🇭🇷Standort in der EU

    Firma in Kroatien gründen

    10 % Gewinnsteuer für Unternehmen unter einer Million Euro Umsatz, der Euro als Währung und ein Land, das seit 2023 vollständig zum Schengen-Raum gehört.

    Körperschaftsteuer
    18 %*
    Quellensteuer
    12 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Gering

    Kroatien ist 2023 zwei Schritte gegangen, die es für Unternehmer aus dem DACH-Raum deutlich näher gerückt haben: Am 1. Januar führte das Land den Euro ein und trat dem Schengen-Raum bei. Steuerlich setzt Kroatien auf eine klare Zweiteilung – 10 % Gewinnsteuer für Unternehmen mit weniger als einer Million Euro Umsatz, 18 % darüber. Wer in Kroatien eine Firma gründen möchte, kann den niedrigen Satz damit gezielt für eine schlanke Gesellschaft nutzen.

    10 % unter einer Million Umsatz

    Maßgeblich für den Steuersatz ist nicht der Gewinn, sondern der Umsatz: Liegen die Erlöse eines Jahres unter 1 Mio. €, beträgt die Gewinnsteuer 10 %, ab dieser Grenze 18 %. Kommunale Zuschläge auf den Gewinn gibt es nicht. Wer in Kroatien eine Firma gründen und dauerhaft unter dieser Grenze bleiben will, profitiert zudem von einer Vereinfachung, die in der EU selten ist: Sie dürfen ihren Gewinn nach dem Zahlungseingang ermitteln, also erst dann versteuern, wenn Kunden tatsächlich bezahlt haben.

    Ausschüttungen an Gesellschafter im Ausland unterliegen einer Quellensteuer von 10 %, die sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ermäßigen kann. Zuständig ist die kroatische Steuerverwaltung (Porezna uprava).

    Euro und Schengen

    Seit dem 1. Januar 2023 bezahlt Kroatien in Euro. Für Unternehmen aus dem Euroraum entfallen damit Wechselkursrisiken und Umrechnungskosten, Preise und Verträge lassen sich ohne Währungsklauseln gestalten. Mit dem Beitritt zu Schengen wurden am selben Tag die Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn aufgehoben; Warenverkehr und Reisen in Richtung Österreich und Deutschland laufen seither ohne Personenkontrollen.

    Für Unternehmen mit Kunden im Tourismus, in der Immobilienwirtschaft oder im Handel entlang der Adria ist das ein spürbarer Vorteil gegenüber den Nachbarländern außerhalb der EU.

    d.o.o. oder j.d.o.o.

    Kroatien kennt zwei Varianten der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die klassische d.o.o. ist die übliche Wahl für etablierte Unternehmen; die vereinfachte j.d.o.o. richtet sich an Gründer mit sehr geringem Startkapital:

    Empfehlungd.o.o.j.d.o.o.d.d.
    RechtsformGesellschaft mit beschränkter HaftungVereinfachte GmbHAktiengesellschaft
    Mindestkapital2.500 €1 €25.000 €
    Ideal fürDienstleister, Handel, TourismusKleinstgründungenGrößere Vorhaben, Investoren

    Das Stammkapital der d.o.o. von 2.500 € wird vor der Eintragung auf ein Bankkonto oder bei der staatlichen Finanzagentur FINA eingezahlt und steht der Gesellschaft danach für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

    Umsatzsteuer: 25 %

    Die Umsatzsteuer, in Kroatien als Mehrwertsteuer (PDV) erhoben, gehört mit 25 % zu den höchsten der EU. Registrieren muss sich ein Unternehmen, sobald sein Umsatz 60.000 € im Jahr übersteigt; darunter ist die Registrierung freiwillig. Bis zu einem Umsatz von 110.000 € reicht das Unternehmen vierteljährliche Erklärungen ein, darüber monatliche.

    Für Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten gilt in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren; der hohe Satz trifft damit vor allem Leistungen an Endkunden in Kroatien.

    Einkommensteuer und digitale Nomaden

    Für Gesellschafter und Mitarbeiter mit Wohnsitz in Kroatien gilt eine Einkommensteuer, deren Sätze die Gemeinden innerhalb eines gesetzlichen Rahmens festlegen: zwischen 15 und 23 % für Einkommen bis 60.000 € im Jahr und zwischen 25 und 33 % darüber. Zagreb schöpft den Rahmen mit 23 bzw. 33 % vollständig aus; Gemeinden ohne eigenen Beschluss wenden 20 und 30 % an.

    Für Remote Worker aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz hat Kroatien einen eigenen Aufenthaltstitel geschaffen: Digitale Nomaden dürfen bis zu 18 Monate im Land leben, und ihre Einkünfte von ausländischen Arbeitgebern oder aus dem eigenen ausländischen Unternehmen sind von der kroatischen Einkommensteuer befreit. 2026 setzt der Titel ein Einkommen von 3.622,50 € im Monat voraus. Für Bürger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz gilt die Regelung nicht; sie können sich als EU-Bürger ohnehin frei niederlassen. Die aktuellen Voraussetzungen veröffentlicht das kroatische Innenministerium.

    Gründung in fünf Etappen

    Um in Kroatien eine Firma zu gründen, sind bei der d.o.o. fünf Etappen zu durchlaufen:

    1. Steuernummer (OIB): Gesellschafter und Geschäftsführer benötigen eine persönliche Identifikationsnummer, die bei der Steuerverwaltung vergeben wird.
    2. Gesellschaftsvertrag: Der Vertrag wird notariell beurkundet; für einfache Gründungen steht auch das staatliche Online-System START zur Verfügung.
    3. Stammkapital: Einzahlung auf ein Bankkonto oder bei der FINA.
    4. Eintragung: im Gerichtsregister, das die Gesellschaft mit eigener OIB einträgt.
    5. Steuerliche Anmeldung: Anmeldung bei der Steuerverwaltung und ab 60.000 € Umsatz Registrierung für die Mehrwertsteuer.

    Mit vollständigen Unterlagen ist die Gesellschaft in der Regel nach ein bis zwei Wochen eingetragen.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    BuchhaltungUnter 1 Mio. € Umsatz Gewinnermittlung nach Zahlungseingang möglich
    SteuererklärungKörperschaftsteuer-Erklärung binnen vier Monaten nach Ende des Steuerjahres
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 60.000 € Jahresumsatz; Satz 25 %
    Umsatzsteuer: MeldungenVierteljährlich bis 110.000 € Umsatz, darüber monatlich

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Kroatien?

    Für wen sich Kroatien eignet, entscheidet vor allem der Umsatz: Am meisten profitieren Unternehmen, die unter der Millionengrenze bleiben und Kunden in der EU oder an der Adria haben.

    Geeignet für

    • Dienstleister mit weniger als 1 Mio. € Umsatz
    • Tourismus- und Immobilienbetriebe an der Adria
    • Unternehmer, die Euro und Schengen schätzen
    • Kleine Firmen, die nach Zahlungseingang versteuern möchten

    Weniger geeignet für

    • Umsatzstarke Händler mit geringer Marge
    • Unternehmen, die eine Quellensteuer von 0 % erwarten
    • Gründer, die ohne kroatische Steuernummer starten wollen
    • Konzerne mit Fokus auf asiatische Märkte

    Mit 10 % auf jeden Gewinn und ohne Umsatzgrenze ist Bulgarien die naheliegende Alternative; wer den Euro mit einer niedrigen Steuer in Mitteleuropa verbinden will, kann auch die Slowakei mit 10 % bis 100.000 € Erlösen prüfen. Die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich ordnen Kroatien ein; die konkrete Struktur gehört ins Erstgespräch.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Kroatien ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Fragen zu Kroatien

    Fünf Fragen, die bei einer Gründung in Kroatien regelmäßig gestellt werden:

    Wann gilt der Satz von 10 %?

    Wenn der Umsatz im Steuerjahr unter 1 Mio. € liegt. Ab dieser Grenze beträgt die Gewinnsteuer 18 %.

    Was bedeutet Versteuerung nach Zahlungseingang?

    Unternehmen mit weniger als 1 Mio. € Umsatz dürfen Einnahmen erst dann versteuern, wenn sie tatsächlich eingegangen sind – offene Forderungen belasten die Liquidität also nicht.

    Wie viel Kapital braucht eine d.o.o.?

    2.500 €. Die vereinfachte j.d.o.o. ist bereits ab 1 € möglich.

    Ab wann ist die Mehrwertsteuer Pflicht?

    Ab einem Jahresumsatz von 60.000 €. Der Regelsatz beträgt 25 %.

    Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich?

    Ja, Kroatien hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Abkommen. Wie es sich auf Ausschüttungen und Ihren Wohnsitz auswirkt, zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Kroatien zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.