🇨🇭Standort außerhalb der EU

    Firma in der Schweiz gründen

    Höchste Reputation bei Banken und Geschäftspartnern, eine stabile Rechtsordnung und Gewinnsteuern ab rund 12 % je nach Kanton – die Schweiz ist der Premiumstandort Europas.

    Körperschaftsteuer
    12–21 %*
    Quellensteuer
    35 %
    Gründungsdauer
    2–4 Wo.
    Substanz vor Ort
    Erforderlich

    Die Schweiz verbindet politische Stabilität, eine eigene, international gefragte Währung und ein über Jahrzehnte gewachsenes Bank- und Rechtssystem. Eine Schweizer GmbH oder AG genießt bei Banken, Investoren und Großkunden weltweit hohes Ansehen und profitiert je nach Kanton von Gewinnsteuern ab rund 12 %. Wer in der Schweiz eine Firma gründen möchte, entscheidet mit der Wahl des Kantons zugleich über eine Steuerbelastung zwischen rund 12 und gut 20 %.

    Steuern je nach Kanton

    Die Gewinnsteuer wird in der Schweiz auf drei Ebenen erhoben: vom Bund, vom Kanton und von der Gemeinde. Die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 % auf den Gewinn nach Steuern, während Kantone und Gemeinden ihre Sätze eigenständig festlegen. Die effektive Gesamtbelastung reicht deshalb von rund 12 % in steuergünstigen Kantonen wie Zug bis zu gut 20 % in Hochsteuerkantonen; zu den teuersten Standorten zählt Genf. Die Wahl des Kantons ist damit die wichtigste steuerliche Entscheidung der Gründung.

    Holdinggesellschaften profitieren zusätzlich vom Beteiligungsabzug, der die Steuer auf Dividenden und auf Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen deutlich mindert. Einen Überblick über alle Bundessteuern bietet die Eidgenössische Steuerverwaltung.

    Auf Dividenden erhebt die Schweiz eine Verrechnungssteuer von 35 %. Gesellschafter mit Wohnsitz in einem Land, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, erhalten sie ganz oder teilweise zurück – das gilt unter anderem für Deutschland, Österreich und Liechtenstein.

    GmbH oder AG: der Vergleich

    Für Gründer stehen zwei Kapitalgesellschaften im Vordergrund: die GmbH für kleine und mittlere Unternehmen und die AG für größere Vorhaben, Investoren und einen späteren Börsengang. Die beiden Rechtsformen im Vergleich:

    EmpfehlungGmbHAG
    MindestkapitalCHF 20.000CHF 100.000
    Einzahlung bei GründungVollständigMindestens CHF 50.000
    Gesellschafter im HandelsregisterJa, öffentlichNein
    Vertreter mit Schweizer WohnsitzPflichtPflicht
    Investoren und BörseEingeschränktIdeal
    Ideal fürKMU, Beratung, HandelWachstum, Investoren, Holdings

    Das Mindestkapital einer GmbH von CHF 20.000 wird vollständig einbezahlt, bleibt aber als Eigenkapital in der Gesellschaft und steht ihr für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung. Gesellschafter beider Rechtsformen können jede Nationalität haben und müssen nicht in der Schweiz leben. Die AG bietet zudem mehr Diskretion, da ihre Aktionäre nicht im öffentlichen Handelsregister erscheinen.

    Vertreter in der Schweiz

    Jede Schweizer GmbH und AG muss durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können – bei der AG durch ein Mitglied des Verwaltungsrats oder einen Direktor, bei der GmbH durch einen Geschäftsführer oder Direktor. Das Handelsregister prüft diese Voraussetzung bei der Eintragung.

    Wer selbst nicht in der Schweiz lebt, bestellt einen Vertreter über einen spezialisierten Dienstleister, der häufig auch den Geschäftssitz stellt. So lässt sich in der Schweiz eine Firma gründen, ohne selbst umzuziehen.

    Ablauf der Gründung

    Der Ablauf einer Gründung ist in der Schweiz klar geregelt. Wer in der Schweiz eine Firma zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:

    1. Kanton und Sitz wählen: Der Kanton bestimmt die Steuerbelastung und ist damit die zentrale Entscheidung.
    2. Kapital einzahlen: auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank.
    3. Gründungsurkunde beurkunden: Statuten und Gründungsakt werden von einer Notarin oder einem Notar öffentlich beurkundet.
    4. Eintragung im Handelsregister: Mit der Eintragung im kantonalen Handelsregister entsteht die Gesellschaft.
    5. Steuern und Mehrwertsteuer: Die kantonale Steuerverwaltung erfasst die Gesellschaft; ab CHF 100.000 Umsatz folgt die Registrierung für die Mehrwertsteuer.

    Mit vollständigen Unterlagen ist die Gesellschaft in der Regel nach zwei bis drei Wochen eingetragen. Das Kapital steht ihr danach für die Geschäftstätigkeit zur Verfügung.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungKaufmännische Buchführung nach Obligationenrecht
    JahresabschlussJährliche Jahresrechnung mit Bilanz und Erfolgsrechnung
    Abschlussprüfung (Audit)In der Regel eingeschränkte Revision; bis 10 Vollzeitstellen Verzicht (Opting-out) mit Zustimmung aller Gesellschafter
    SteuererklärungJährliche Steuererklärung beim Kanton
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb CHF 100.000 weltweitem Umsatz; Satz 8,1 %
    Umsatzsteuer: MeldungenVierteljährlich; mit Saldosteuersatz halbjährlich
    Laufende RegisterpflichtenÄnderungen im Handelsregister melden; Vertreter mit Schweizer Wohnsitz

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich die Schweiz?

    Für wen sich eine Firma in der Schweiz eignet, hängt vor allem davon ab, welchen Stellenwert Reputation, Stabilität und Bankzugang haben:

    Geeignet für

    • Etablierte Unternehmen mit internationalen Kunden
    • Holdings, die Beteiligungen steuerbegünstigt halten
    • Gründer, die höchste Bonität ausstrahlen wollen
    • Unternehmer, die selbst in die Schweiz ziehen

    Weniger geeignet für

    • Gründer mit sehr kleinem Startkapital
    • Händler, die Waren über die Zollgrenze in die EU liefern
    • Geschäfte, die vor allem den EU-Binnenmarkt brauchen
    • Start-ups, die den niedrigsten Satz Europas suchen

    Unmittelbar nebenan bietet Liechtenstein 12,5 % Körperschaftsteuer und Stiftungen mit langer Tradition; außerhalb Europas verbindet Singapur höchste Reputation mit steuerfreien Auslandseinkünften. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zur Schweiz

    Häufige Fragen zur Firmengründung in der Schweiz betreffen vor allem Steuern, Kapital und den Vertreter mit Wohnsitz. Die Antworten im Überblick:

    Wie hoch ist die Gewinnsteuer in der Schweiz?

    Die effektive Belastung aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer liegt je nach Standort zwischen rund 12 % in Kantonen wie Zug und gut 20 % in Hochsteuerkantonen. Die Wahl des Kantons ist deshalb die wichtigste steuerliche Entscheidung.

    Wie viel Kapital brauche ich?

    Eine GmbH benötigt CHF 20.000, vollständig einbezahlt. Eine AG benötigt CHF 100.000, davon mindestens CHF 50.000 bei der Gründung. Das Kapital steht danach der Gesellschaft zur Verfügung.

    Muss ich in der Schweiz wohnen?

    Nein. Gesellschafter können überall leben. Die Gesellschaft braucht jedoch mindestens einen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz, der sich über spezialisierte Dienstleister bestellen lässt.

    Was ist die Verrechnungssteuer?

    Eine Steuer von 35 % auf Dividenden, die Gesellschafter in Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen ganz oder teilweise zurückerhalten.

    Wie lange dauert die Gründung?

    Mit vollständigen Unterlagen ist die Gesellschaft in der Regel nach zwei bis drei Wochen im Handelsregister eingetragen.

    Kann ich mit einer Schweizer Firma in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja. Deutschland und Österreich haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, und mit der passenden Struktur lässt sich eine Schweizer Gesellschaft auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen. Einzelheiten zu Ihrem Land zeigt der DBA-Check.

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    Nastasia

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    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.