Irland hat drei Körperschaftsteuersätze – und gerade das macht den Standort interessant. Gewinne aus aktiver Geschäftstätigkeit werden mit 12,5 % besteuert, Erträge aus qualifizierten Patenten und Software über die Knowledge Development Box effektiv mit 10 %, passive Einkünfte dagegen mit 25 %. Wer in Irland eine Firma gründen möchte, profitiert zudem von einer der großzügigsten Forschungsförderungen Europas: Seit dem Finanzgesetz 2025 beträgt die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung 35 %.
Drei Sätze, ein Prinzip
Welcher der drei Sätze gilt, hängt von der Art der Einkünfte ab:
| Einkünfte | Satz | Beispiele |
|---|---|---|
| Handelsgewinne (Trading) | 12,5 % | Software, Dienstleistungen, Handel |
| Qualifiziertes geistiges Eigentum | effektiv 10 % | Patente, urheberrechtlich geschützte Software |
| Passive Einkünfte | 25 % | Mieten, Zinsen, Kapitalerträge |
Das Prinzip dahinter: Der niedrige Satz für Handelsgewinne setzt eine echte Geschäftstätigkeit in Irland voraus. Zuständig ist die irische Steuerbehörde Revenue.
Forschung und IP
Für Unternehmen mit eigener Entwicklung ist Irland besonders attraktiv. Die Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung beträgt 35 % der qualifizierten Ausgaben und lässt sich – anders als ein bloßer Abzug – auch auszahlen, wenn keine Steuer anfällt. Beauftragte Forschung bei Hochschulen und Dritten ist bis zu 15 % der eigenen Forschungsausgaben oder 100.000 € einbezogen.
Für IP gibt es zudem eine eigene Regel: Die Knowledge Development Box ergänzt die Förderung auf der Ertragsseite: Gewinne aus Patenten und urheberrechtlich geschützter Software, die die Gesellschaft selbst entwickelt hat, werden effektiv mit 10 % besteuert. Wer in Irland eine Firma gründen und dort Software entwickeln möchte, kann beide Instrumente kombinieren.
Dividenden und Beteiligungen
Seit 2025 kennt Irland eine Beteiligungsbefreiung für ausländische Dividenden: Ausschüttungen aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften in der EU, im EWR oder in Abkommensstaaten sind steuerfrei, wenn die irische Gesellschaft mindestens 5 % hält und die Beteiligung mindestens zwölf Monate besteht. Die Befreiung wird in der Körperschaftsteuererklärung gewählt.
Auf eigene Ausschüttungen erhebt Irland grundsätzlich 25 % Quellensteuer, von der Gesellschafter in der EU und in Abkommensstaaten unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden können.
Direktor, Secretary, Register
Die übliche Rechtsform ist die Private Company Limited by Shares (LTD). Ihre Organe sind mindestens ein Direktor und ein Company Secretary, der bei nur einem Direktor eine andere Person sein muss. Ein Mindestkapital gibt es nicht.
Mindestens ein Direktor muss im Europäischen Wirtschaftsraum leben, sonst ist eine Bürgschaft über 25.000 € nach Section 137 des Companies Act erforderlich. Wohnsitze in Deutschland und Österreich erfüllen diese Voraussetzung. Für das Register ist die Gründung vollständig digital: Sie läuft über das Portal CORE des Companies Registration Office (CRO).
Vorauszahlung und Zuschläge
Irische Gesellschaften zahlen ihre Körperschaftsteuer im Voraus. Kleine Gesellschaften entrichten die Vorauszahlung bis zum 23. Tag des elften Monats ihres Geschäftsjahres; die Erklärung CT1 folgt bis zum 23. Tag des neunten Monats nach Jahresende. Verspätungen kosten Zuschläge: Bei verspäteter Abgabe werden 5 % fällig, nach mehr als zwei Monaten von 10 %.
Eine Besonderheit betrifft personenbezogene Gesellschaften, sogenannte Close Companies: Auf nicht ausgeschüttete Kapital- und Mieteinkünfte erhebt Irland einen Zuschlag von 20 %. Für Gesellschaften, die vor allem Handelsgewinne erzielen, spielt er kaum eine Rolle, für reine Vermögensverwaltungen aber sehr wohl.
Gründung online über CORE
Wer in Irland eine Firma gründen will, erledigt die Gründung vollständig online; der Ablauf umfasst fünf Schritte:
- Namen prüfen: und auf Wunsch für 28 Tage reservieren.
- Organe bestellen: Direktor mit Wohnsitz im EWR oder Bürgschaft, dazu ein Company Secretary.
- Satzung: Constitution und eingetragener Sitz in Irland.
- Einreichung über CORE: Gründungsformular beim CRO.
- Steuerliche Anmeldung: bei Revenue für die Körperschaftsteuer, ab den Schwellen für die Mehrwertsteuer.
Mit vollständigen Unterlagen ist eine LTD in der Regel nach ein bis zwei Wochen eingetragen.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Jahresabschluss | Annual Return (B1) mit Abschluss beim CRO binnen 56 Tagen nach dem Stichtag |
| Abschlussprüfung (Audit) | Befreit bei 2 von 3 in zwei Jahren: Umsatz bis 15 Mio. €, Bilanz bis 7,5 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter |
| Steuererklärung | CT1 bis zum 23. des neunten Monats nach Jahresende; 5 % bzw. 10 % Zuschlag bei Verspätung |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 42.500 € (Dienstleistungen) bzw. 85.000 € (Waren) in zwölf Monaten; Satz 23 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Zweimonatlich, online bis zum 23. des Folgemonats |
| Laufende Registerpflichten | Register der wirtschaftlich Berechtigten (RBO) aktuell halten |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Irland?
Entscheidend ist in Irland eine einzige Frage: Übt die Gesellschaft eine echte Geschäftstätigkeit aus? Für wen sich der Standort eignet, zeigt die Übersicht:
Geeignet für
- Software- und Technologieunternehmen mit Forschung
- Firmen mit eigenen Patenten oder Software-IP
- Internationale Dienstleister mit Team in Dublin
- Gruppen mit Tochtergesellschaften im Ausland
Weniger geeignet für
- Reine Vermögensverwaltungen mit passiven Einkünften
- Gründer ohne Direktor im EWR und ohne Bürgschaft
- Kleinstbetriebe mit sehr geringem Gewinn
- Händler mit Kunden ausschließlich in Osteuropa
Für eine englischsprachige Rechtsform außerhalb der EU ist Großbritannien die Alternative; Patent- und Softwareerträge begünstigt auch Luxemburg mit einer Befreiung von 80 %. Den Vergleich zeigen die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich; die Handelstätigkeit lässt sich im Erstgespräch konkret prüfen.






