) steht nicht unter direkter Aufsicht der Finanzaufsicht CSSF, sondern wird über einen zugelassenen Fondsverwalter beaufsichtigt und lässt sich deshalb deutlich schneller auflegen.

    Beide Strukturen richten sich an professionelle und sachkundige Anleger. Für Unternehmer mit Beteiligungsportfolios oder Co-Investments können sie eine Alternative zur SOPARFI sein.

    Steuerregime für Zuzügler

    Mit der Reform von 2025 hat Luxemburg sein Steuerregime für hochqualifizierte Zuzügler vereinfacht: Unter bestimmten Voraussetzungen sind 50 % der jährlichen Bruttovergütung von der Einkommensteuer befreit. Für Unternehmer, die eine Holding in Luxemburg mit einem eigenen Umzug verbinden möchten, ist das eine zusätzliche Planungsgröße.

    Notar, Sperrkonto, Register

    Eine Firma in Luxemburg zu gründen, führt über Notar und Register; die Gründung umfasst fünf Etappen:

    1. Niederlassungsgenehmigung: für operative Tätigkeiten über Guichet.lu; reine Holdings benötigen sie in der Regel nicht.
    2. Kapital einzahlen: auf ein Sperrkonto bei einer luxemburgischen Bank.
    3. Notarielle Gründung: mit Satzung, bei der SPF mit ausdrücklicher Unterstellung unter das SPF-Gesetz.
    4. Eintragung: im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS).
    5. Steuerliche Anmeldung: bei der Steuerverwaltung bzw. für die SPF bei der AED.

    Mit vollständigen Unterlagen ist die Gesellschaft in der Regel nach zwei bis drei Wochen gegründet.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    JahresabschlussGenehmigung binnen sechs Monaten, Hinterlegung beim RCS binnen eines Monats danach
    Abschlussprüfung (Audit)Zugelassener Abschlussprüfer ab 2 von 3: Bilanzsumme 4,4 Mio. €, Umsatz 8,8 Mio. €, 50 Mitarbeiter; Reform mit höheren Schwellen in Vorbereitung
    SteuererklärungJährliche Erklärung; die SPF zahlt die Zeichnungssteuer vierteljährlich an die AED
    Umsatzsteuer: RegistrierungRegelsatz 17 %; reine Holdings und SPF in der Regel nicht mehrwertsteuerpflichtig
    Laufende RegisterpflichtenRegister der wirtschaftlich Berechtigten (RBE) aktuell halten

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Luxemburg?

    Luxemburg ist kein Standort für jedes Unternehmen, sondern für bestimmte Strukturen. Für wen er sich eignet, zeigt die Übersicht:

    Geeignet für

    • Unternehmerische Holdings mit Beteiligungen in der EU
    • Private Wertpapiervermögen in einer SPF
    • Investmentstrukturen und Fonds
    • Unternehmen mit Einkünften aus Patenten und Software

    Weniger geeignet für

    • Kleinunternehmer mit einfachem Dienstleistungsgeschäft
    • Gründer, denen 12.000 € Mindestkapital zu viel sind
    • Vorhaben, die den niedrigsten Steuersatz der EU suchen
    • Onlineshops ohne Holding- oder Investmentbezug

    Für Vermögen mit Nachfolgeplanung ist auch die Stiftung in Liechtenstein eine Option; Holdings innerhalb der EU mit niedrigerem Satz bieten Malta und Zypern. Alternativen und Sätze zeigen die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich; welche Holdingform passt, lässt sich im Erstgespräch beurteilen.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Luxemburg ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Luxemburg im Detail

    Sechs Fragen, die bei Holding- und Vermögensstrukturen in Luxemburg regelmäßig aufkommen – im Detail beantwortet:

    Was unterscheidet SOPARFI und SPF?

    Die SOPARFI ist eine steuerpflichtige Holding mit Beteiligungsprivileg und Zugang zu Abkommen und EU-Richtlinien. Die SPF ist steuerbefreit, zahlt nur 0,25 % Zeichnungssteuer und darf ausschließlich privates Vermögen passiv verwalten.

    Wie hoch ist die Zeichnungssteuer der SPF?

    0,25 % auf das Kapital und bestimmte Verbindlichkeiten, mindestens 1.000 € und höchstens 125.000 € im Jahr.

    Wie hoch ist die Steuerbelastung einer regulären Gesellschaft?

    In Luxemburg-Stadt 23,87 % aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, dazu 0,5 % Vermögensteuer.

    Wie viel Kapital braucht eine SARL?

    12.000 €; die SARL-S ist ab 1 € möglich, aber nur für natürliche Personen.

    Wie werden Patente und Software besteuert?

    Qualifizierte IP-Nettoerträge sind zu 80 % befreit; die effektive Belastung liegt unter 5 %.

    Lässt sich eine luxemburgische Holding mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich nutzen?

    Ja. Luxemburg hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen – das allerdings nur für die SOPARFI gilt, nicht für die SPF. Details zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Luxemburg zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.