Liechtenstein ist klein, in einer Disziplin aber seit fast einem Jahrhundert führend: der Strukturierung von Vermögen. Das Fürstentum verbindet einen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % mit dem Zugang zum Europäischen Wirtschaftsraum, dem Schweizer Franken als Währung und einer Rechtsordnung, die eigens auf Stiftungen und Holdings zugeschnitten ist. Wer in Liechtenstein eine Firma gründen oder eine Stiftung errichten möchte, profitiert zudem von einer Mindeststeuer von CHF 1.800 und dem Verzicht auf eine Quellensteuer auf Dividenden.
12,5 % und Mindeststeuer
Gesellschaften und Stiftungen in Liechtenstein unterliegen einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 12,5 %. Zahlreiche Erträge sind dabei steuerfrei – Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen ebenso wie Erträge aus ausländischen Immobilien und Betriebsstätten. Für viele Strukturen liegt die effektive Belastung deshalb spürbar unter 12,5 %.
Jede Gesellschaft entrichtet eine jährliche Mindeststeuer von CHF 1.800. Eine Quellensteuer auf Dividenden kennt Liechtenstein nicht, ebenso wenig Steuern auf Kapitalgewinne, Erbschaften oder Schenkungen. Zuständig ist die Steuerverwaltung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.
Die Liechtensteiner Stiftung
Die Stiftung ist das Aushängeschild des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie ist eine eigenständige juristische Person ohne Gesellschafter: Der Stifter widmet ihr ein Vermögen, das von diesem Zeitpunkt an rechtlich verselbstständigt ist und einem festgelegten Zweck dient – etwa der Versorgung der Familie über Generationen. Das gewidmete Vermögen ist vom Privatvermögen des Stifters getrennt und dem Zugriff Dritter entzogen.
Das Mindestkapital einer Stiftung beträgt CHF 30.000 und kann auch in Euro oder US-Dollar eingebracht werden. Einziges Pflichtorgan ist der Stiftungsrat mit mindestens zwei Mitgliedern, von denen eines ein Liechtensteiner Treuhänder oder eine gleichwertig qualifizierte Person sein muss. Auch der Stifter selbst kann dem Stiftungsrat angehören.
Besonders diskret ist die privatnützige Stiftung, etwa eine Familienstiftung: Sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Es genügt, beim Amt für Justiz eine Gründungsanzeige mit Name, Sitz und Zweck zu hinterlegen, deren Richtigkeit ein in Liechtenstein zugelassener Berufsträger bestätigt; die Stiftungsurkunde selbst wird nicht hinterlegt. Gemeinnützige Stiftungen werden dagegen eingetragen und unterstehen der Stiftungsaufsicht.
Besteuerung der Stiftung
Grundsätzlich unterliegt eine Stiftung mit ihrem Ertrag der Körperschaftsteuer von 12,5 %; die Befreiungen für Dividenden und Beteiligungsgewinne gelten auch hier. Besonders attraktiv ist der Status als Privatvermögensstruktur (PVS): Übt die Stiftung keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und verwaltet sie ausschließlich ihr eigenes Vermögen, entrichtet sie lediglich die Mindeststeuer von CHF 1.800 im Jahr – ohne Steuererklärung und ohne Veranlagung.
| Stiftung | Steuer | Steuererklärung |
|---|---|---|
| Mit Privatvermögensstruktur (PVS) | CHF 1.800 pauschal im Jahr | Nicht erforderlich |
| Ohne PVS-Status | 12,5 % auf den steuerpflichtigen Ertrag, mindestens CHF 1.800 | Jährlich |
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat die Besteuerung der Privatvermögensstruktur als vereinbar mit dem europäischen Beihilferecht bestätigt – ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit dieses Modells.
AG, Anstalt und Stiftung
Neben der Stiftung stehen in Liechtenstein weitere Rechtsformen zur Verfügung. Die drei wichtigsten im Vergleich:
| AG | Anstalt | Für VermögenStiftung | |
|---|---|---|---|
| Rechtsnatur | Kapitalgesellschaft | Eigene Rechtsform, gesellschafts- oder stiftungsähnlich | Verselbstständigtes Vermögen ohne Eigentümer |
| Eigentümer | Aktionäre | Inhaber der Gründerrechte | Keine; Begünstigte laut Statuten |
| Mindestkapital | CHF 50.000 | CHF 30.000 | CHF 30.000, auch in EUR oder USD |
| Oberstes Organ | Verwaltungsrat | Verwaltungsrat | Stiftungsrat mit mindestens zwei Mitgliedern |
| Öffentliches Register | Eintragung im Handelsregister | Eintragung im Handelsregister | Privatnützig: nur Hinterlegung einer Gründungsanzeige |
| Besteuerung | 12,5 %, mindestens CHF 1.800 | 12,5 % oder PVS | 12,5 % oder PVS |
| Ideal für | Operative Geschäfte, Holdings | Flexible Holding- und Vermögensstrukturen | Vermögen, Familie, Nachfolge |
Die Anstalt ist eine Liechtensteiner Besonderheit ohne Entsprechung in anderen Rechtsordnungen: Sie lässt sich wahlweise stiftungsähnlich oder gesellschaftsähnlich ausgestalten und ist dadurch besonders flexibel.
Ablauf der Gründung
Der Ablauf ist bei Stiftung und Gesellschaft weitgehend gleich. Wer in Liechtenstein eine Firma oder Stiftung zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:
- Struktur festlegen: Stiftung, Anstalt oder AG – passend zu Vermögen, Zweck und Nachfolge.
- Statuten und Beistatuten entwerfen: Sie regeln Zweck, Organe und Begünstigte.
- Stiftungsrat oder Verwaltungsrat bestellen: Mit mindestens einem qualifizierten Liechtensteiner Mitglied.
- Kapital widmen oder einzahlen: Mindestens CHF 30.000 bei Stiftung und Anstalt.
- Eintragung oder Hinterlegung: Eintragung von AG und Anstalt im Handelsregister, bei der privatnützigen Stiftung Hinterlegung der Gründungsanzeige; bei Bedarf Antrag auf den PVS-Status.
Mit vollständigen Unterlagen ist eine Stiftung in der Regel innerhalb weniger Wochen errichtet und handlungsfähig.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) |
| Jahresabschluss | Jährlich; Privatvermögensstrukturen vereinfacht |
| Abschlussprüfung (Audit) | Revisionsstelle für Gesellschaften mit kaufmännischem Gewerbe; Prüfungsumfang nach Größenklasse (klein bis CHF 7,5 Mio. Bilanzsumme, CHF 15 Mio. Umsatz, 50 Mitarbeiter); privatnützige Stiftungen in der Regel ohne Revisionsstelle |
| Steuererklärung | Jährliche Erklärung; als Privatvermögensstruktur keine Erklärung, nur CHF 1.800 |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab CHF 100.000 Umsatz (Zollunion mit der Schweiz); Satz 8,1 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Vierteljährlich |
| Laufende Registerpflichten | Qualifiziertes Liechtensteiner Organmitglied; Register der Berechtigten |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Liechtenstein?
Die Stiftung in Liechtenstein richtet sich an einen klar umrissenen Kreis: Familien und Unternehmer, die ihr Vermögen über Generationen sichern und ihre Nachfolge verbindlich ordnen möchten. Sie bündelt Wertpapiere, Beteiligungen, Immobilien und Kunst unter einem Dach, schützt das Vermögen und legt fest, wer wann begünstigt wird. Wer in Liechtenstein eine Firma gründen möchte, kombiniert sie deshalb häufig mit einer Stiftung als Eigentümerin.
Für wen sich der Standort insgesamt eignet, zeigt die folgende Übersicht:
Geeignet für
- Familien, die ihr Vermögen über Generationen sichern
- Unternehmer, die ihre Nachfolge ordnen möchten
- Holdings mit Beteiligungen im EWR und weltweit
- Vermögende Privatpersonen mit Wertpapierdepots
Weniger geeignet für
- Kleine Onlinegeschäfte mit geringem Gewinn
- Gründer, die mit minimalen Kosten starten wollen
- Vorhaben, die schnell operativ verkaufen möchten
- Strukturen ohne Bedarf an Vermögensschutz
Mit der Schweiz teilt Liechtenstein Währung und Wirtschaftsraum; für Holdings innerhalb der EU sind auch Malta und Zypern interessant. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






