Companies House gilt als eines der effizientesten Unternehmensregister der Welt: Eine Private Limited Company ist online für 100 £ eingetragen, meist innerhalb von 24 Stunden und ohne Notar. Das englische Recht dient international als Grundlage unzähliger Verträge, und London zählt zu den größten Finanzplätzen der Welt. Wer in Großbritannien eine Firma gründen möchte, hat dabei die Wahl zwischen mehreren Rechtsformen, die sich in Haftung, Besteuerung und Zweck grundlegend unterscheiden.
Körperschaftsteuer: die Staffelung
Seit April 2023 gilt in Großbritannien eine Staffelung der Körperschaftsteuer nach der Höhe des Gewinns. Für Gewinne bis 50.000 £ gilt der ermäßigte Satz von 19 %, ab 250.000 £ der Hauptsatz von 25 %. Im Bereich dazwischen wird zunächst der Hauptsatz angewendet und anschließend um eine gleitende Entlastung, die Marginal Relief, gemindert. Dadurch steigt die Gesamtbelastung stufenlos von 19 % auf 25 %:
| Steuerpflichtiger Gewinn | Satz | Gesamtbelastung |
|---|---|---|
| bis 50.000 £ | 19 % | 19 % |
| 50.001 £ bis 250.000 £ | 25 % abzüglich Marginal Relief | steigt von 19 % auf 25 % |
| über 250.000 £ | 25 % | 25 % |
Auf den Gewinnanteil zwischen 50.000 £ und 250.000 £ ergibt sich durch diese Systematik eine Grenzbelastung von 26,5 %. Gehören mehrere verbundene Gesellschaften zu einer Gruppe, werden beide Schwellen durch deren Anzahl geteilt. Auf Dividenden an Gesellschafter erhebt Großbritannien keine Quellensteuer. Die aktuellen Sätze und den Rechner für die Marginal Relief veröffentlicht die Regierung auf ihrer Seite zu den Körperschaftsteuersätzen.
Alle Rechtsformen im Vergleich
Das britische Gesellschaftsrecht kennt vier Arten von Kapitalgesellschaften nach dem Companies Act 2006: die Private Company Limited by Shares, die Private Company Limited by Guarantee, die Private Unlimited Company und die Public Limited Company. Hinzu kommen zwei Formen der Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die trotz ähnlicher Namen grundverschieden sind. Die wichtigsten Rechtsformen im Vergleich:
| EmpfehlungLtd | Limited by Guarantee | plc | LLP | Limited Partnership | |
|---|---|---|---|---|---|
| Art | Kapitalgesellschaft | Kapitalgesellschaft ohne Anteile | Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft | Personengesellschaft |
| Haftung | Beschränkt | Auf Garantiebetrag | Beschränkt | Beschränkt | Teilweise |
| Mindestkapital | Keines (ab 1 £) | Keines | 50.000 £ | Keines | Keines |
| Besteuerung | 19–25 % Körperschaftsteuer | 19–25 % Körperschaftsteuer | 19–25 % Körperschaftsteuer | Transparent bei den Mitgliedern | Transparent bei den Gesellschaftern |
| Gewinnausschüttung | Dividenden | Keine | Dividenden | Gewinnverteilung | Gewinnverteilung |
| Öffentliches Angebot von Anteilen | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein |
| Ideal für | KMU, Onlinegeschäfte, Holdings | Gemeinnützige Projekte, Vereine | Investoren, Börsengang | Kanzleien, Beratungen | Fonds, Investments |
Die Limited Liability Partnership (LLP) nach dem LLP Act 2000 ist eine eigene juristische Person, deren Mitglieder sämtlich beschränkt haften; sie wird bei Companies House eingetragen und reicht wie eine Gesellschaft Jahresabschlüsse ein, wird steuerlich aber wie eine Personengesellschaft behandelt. Die Limited Partnership (LP) nach dem Limited Partnerships Act 1907 besitzt dagegen in England und Wales keine eigene Rechtspersönlichkeit: Mindestens ein General Partner haftet unbeschränkt, die Limited Partners nur mit ihrer Einlage. Die LP ist deshalb vor allem bei Investmentfonds verbreitet, die LLP bei Kanzleien und Beratungen.
Daneben gibt es die Private Unlimited Company, eine Kapitalgesellschaft mit unbeschränkter Gesellschafterhaftung, die unter bestimmten Voraussetzungen ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlichen muss; sie wird vor allem für Vermögens- und Konzernstrukturen genutzt. Die einfache Partnership und der Sole Trader sind keine eigenen Rechtspersonen – die Inhaber haften persönlich und unbeschränkt.
Die Garantiegesellschaft
Die Company Limited by Guarantee – sinngemäß eine Garantiegesellschaft – hat weder Anteile noch Anteilseigner. An ihre Stelle treten Mitglieder, die sich in der Satzung verpflichten, im Fall einer Liquidation einen festgelegten Betrag beizutragen – in der Praxis meist 1 £. Darüber hinaus haften sie nicht. Gewinne dürfen nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern dienen ausschließlich dem Gesellschaftszweck.
Verbreitet ist diese Rechtsform bei Organisationen, bei denen nicht Kapital, sondern Mitgliedschaft im Mittelpunkt steht: gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, Vereine und Clubs, Berufs- und Branchenverbände sowie Verwaltungsgesellschaften von Wohnanlagen. Viele britische Charities sind als Limited by Guarantee organisiert und zusätzlich bei der Charity Commission registriert.
Zwei Besonderheiten sind für die Praxis wichtig: Fördert die Gesellschaft Handel, Kunst, Wissenschaft, Bildung, Religion, Wohltätigkeit oder einen Berufsstand und schließt ihre Satzung Ausschüttungen aus, darf sie den Zusatz „Limited“ im Namen weglassen. Steuerlich unterliegt sie grundsätzlich der Körperschaftsteuer; anerkannte Charities profitieren jedoch von weitgehenden Befreiungen.
Die plc für Investoren
Die Public Limited Company ist die einzige britische Rechtsform, die ihre Aktien öffentlich anbieten darf. Sie ist damit Voraussetzung für einen Börsengang – am Main Market der London Stock Exchange ebenso wie am Wachstumssegment AIM – und für jede Kapitalaufnahme über ein öffentliches Angebot.
Die Anforderungen sind deutlich höher als bei der Ltd:
| Anforderung | plc | Ltd |
|---|---|---|
| Ausgegebenes Kapital | mindestens 50.000 £, davon ein Viertel eingezahlt | kein Mindestkapital |
| Geschäftsbeginn | erst mit Trading Certificate von Companies House | sofort nach Eintragung |
| Directors | mindestens zwei | mindestens einer |
| Company Secretary | Pflicht, mit nachgewiesener Qualifikation | freiwillig |
| Hauptversammlung | jährlich verpflichtend | nicht erforderlich |
| Jahresabschluss | binnen sechs Monaten | binnen neun Monaten |
Eine bestehende Ltd lässt sich jederzeit in eine plc umwandeln, sobald sie die Kapital- und Organanforderungen erfüllt. Wer in Großbritannien eine Firma gründen und später Kapital am Markt aufnehmen möchte, beginnt deshalb häufig mit einer Ltd und vollzieht die Umwandlung erst unmittelbar vor einer Finanzierungsrunde oder einem Börsengang.
Ablauf der Gründung
Der Ablauf ist in Großbritannien bemerkenswert schnell. Wer in Großbritannien eine Firma zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:
- Rechtsform und Namen wählen: Der Name muss frei sein und bei der Ltd auf „Limited“ oder „Ltd“ enden.
- Identität bestätigen: Seit November 2025 müssen alle Directors und wirtschaftlich Berechtigten ihre Identität bei Companies House verifizieren.
- Adresse festlegen: Die Gesellschaft braucht einen Sitz in Großbritannien; er erscheint im öffentlichen Register.
- Online-Gründung: Über das Gründungsverfahren von Companies House für 100 £, meist innerhalb eines Tages.
- Steuerliche Anmeldung: Registrierung für die Körperschaftsteuer innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die Gründung selbst ist damit in aller Regel an einem Tag abgeschlossen; die Ltd lässt sich anschließend vollständig aus dem Ausland führen.
Buchhaltung und Pflichten
Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.
| Pflicht | Regelung |
|---|---|
| Buchhaltung | Nach britischen Standards (UK GAAP) oder IFRS |
| Jahresabschluss | Jährlich bei Companies House, binnen neun Monaten nach Geschäftsjahresende |
| Abschlussprüfung (Audit) | Befreit als kleine Gesellschaft (2 von 3: Umsatz bis 15 Mio. £, Bilanz bis 7,5 Mio. £, bis 50 Mitarbeiter) |
| Steuererklärung | Körperschaftsteuer-Erklärung (CT600) binnen zwölf Monaten; Zahlung nach neun Monaten und einem Tag |
| Umsatzsteuer: Registrierung | Ab 90.000 £ steuerpflichtigem Umsatz; Satz 20 % |
| Umsatzsteuer: Meldungen | Vierteljährlich, digital über Making Tax Digital |
| Laufende Registerpflichten | Jährliches Confirmation Statement (50 £); Identitätsprüfung der Directors |
Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.
Für wen eignet sich Großbritannien?
Für wen sich eine Firma in Großbritannien eignet, hängt vor allem davon ab, wo Kunden und Investoren sitzen:
Geeignet für
- Unternehmen mit Kunden in Großbritannien und den USA
- Gründer, die eine weltweit bekannte Rechtsform suchen
- Gemeinnützige Projekte als Limited by Guarantee
- Wachstumsfirmen mit Plänen für Investoren oder Börse
Weniger geeignet für
- Geschäfte, die den EU-Binnenmarkt voraussetzen
- Gründer, die eine Steuer unter 19 % erwarten
- Kleinstfirmen, die keine öffentlichen Abschlüsse wünschen
- Händler mit Lager und Kunden ausschließlich in der EU
Für ein englischsprachiges Unternehmen innerhalb der EU ist Irland mit 12,5 % eine Alternative; wer vor allem in den USA verkauft, sollte die US LLC vergleichen. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.






