Luxemburg ist Europas führender Fondsstandort – und bietet für Beteiligungen und Vermögen zwei sehr unterschiedliche Werkzeuge. Die SOPARFI ist eine voll steuerpflichtige Holding, die Dividenden und Veräußerungsgewinne aus qualifizierten Beteiligungen steuerfrei vereinnahmt. Die SPF dagegen ist eine Familienvermögensgesellschaft, die gar keine Ertragsteuer zahlt, dafür aber auf passive Vermögensverwaltung beschränkt ist. Eine Firma in Luxemburg zu gründen, beginnt deshalb mit der Frage, welcher Zweck im Vordergrund steht.
Die Steuerlast im Überblick
Im Überblick: Für reguläre Gesellschaften setzt sich die Steuerlast aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und kommunaler Gewerbesteuer zusammen. Seit 2025 beträgt die Körperschaftsteuer 16 % (14 % bei einem Einkommen unter 175.000 €); in Luxemburg-Stadt ergibt sich daraus eine Gesamtbelastung von 23,87 %. Dazu kommt eine Vermögensteuer von 0,5 % auf das Nettovermögen, mindestens 535 € bis 4.815 € je nach Bilanz. Zuständig ist die Steuerverwaltung (ACD).
SOPARFI oder SPF
Die beiden Holdingformen im direkten Vergleich:
| Für UnternehmerSOPARFI | SPF | |
|---|---|---|
| Zweck | Beteiligungen und unternehmerische Tätigkeit | Ausschließlich passive Vermögensverwaltung |
| Gesellschafter | beliebig | natürliche Personen und deren Vermögensstrukturen |
| Körperschaft- und Vermögensteuer | ja, mit Beteiligungsprivileg | nein |
| Zeichnungssteuer | keine | 0,25 %, mindestens 1.000 €, höchstens 125.000 € |
| Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Richtlinien | anwendbar | nicht anwendbar |
Die SOPARFI vereinnahmt Dividenden und Veräußerungsgewinne steuerfrei, wenn sie in der Regel mindestens 10 % oder Anteile mit Anschaffungskosten von mindestens 1,2 Mio. € (Dividenden) bzw. 6 Mio. € (Veräußerungsgewinne) mindestens zwölf Monate hält. Die SPF ist dagegen von Körperschaft- und Vermögensteuer vollständig befreit und zahlt nur die Zeichnungssteuer, die vierteljährlich an die Registrierungs- und Domänenverwaltung (AED) entrichtet wird; dafür darf sie weder gewerblich tätig sein noch in die Geschäftsführung ihrer Beteiligungen eingreifen.
80 % Befreiung für IP-Erträge
Nettoerträge aus qualifizierten Patenten und Software sind zu 80 % von der Körperschaftsteuer befreit; die effektive Belastung liegt damit unter 5 %. Die Befreiung für IP-Erträge setzt voraus, dass die Entwicklung im Wesentlichen von der Gesellschaft selbst stammt. Wer in Luxemburg eine Firma gründen möchte, um eigene Technologie zu verwerten, findet damit einen der günstigsten Rahmen in der EU.
SARL, SA und SARL-S
Sowohl SOPARFI als auch SPF werden meist als SARL oder SA gegründet. Die SARL erfordert 12.000 € Stammkapital, die SA 30.000 €; die vereinfachte SARL-S ist ab 1 € möglich, steht aber nur natürlichen Personen offen und eignet sich für kleine operative Gründungen.
Auf Ausschüttungen an Gesellschafter erhebt Luxemburg 15 % Quellensteuer, die für EU-Muttergesellschaften und unter vielen der rund 90 Doppelbesteuerungsabkommen auf 0 % sinkt.
Fonds und Investmentvermögen
Als größter Fondsstandort Europas bietet Luxemburg auch Fonds sowie Strukturen für Investmentvermögen jenseits der klassischen Holding. Die Special Limited Partnership (SCSp) ist eine Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Vertragsbedingungen weitgehend frei gestaltet werden können; sie ist steuerlich transparent und wird häufig für Private-Equity- und Immobilienfonds genutzt. Der Reserved Alternative Investment Fund (RAIF) steht nicht unter direkter Aufsicht der Finanzaufsicht CSSF, sondern wird über einen zugelassenen Fondsverwalter beaufsichtigt und lässt sich deshalb deutlich schneller auflegen.
Beide Strukturen richten sich an professionelle und sachkundige Anleger. Für Unternehmer mit Beteiligungsportfolios oder Co-Investments können sie eine Alternative zur SOPARFI sein.
Steuerregime für Zuzügler
Mit der Reform von 2025 hat Luxemburg sein Steuerregime für hochqualifizierte Zuzügler vereinfacht: Unter bestimmten Voraussetzungen sind 50 % der jährlichen Bruttovergütung von der Einkommensteuer befreit. Für Unternehmer, die eine Holding in Luxemburg mit einem eigenen Umzug verbinden möchten, ist das eine zusätzliche Planungsgröße.
Notar, Sperrkonto, Register
Eine Firma in Luxemburg zu gründen, führt über Notar und Register; die Gründung umfasst fünf Etappen:
- Niederlassungsgenehmigung: für operative Tätigkeiten über Guichet.lu; reine Holdings benötigen sie in der Regel nicht.
- Kapital einzahlen: auf ein Sperrkonto bei einer luxemburgischen Bank.
- Notarielle Gründung: mit Satzung, bei der SPF mit ausdrücklicher Unterstellung unter das SPF-Gesetz.
- Eintragung: im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS).
- Steuerliche Anmeldung: bei der Steuerverwaltung bzw. für die SPF bei der AED.
Mit vollständigen Unterlagen ist die Gesellschaft in der Regel nach zwei bis drei Wochen gegründet.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Jahresabschluss | Genehmigung binnen sechs Monaten, Hinterlegung beim RCS binnen eines Monats danach |
| Abschlussprüfung (Audit) | Zugelassener Abschlussprüfer ab 2 von 3: Bilanzsumme 4,4 Mio. €, Umsatz 8,8 Mio. €, 50 Mitarbeiter; Reform mit höheren Schwellen in Vorbereitung |
| Steuererklärung | Jährliche Erklärung; die SPF zahlt die Zeichnungssteuer vierteljährlich an die AED |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Regelsatz 17 %; reine Holdings und SPF in der Regel nicht mehrwertsteuerpflichtig |
| Laufende Registerpflichten | Register der wirtschaftlich Berechtigten (RBE) aktuell halten |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Luxemburg?
Luxemburg ist kein Standort für jedes Unternehmen, sondern für bestimmte Strukturen. Für wen er sich eignet, zeigt die Übersicht:
Geeignet für
- Unternehmerische Holdings mit Beteiligungen in der EU
- Private Wertpapiervermögen in einer SPF
- Investmentstrukturen und Fonds
- Unternehmen mit Einkünften aus Patenten und Software
Weniger geeignet für
- Kleinunternehmer mit einfachem Dienstleistungsgeschäft
- Gründer, denen 12.000 € Mindestkapital zu viel sind
- Vorhaben, die den niedrigsten Steuersatz der EU suchen
- Onlineshops ohne Holding- oder Investmentbezug
Für Vermögen mit Nachfolgeplanung ist auch die Stiftung in Liechtenstein eine Option; Holdings innerhalb der EU mit niedrigerem Satz bieten Malta und Zypern. Alternativen und Sätze zeigen die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich; welche Holdingform passt, lässt sich im Erstgespräch beurteilen.






