🇵🇱Standort in der EU

    Firma in Polen gründen

    Drei Wege zu einer niedrigen Steuer: 9 % für kleine Unternehmen, die Pauschalsteuer Ryczałt mit 0 % auf einbehaltene Gewinne und 5 % auf Erträge aus eigenem geistigem Eigentum.

    Körperschaftsteuer
    19 %*
    Quellensteuer
    19 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Mittel

    Polen ist mit fast 37 Millionen Einwohnern der größte Markt Mittelosteuropas und für viele deutsche Unternehmen Teil der eigenen Lieferkette. Steuerlich bietet das Land drei Wege zu einer niedrigen Belastung, die sich nach Größe und Geschäftsmodell richten: 9 % für kleine Unternehmen, die Pauschalsteuer Ryczałt – in Polen meist „estnische CIT“ genannt – mit Steuer erst bei Ausschüttung und eine IP Box mit 5 % auf Erträge aus eigenem geistigem Eigentum. Um in Polen eine Firma zu gründen, lohnt es sich deshalb, diese Wahl vor der Gründung zu treffen.

    Drei Wege zur niedrigen Steuer

    Die reguläre Körperschaftsteuer beträgt 19 %. Daneben stehen drei Sonderwege offen, die sich teilweise kombinieren lassen:

    ModellSatzFür wen
    Kleine Steuerpflichtige9 %Vorjahresumsatz bis 2 Mio. €, Neugründungen im ersten Jahr
    Pauschalsteuer (Ryczałt)0 % solange einbehalten, 10 % bzw. 20 % bei AusschüttungGesellschaften, die Gewinne reinvestieren
    IP Box5 %Erträge aus selbst entwickeltem geistigem Eigentum

    Zum Namen: Offiziell heißt das Modell „ryczałt od dochodów spółek“, also Pauschalsteuer auf Gesellschaftseinkünfte. Umgangssprachlich wird es in Polen „estnische CIT“ genannt, weil es nach estnischem Vorbild Gewinne erst bei der Ausschüttung besteuert – es ist aber ein rein polnisches Steuermodell für polnische Gesellschaften. Beim Ryczałt ergibt sich unter Einbeziehung der Steuer auf Ebene der Gesellschafter für kleine Unternehmen eine Gesamtbelastung von rund 18 % statt rund 26 % bei regulärer Besteuerung. Zuständig ist die polnische Steuerverwaltung.

    IP Box: 5 % auf Software

    Die polnische IP Box besteuert Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum mit 5 %. Dazu zählen insbesondere urheberrechtlich geschützte Software und Patente, die das Unternehmen selbst entwickelt oder weiterentwickelt hat. Voraussetzung ist eine getrennte Erfassung der Entwicklungskosten und der begünstigten Erträge.

    Für Softwareunternehmen mit Entwicklungsteam in Polen kann der Satz die Gesamtbelastung damit deutlich unter die des Ryczałt senken. Wer in Polen eine Firma gründen und dort Software entwickeln will, sollte die Buchhaltung deshalb von Beginn an auf die IP Box ausrichten.

    E-Rechnung über KSeF

    Seit 2026 ist die E-Rechnung in Polen verpflichtend; ausgestellt wird sie über das staatliche System KSeF: für große Unternehmen seit dem 1. Februar, für alle übrigen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen seit dem 1. April 2026; für Kleinstunternehmer gelten Übergangsfristen. Rechnungen werden in Echtzeit über das System ausgestellt und dort zehn Jahre archiviert.

    Für Gründer heißt das: Buchhaltungs- und Rechnungssoftware muss von Anfang an KSeF-fähig sein. Die Umsatzsteuer meldet die Gesellschaft monatlich über die elektronische Datei JPK_V7M bis zum 25. des Folgemonats.

    Rechtsform und Jahresabschluss

    Die gängige Rechtsform ist die Sp. z o.o., das polnische Gegenstück zur deutschen GmbH, mit einem Mindestkapital von 5.000 PLN (rund 1.100 €). Gesellschafter und Geschäftsführer können jede Nationalität haben. Für größere Vorhaben steht die Aktiengesellschaft S.A. mit 100.000 PLN Grundkapital zur Verfügung.

    Den Jahresabschluss stellt die Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fest und reicht ihn innerhalb von 15 Tagen beim Landesgerichtsregister (KRS) ein.

    Online oder notariell

    Um in Polen eine Firma zu gründen, stehen zwei Wege offen – online über das Verfahren S24 mit Mustervertrag oder klassisch mit notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag. Den Ablauf zeigen die folgenden Schritte:

    1. Gründungsweg wählen: S24 für Standardfälle, Notar für individuelle Gesellschaftsverträge.
    2. Gesellschaftsvertrag: Sitz, Kapital, Geschäftsführung und Tätigkeitscodes.
    3. Kapital einzahlen: mindestens 5.000 PLN.
    4. Eintragung im KRS: Steuernummer (NIP) und Statistiknummer (REGON) werden automatisch vergeben.
    5. Steuermodell und Mehrwertsteuer: Wahl des Ryczałt bzw. der IP Box und Registrierung für die Mehrwertsteuer.

    Über S24 ist die Eintragung häufig innerhalb weniger Tage abgeschlossen.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    JahresabschlussFeststellung binnen sechs Monaten, Einreichung beim KRS binnen 15 Tagen
    Abschlussprüfung (Audit)Ab 2 von 3: Bilanzsumme 3,125 Mio. €, Umsatz 6,25 Mio. €, 50 Mitarbeiter (in PLN umgerechnet)
    SteuererklärungKörperschaftsteuer-Erklärung (CIT-8) bis Ende des dritten Monats nach Jahresende
    Umsatzsteuer: MeldungenMonatlich per JPK_V7M bis zum 25. des Folgemonats
    Laufende RegisterpflichtenE-Rechnung über KSeF seit 2026 verpflichtend

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Polen?

    Polen überzeugt vor allem dort, wo Lieferketten und Märkte in Mittelosteuropa liegen oder eigene Software entsteht. Für wen sich der Standort eignet:

    Geeignet für

    • Produktions- und Logistikbetriebe nahe Deutschland
    • Softwarefirmen mit eigenem geistigem Eigentum
    • Kleine Gesellschaften mit Umsatz unter 2 Mio. €
    • Unternehmen, die Gewinne reinvestieren und wachsen

    Weniger geeignet für

    • Gründer, die auf elektronische Rechnungsstellung verzichten wollen
    • Holdings, die nur passive Erträge verwalten
    • Vorhaben ohne Bezug zu Mittelosteuropa
    • Unternehmer, die eine rein englischsprachige Verwaltung erwarten

    Mit dem niedrigsten Körperschaftsteuersatz der EU bietet Ungarn eine Alternative in der Region; das estnische Modell im Original gibt es in Estland. Weitere Standorte und Sätze im Vergleich: die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich. Welches der drei Modelle sich rechnet, klärt das Erstgespräch.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Polen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Fragen zu Polen

    Die Punkte, nach denen Gründer zu Polen am häufigsten fragen:

    Welche Steuersätze gibt es in Polen?

    19 % regulär, 9 % für kleine Steuerpflichtige und Neugründungen, 0 % bzw. 10–20 % bei Ausschüttung im Ryczałt und 5 % auf qualifizierte IP-Erträge.

    Was ist die IP Box?

    Ein Regime, das Erträge aus selbst entwickelter Software und Patenten mit 5 % besteuert, sofern Kosten und Erträge getrennt erfasst werden.

    Muss ich elektronische Rechnungen ausstellen?

    Ja. Seit 2026 ist die elektronische Rechnung über das System KSeF für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen Pflicht; für Kleinstunternehmer gelten Übergangsfristen.

    Wie viel Kapital braucht eine Sp. z o.o.?

    Mindestens 5.000 PLN, rund 1.100 €.

    Wann ist der Jahresabschluss fällig?

    Er wird innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende festgestellt und binnen 15 Tagen beim KRS eingereicht.

    Was gilt bei Wohnsitz in Deutschland oder Österreich?

    Polen hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass sich eine Sp. z o.o. auch mit Wohnsitz im DACH-Raum nutzen lässt. Die Auswirkungen zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Polen zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.