🇱🇮Standort außerhalb der EU

    Firma in Liechtenstein gründen

    12,5 % Körperschaftsteuer, keine Quellensteuer auf Dividenden und die traditionsreiche Liechtensteiner Stiftung – mitten im Europäischen Wirtschaftsraum.

    Körperschaftsteuer
    12,5 %*
    Quellensteuer
    0 %
    Gründungsdauer
    2–4 Wo.
    Substanz vor Ort
    Erforderlich

    Liechtenstein ist klein, in einer Disziplin aber seit fast einem Jahrhundert führend: der Strukturierung von Vermögen. Das Fürstentum verbindet einen Körperschaftsteuersatz von 12,5 % mit dem Zugang zum Europäischen Wirtschaftsraum, dem Schweizer Franken als Währung und einer Rechtsordnung, die eigens auf Stiftungen und Holdings zugeschnitten ist. Wer in Liechtenstein eine Firma gründen oder eine Stiftung errichten möchte, profitiert zudem von einer Mindeststeuer von CHF 1.800 und dem Verzicht auf eine Quellensteuer auf Dividenden.

    12,5 % und Mindeststeuer

    Gesellschaften und Stiftungen in Liechtenstein unterliegen einem einheitlichen Körperschaftsteuersatz von 12,5 %. Zahlreiche Erträge sind dabei steuerfrei – Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen ebenso wie Erträge aus ausländischen Immobilien und Betriebsstätten. Für viele Strukturen liegt die effektive Belastung deshalb spürbar unter 12,5 %.

    Jede Gesellschaft entrichtet eine jährliche Mindeststeuer von CHF 1.800. Eine Quellensteuer auf Dividenden kennt Liechtenstein nicht, ebenso wenig Steuern auf Kapitalgewinne, Erbschaften oder Schenkungen. Zuständig ist die Steuerverwaltung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

    Die Liechtensteiner Stiftung

    Die Stiftung ist das Aushängeschild des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie ist eine eigenständige juristische Person ohne Gesellschafter: Der Stifter widmet ihr ein Vermögen, das von diesem Zeitpunkt an rechtlich verselbstständigt ist und einem festgelegten Zweck dient – etwa der Versorgung der Familie über Generationen. Das gewidmete Vermögen ist vom Privatvermögen des Stifters getrennt und dem Zugriff Dritter entzogen.

    Das Mindestkapital einer Stiftung beträgt CHF 30.000 und kann auch in Euro oder US-Dollar eingebracht werden. Einziges Pflichtorgan ist der Stiftungsrat mit mindestens zwei Mitgliedern, von denen eines ein Liechtensteiner Treuhänder oder eine gleichwertig qualifizierte Person sein muss. Auch der Stifter selbst kann dem Stiftungsrat angehören.

    Besonders diskret ist die privatnützige Stiftung, etwa eine Familienstiftung: Sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Es genügt, beim Amt für Justiz eine Gründungsanzeige mit Name, Sitz und Zweck zu hinterlegen, deren Richtigkeit ein in Liechtenstein zugelassener Berufsträger bestätigt; die Stiftungsurkunde selbst wird nicht hinterlegt. Gemeinnützige Stiftungen werden dagegen eingetragen und unterstehen der Stiftungsaufsicht.

    Besteuerung der Stiftung

    Grundsätzlich unterliegt eine Stiftung mit ihrem Ertrag der Körperschaftsteuer von 12,5 %; die Befreiungen für Dividenden und Beteiligungsgewinne gelten auch hier. Besonders attraktiv ist der Status als Privatvermögensstruktur (PVS): Übt die Stiftung keine wirtschaftliche Tätigkeit aus und verwaltet sie ausschließlich ihr eigenes Vermögen, entrichtet sie lediglich die Mindeststeuer von CHF 1.800 im Jahr – ohne Steuererklärung und ohne Veranlagung.

    StiftungSteuerSteuererklärung
    Mit Privatvermögensstruktur (PVS)CHF 1.800 pauschal im JahrNicht erforderlich
    Ohne PVS-Status12,5 % auf den steuerpflichtigen Ertrag, mindestens CHF 1.800Jährlich

    Die EFTA-Überwachungsbehörde hat die Besteuerung der Privatvermögensstruktur als vereinbar mit dem europäischen Beihilferecht bestätigt – ein wesentlicher Beitrag zur Rechtssicherheit dieses Modells.

    AG, Anstalt und Stiftung

    Neben der Stiftung stehen in Liechtenstein weitere Rechtsformen zur Verfügung. Die drei wichtigsten im Vergleich:

    AGAnstaltFür VermögenStiftung
    RechtsnaturKapitalgesellschaftEigene Rechtsform, gesellschafts- oder stiftungsähnlichVerselbstständigtes Vermögen ohne Eigentümer
    EigentümerAktionäreInhaber der GründerrechteKeine; Begünstigte laut Statuten
    MindestkapitalCHF 50.000CHF 30.000CHF 30.000, auch in EUR oder USD
    Oberstes OrganVerwaltungsratVerwaltungsratStiftungsrat mit mindestens zwei Mitgliedern
    Öffentliches RegisterEintragung im HandelsregisterEintragung im HandelsregisterPrivatnützig: nur Hinterlegung einer Gründungsanzeige
    Besteuerung12,5 %, mindestens CHF 1.80012,5 % oder PVS12,5 % oder PVS
    Ideal fürOperative Geschäfte, HoldingsFlexible Holding- und VermögensstrukturenVermögen, Familie, Nachfolge

    Die Anstalt ist eine Liechtensteiner Besonderheit ohne Entsprechung in anderen Rechtsordnungen: Sie lässt sich wahlweise stiftungsähnlich oder gesellschaftsähnlich ausgestalten und ist dadurch besonders flexibel.

    Ablauf der Gründung

    Der Ablauf ist bei Stiftung und Gesellschaft weitgehend gleich. Wer in Liechtenstein eine Firma oder Stiftung zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:

    1. Struktur festlegen: Stiftung, Anstalt oder AG – passend zu Vermögen, Zweck und Nachfolge.
    2. Statuten und Beistatuten entwerfen: Sie regeln Zweck, Organe und Begünstigte.
    3. Stiftungsrat oder Verwaltungsrat bestellen: Mit mindestens einem qualifizierten Liechtensteiner Mitglied.
    4. Kapital widmen oder einzahlen: Mindestens CHF 30.000 bei Stiftung und Anstalt.
    5. Eintragung oder Hinterlegung: Eintragung von AG und Anstalt im Handelsregister, bei der privatnützigen Stiftung Hinterlegung der Gründungsanzeige; bei Bedarf Antrag auf den PVS-Status.

    Mit vollständigen Unterlagen ist eine Stiftung in der Regel innerhalb weniger Wochen errichtet und handlungsfähig.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungNach Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)
    JahresabschlussJährlich; Privatvermögensstrukturen vereinfacht
    Abschlussprüfung (Audit)Revisionsstelle für Gesellschaften mit kaufmännischem Gewerbe; Prüfungsumfang nach Größenklasse (klein bis CHF 7,5 Mio. Bilanzsumme, CHF 15 Mio. Umsatz, 50 Mitarbeiter); privatnützige Stiftungen in der Regel ohne Revisionsstelle
    SteuererklärungJährliche Erklärung; als Privatvermögensstruktur keine Erklärung, nur CHF 1.800
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb CHF 100.000 Umsatz (Zollunion mit der Schweiz); Satz 8,1 %
    Umsatzsteuer: MeldungenVierteljährlich
    Laufende RegisterpflichtenQualifiziertes Liechtensteiner Organmitglied; Register der Berechtigten

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Liechtenstein?

    Die Stiftung in Liechtenstein richtet sich an einen klar umrissenen Kreis: Familien und Unternehmer, die ihr Vermögen über Generationen sichern und ihre Nachfolge verbindlich ordnen möchten. Sie bündelt Wertpapiere, Beteiligungen, Immobilien und Kunst unter einem Dach, schützt das Vermögen und legt fest, wer wann begünstigt wird. Wer in Liechtenstein eine Firma gründen möchte, kombiniert sie deshalb häufig mit einer Stiftung als Eigentümerin.

    Für wen sich der Standort insgesamt eignet, zeigt die folgende Übersicht:

    Geeignet für

    • Familien, die ihr Vermögen über Generationen sichern
    • Unternehmer, die ihre Nachfolge ordnen möchten
    • Holdings mit Beteiligungen im EWR und weltweit
    • Vermögende Privatpersonen mit Wertpapierdepots

    Weniger geeignet für

    • Kleine Onlinegeschäfte mit geringem Gewinn
    • Gründer, die mit minimalen Kosten starten wollen
    • Vorhaben, die schnell operativ verkaufen möchten
    • Strukturen ohne Bedarf an Vermögensschutz

    Mit der Schweiz teilt Liechtenstein Währung und Wirtschaftsraum; für Holdings innerhalb der EU sind auch Malta und Zypern interessant. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zu Liechtenstein

    Häufige Fragen zur Gründung in Liechtenstein betreffen vor allem die Stiftung, ihre Besteuerung und die Kosten. Die Antworten im Überblick:

    Wie wird eine Liechtensteiner Stiftung besteuert?

    Grundsätzlich mit 12,5 % auf den Ertrag, wobei Dividenden und Beteiligungsgewinne steuerfrei bleiben. Mit dem Status einer Privatvermögensstruktur entrichtet sie lediglich die Mindeststeuer von CHF 1.800 im Jahr, ohne Steuererklärung.

    Für wen lohnt sich eine Stiftung?

    Für Familien und Unternehmer mit größerem Vermögen, die es schützen, über Generationen erhalten und ihre Nachfolge verbindlich regeln möchten.

    Wie viel Kapital braucht eine Stiftung?

    Mindestens CHF 30.000, die auch in Euro oder US-Dollar eingebracht werden können.

    Muss ein Liechtensteiner im Stiftungsrat sitzen?

    Ja. Der Stiftungsrat hat mindestens zwei Mitglieder; eines davon muss ein Liechtensteiner Treuhänder oder eine gleich qualifizierte Person sein. Der Stifter kann selbst Mitglied sein.

    Gibt es eine Quellensteuer auf Dividenden?

    Nein. Liechtenstein erhebt keine Quellensteuer auf Dividenden und keine Steuern auf Kapitalgewinne, Erbschaften oder Schenkungen.

    Kann ich mit einer Liechtensteiner Struktur in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein, und mit der passenden Ausgestaltung lässt sich eine Liechtensteiner Stiftung oder Gesellschaft auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen. Einzelheiten zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

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    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.