🇬🇧Standort außerhalb der EU

    Firma in Großbritannien gründen

    Gründung in 24 Stunden für 100 £, ein Rechtssystem, das weltweit als Vorbild für Verträge dient, und mit London einer der größten Finanzplätze der Welt.

    Körperschaftsteuer
    25 %*
    Quellensteuer
    0 %
    Gründungsdauer
    1–2 Tage
    Substanz vor Ort
    Gering

    Companies House gilt als eines der effizientesten Unternehmensregister der Welt: Eine Private Limited Company ist online für 100 £ eingetragen, meist innerhalb von 24 Stunden und ohne Notar. Das englische Recht dient international als Grundlage unzähliger Verträge, und London zählt zu den größten Finanzplätzen der Welt. Wer in Großbritannien eine Firma gründen möchte, hat dabei die Wahl zwischen mehreren Rechtsformen, die sich in Haftung, Besteuerung und Zweck grundlegend unterscheiden.

    Körperschaftsteuer: die Staffelung

    Seit April 2023 gilt in Großbritannien eine Staffelung der Körperschaftsteuer nach der Höhe des Gewinns. Für Gewinne bis 50.000 £ gilt der ermäßigte Satz von 19 %, ab 250.000 £ der Hauptsatz von 25 %. Im Bereich dazwischen wird zunächst der Hauptsatz angewendet und anschließend um eine gleitende Entlastung, die Marginal Relief, gemindert. Dadurch steigt die Gesamtbelastung stufenlos von 19 % auf 25 %:

    Steuerpflichtiger GewinnSatzGesamtbelastung
    bis 50.000 £19 %19 %
    50.001 £ bis 250.000 £25 % abzüglich Marginal Reliefsteigt von 19 % auf 25 %
    über 250.000 £25 %25 %

    Auf den Gewinnanteil zwischen 50.000 £ und 250.000 £ ergibt sich durch diese Systematik eine Grenzbelastung von 26,5 %. Gehören mehrere verbundene Gesellschaften zu einer Gruppe, werden beide Schwellen durch deren Anzahl geteilt. Auf Dividenden an Gesellschafter erhebt Großbritannien keine Quellensteuer. Die aktuellen Sätze und den Rechner für die Marginal Relief veröffentlicht die Regierung auf ihrer Seite zu den Körperschaftsteuersätzen.

    Alle Rechtsformen im Vergleich

    Das britische Gesellschaftsrecht kennt vier Arten von Kapitalgesellschaften nach dem Companies Act 2006: die Private Company Limited by Shares, die Private Company Limited by Guarantee, die Private Unlimited Company und die Public Limited Company. Hinzu kommen zwei Formen der Personengesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die trotz ähnlicher Namen grundverschieden sind. Die wichtigsten Rechtsformen im Vergleich:

    EmpfehlungLtdLimited by GuaranteeplcLLPLimited Partnership
    ArtKapital­gesellschaftKapital­gesellschaft ohne AnteileKapital­gesellschaftPersonen­gesellschaftPersonen­gesellschaft
    HaftungBeschränktAuf Garantie­betragBeschränktBeschränktTeilweise
    MindestkapitalKeines (ab 1 £)Keines50.000 £KeinesKeines
    Besteuerung19–25 % Körperschaft­steuer19–25 % Körperschaft­steuer19–25 % Körperschaft­steuerTransparent bei den MitgliedernTransparent bei den Gesellschaftern
    Gewinn­ausschüttungDividendenKeineDividendenGewinn­verteilungGewinn­verteilung
    Öffentliches Angebot von AnteilenNeinNeinJaNeinNein
    Ideal fürKMU, Online­geschäfte, HoldingsGemeinnützige Projekte, VereineInvestoren, BörsengangKanzleien, BeratungenFonds, Investments

    Die Limited Liability Partnership (LLP) nach dem LLP Act 2000 ist eine eigene juristische Person, deren Mitglieder sämtlich beschränkt haften; sie wird bei Companies House eingetragen und reicht wie eine Gesellschaft Jahresabschlüsse ein, wird steuerlich aber wie eine Personengesellschaft behandelt. Die Limited Partnership (LP) nach dem Limited Partnerships Act 1907 besitzt dagegen in England und Wales keine eigene Rechtspersönlichkeit: Mindestens ein General Partner haftet unbeschränkt, die Limited Partners nur mit ihrer Einlage. Die LP ist deshalb vor allem bei Investmentfonds verbreitet, die LLP bei Kanzleien und Beratungen.

    Daneben gibt es die Private Unlimited Company, eine Kapitalgesellschaft mit unbeschränkter Gesellschafterhaftung, die unter bestimmten Voraussetzungen ihre Jahresabschlüsse nicht veröffentlichen muss; sie wird vor allem für Vermögens- und Konzernstrukturen genutzt. Die einfache Partnership und der Sole Trader sind keine eigenen Rechtspersonen – die Inhaber haften persönlich und unbeschränkt.

    Die Garantiegesellschaft

    Die Company Limited by Guarantee – sinngemäß eine Garantiegesellschaft – hat weder Anteile noch Anteilseigner. An ihre Stelle treten Mitglieder, die sich in der Satzung verpflichten, im Fall einer Liquidation einen festgelegten Betrag beizutragen – in der Praxis meist 1 £. Darüber hinaus haften sie nicht. Gewinne dürfen nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern dienen ausschließlich dem Gesellschaftszweck.

    Verbreitet ist diese Rechtsform bei Organisationen, bei denen nicht Kapital, sondern Mitgliedschaft im Mittelpunkt steht: gemeinnützige Organisationen und Stiftungen, Vereine und Clubs, Berufs- und Branchenverbände sowie Verwaltungsgesellschaften von Wohnanlagen. Viele britische Charities sind als Limited by Guarantee organisiert und zusätzlich bei der Charity Commission registriert.

    Zwei Besonderheiten sind für die Praxis wichtig: Fördert die Gesellschaft Handel, Kunst, Wissenschaft, Bildung, Religion, Wohltätigkeit oder einen Berufsstand und schließt ihre Satzung Ausschüttungen aus, darf sie den Zusatz „Limited“ im Namen weglassen. Steuerlich unterliegt sie grundsätzlich der Körperschaftsteuer; anerkannte Charities profitieren jedoch von weitgehenden Befreiungen.

    Die plc für Investoren

    Die Public Limited Company ist die einzige britische Rechtsform, die ihre Aktien öffentlich anbieten darf. Sie ist damit Voraussetzung für einen Börsengang – am Main Market der London Stock Exchange ebenso wie am Wachstumssegment AIM – und für jede Kapitalaufnahme über ein öffentliches Angebot.

    Die Anforderungen sind deutlich höher als bei der Ltd:

    AnforderungplcLtd
    Ausgegebenes Kapitalmindestens 50.000 £, davon ein Viertel eingezahltkein Mindestkapital
    Geschäftsbeginnerst mit Trading Certificate von Companies Housesofort nach Eintragung
    Directorsmindestens zweimindestens einer
    Company SecretaryPflicht, mit nachgewiesener Qualifikationfreiwillig
    Hauptversammlungjährlich verpflichtendnicht erforderlich
    Jahresabschlussbinnen sechs Monatenbinnen neun Monaten

    Eine bestehende Ltd lässt sich jederzeit in eine plc umwandeln, sobald sie die Kapital- und Organanforderungen erfüllt. Wer in Großbritannien eine Firma gründen und später Kapital am Markt aufnehmen möchte, beginnt deshalb häufig mit einer Ltd und vollzieht die Umwandlung erst unmittelbar vor einer Finanzierungsrunde oder einem Börsengang.

    Ablauf der Gründung

    Der Ablauf ist in Großbritannien bemerkenswert schnell. Wer in Großbritannien eine Firma zu gründen plant, durchläuft diese Schritte:

    1. Rechtsform und Namen wählen: Der Name muss frei sein und bei der Ltd auf „Limited“ oder „Ltd“ enden.
    2. Identität bestätigen: Seit November 2025 müssen alle Directors und wirtschaftlich Berechtigten ihre Identität bei Companies House verifizieren.
    3. Adresse festlegen: Die Gesellschaft braucht einen Sitz in Großbritannien; er erscheint im öffentlichen Register.
    4. Online-Gründung: Über das Gründungsverfahren von Companies House für 100 £, meist innerhalb eines Tages.
    5. Steuerliche Anmeldung: Registrierung für die Körperschaftsteuer innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

    Die Gründung selbst ist damit in aller Regel an einem Tag abgeschlossen; die Ltd lässt sich anschließend vollständig aus dem Ausland führen.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungNach britischen Standards (UK GAAP) oder IFRS
    JahresabschlussJährlich bei Companies House, binnen neun Monaten nach Geschäftsjahresende
    Abschlussprüfung (Audit)Befreit als kleine Gesellschaft (2 von 3: Umsatz bis 15 Mio. £, Bilanz bis 7,5 Mio. £, bis 50 Mitarbeiter)
    SteuererklärungKörperschaftsteuer-Erklärung (CT600) binnen zwölf Monaten; Zahlung nach neun Monaten und einem Tag
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 90.000 £ steuerpflichtigem Umsatz; Satz 20 %
    Umsatzsteuer: MeldungenVierteljährlich, digital über Making Tax Digital
    Laufende RegisterpflichtenJährliches Confirmation Statement (50 £); Identitätsprüfung der Directors

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Großbritannien?

    Für wen sich eine Firma in Großbritannien eignet, hängt vor allem davon ab, wo Kunden und Investoren sitzen:

    Geeignet für

    • Unternehmen mit Kunden in Großbritannien und den USA
    • Gründer, die eine weltweit bekannte Rechtsform suchen
    • Gemeinnützige Projekte als Limited by Guarantee
    • Wachstumsfirmen mit Plänen für Investoren oder Börse

    Weniger geeignet für

    • Geschäfte, die den EU-Binnenmarkt voraussetzen
    • Gründer, die eine Steuer unter 19 % erwarten
    • Kleinstfirmen, die keine öffentlichen Abschlüsse wünschen
    • Händler mit Lager und Kunden ausschließlich in der EU

    Für ein englischsprachiges Unternehmen innerhalb der EU ist Irland mit 12,5 % eine Alternative; wer vor allem in den USA verkauft, sollte die US LLC vergleichen. Alle Optionen zeigt die Übersicht aller Standorte, die Steuersätze der Steuervergleich. Welche Struktur im Einzelfall passt, lässt sich im Erstgespräch klären.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Großbritannien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Häufige Fragen zu Großbritannien

    Häufige Fragen zur Firmengründung in Großbritannien betreffen vor allem Rechtsformen, Steuern und den Ablauf. Die Antworten im Überblick:

    Welche Rechtsform ist die richtige?

    Für die meisten Unternehmen die Private Company Limited by Shares, kurz Ltd. Gemeinnützige Organisationen und Verbände wählen die Limited by Guarantee, Unternehmen mit Börsenplänen die plc, Kanzleien und Beratungen häufig die LLP und Investmentfonds die Limited Partnership.

    Was ist der Unterschied zwischen LLP und Limited Partnership?

    Die LLP ist eine eigene juristische Person, alle Mitglieder haften beschränkt. Die Limited Partnership hat in England und Wales keine eigene Rechtspersönlichkeit, und mindestens ein General Partner haftet unbeschränkt.

    Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

    19 % auf Gewinne bis 50.000 £ und 25 % ab 250.000 £. Dazwischen steigt die Belastung durch die Marginal Relief stufenlos von 19 % auf 25 %. Auf Dividenden erhebt Großbritannien keine Quellensteuer.

    Wie schnell ist eine Ltd gegründet?

    Die Online-Gründung bei Companies House kostet 100 £ und ist meist innerhalb eines Tages erledigt. Vorher müssen Directors und wirtschaftlich Berechtigte ihre Identität bestätigen.

    Was braucht eine plc?

    Ein ausgegebenes Kapital von mindestens 50.000 £, davon ein Viertel eingezahlt, mindestens zwei Directors, einen qualifizierten Company Secretary und vor Geschäftsbeginn ein Trading Certificate von Companies House.

    Kann ich mit einer britischen Firma in Deutschland oder Österreich wohnen bleiben?

    Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Großbritannien, und mit der passenden Struktur lässt sich eine britische Gesellschaft auch mit Wohnsitz im DACH-Raum sinnvoll nutzen. Einzelheiten zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Großbritannien zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.