🇱🇹Standort in der EU

    Firma in Litauen gründen

    Zwei Jahre ohne Körperschaftsteuer für neue kleine Gesellschaften, eine Personengesellschaft ohne Mindestkapital und ein eigenes Visum für Gründer.

    Körperschaftsteuer
    0–17 %*
    Quellensteuer
    15 %
    Gründungsdauer
    1–2 Wo.
    Substanz vor Ort
    Mittel

    Litauen belohnt Neugründungen konsequenter als fast jedes andere EU-Land: Eine neue kleine Gesellschaft zahlt in ihren ersten beiden Steuerjahren keine Körperschaftsteuer, danach 7 % statt der regulären 17 %. Die Reform 2026 hat diese Phase von einem auf zwei Jahre verlängert und die frühere Begrenzung auf zehn Mitarbeiter gestrichen. Um in Litauen eine Firma zu gründen, stehen neben der klassischen UAB auch eine schlanke Partnerschaft ohne Mindestkapital und für Nicht-EU-Gründer ein eigenes Startup-Visum zur Verfügung.

    Steuerstufen seit 2026

    Seit dem 1. Januar 2026 kennt die litauische Körperschaftsteuer drei Steuerstufen:

    GesellschaftSatzVoraussetzung
    Neue kleine Gesellschaft0 %erste zwei Steuerjahre
    Kleine Gesellschaft7 %Umsatz bis 300.000 €, Anteile bei natürlichen Personen
    Übrige Gesellschaften17 %regulärer Satz

    Die ermäßigten Sätze gelten nur, solange die Gesellschaft drei Jahre lang nicht umstrukturiert, liquidiert oder verkauft wird. Neu ist zudem die Sofortabschreibung: Maschinen, Ausrüstung und Software können seit 2026 im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden. Die Steuer verwaltet die litauische Steuerbehörde VMI.

    UAB oder MB

    Für Kapitalgesellschaften ist die UAB die Standardform: Mindestkapital 1.000 €, davon ein Viertel vor der Eintragung, ein einziger Gesellschafter genügt. Weniger bekannt, aber für kleine Teams interessant ist die MB, die kleine Partnerschaft. Sie kommt ohne Mindestkapital aus, steht bis zu zehn natürlichen Personen offen und haftet dennoch nur mit ihrem eigenen Vermögen.

    StandardUABMB
    Mindestkapital1.000 €keines
    Gesellschafternatürliche und juristische Personenbis zu zehn natürliche Personen
    Haftungauf das Gesellschaftsvermögen beschränktauf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
    Ideal fürInvestoren, Wachstum, LizenzenFreelancer-Teams, kleine Dienstleister

    Steuerlich werden beide Formen gleich behandelt: Auch die MB unterliegt der Körperschaftsteuer und kann die ermäßigten Sätze für kleine Gesellschaften nutzen. Für Teams aus Freelancern ist sie deshalb eine schlanke Alternative zur UAB, die ohne Kapitaleinzahlung auskommt.

    Eingetragen werden beide Formen beim Registerzentrum (Registrų centras); mit litauischer e-Residency oder qualifizierter elektronischer Signatur lässt sich die Eintragung online erledigen.

    Startup-Visum und Fintech

    Für Gründer aus Staaten außerhalb der EU bietet Litauen ein eigenes Startup-Visum: Wer ein innovatives Geschäftsmodell vorlegt, das von einer Expertenkommission positiv bewertet wird, erhält eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Gründung in Litauen. Für Gründer aus dem DACH-Raum ist das nicht nötig, für internationale Teams aber ein wichtiges Argument.

    Daneben ist Litauen eines der Zentren für Fintech in Europa. Die Bank von Litauen hat zahlreiche Zahlungs- und E-Geld-Institute zugelassen, deren Lizenz im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum gilt. Wer in Litauen eine Firma gründen und später eine Finanzlizenz beantragen möchte, findet eine erfahrene Aufsicht und spezialisierte Dienstleister in Vilnius.

    Meldewesen: digital und monatlich

    Das Meldewesen ist in Litauen durchgehend digital; die Steuerverwaltung arbeitet fast ausschließlich elektronisch. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen melden die Umsatzsteuer monatlich bis zum 25. des Folgemonats und übermitteln zusätzlich die Daten ihrer ausgestellten und erhaltenen Rechnungen über das System i.SAF an die VMI. Die Körperschaftsteuererklärung ist bis zum 15. Tag des sechsten Monats nach Ende des Steuerjahres einzureichen.

    Für Gründer bedeutet das vor allem: Eine Buchhaltung, die mit den litauischen Systemen verbunden ist, gehört von Anfang an dazu. Im Gegenzug lassen sich nahezu alle Behördengänge ohne Termin vor Ort erledigen.

    Fünf Schritte zur UAB

    Wer in Litauen eine Firma gründen will, erledigt bis zur Handlungsfähigkeit der Gesellschaft fünf Schritte:

    1. Namen reservieren: beim Registerzentrum, auf Wunsch vorab.
    2. Gründungsdokumente: Satzung und Gründungsakt, notariell oder elektronisch signiert.
    3. Kapital einzahlen: mindestens ein Viertel der 1.000 € vor der Eintragung.
    4. Geschäftsadresse: Sitz in Litauen.
    5. Eintragung und Steuer: Registrierung bei der VMI; ab 45.000 € Umsatz folgt die Mehrwertsteuer.

    Mit vollständigen Unterlagen dauert die Eintragung in der Regel nur wenige Werktage.

    Buchhaltung und Pflichten

    Die wichtigsten Pflichten rund um Buchhaltung, Abschluss, Audit und Umsatzsteuer im Überblick – damit Sie von Anfang an wissen, was die laufende Verwaltung umfasst.

    PflichtRegelung
    Abschlussprüfung (Audit)Ab 2 von 3: Umsatz 4,5 Mio. €, Bilanzsumme 2,5 Mio. €, 50 Mitarbeiter
    SteuererklärungKörperschaftsteuer-Erklärung bis zum 15. Tag des sechsten Monats nach Jahresende
    Umsatzsteuer: RegistrierungAb 45.000 € Jahresumsatz; Satz 21 %
    Umsatzsteuer: MeldungenMonatlich bis zum 25. des Folgemonats

    Stand 2026. Buchhaltung und Meldungen übernehmen in der Regel spezialisierte Buchhalter im Zielland.

    Für wen eignet sich Litauen?

    Für wen sich Litauen eignet, entscheidet vor allem, ob die Nullsteuerphase im konkreten Fall greift – also Umsatz, Eigentümerstruktur und Planungshorizont:

    Geeignet für

    • Neugründungen mit Umsatz unter 300.000 €
    • Fintech- und Zahlungsunternehmen mit EU-Lizenzbedarf
    • Gründerteams aus Nicht-EU-Staaten mit Startup-Visum
    • Kleine Partnerschaften, die eine MB nutzen möchten

    Weniger geeignet für

    • Gesellschaften mit Firmen als Anteilseignern, die 7 % nutzen wollen
    • Unternehmen mit Umsatz deutlich über 300.000 € im Startjahr
    • Konzernstrukturen mit häufigen Umstrukturierungen
    • Vorhaben, die auf asiatische Märkte zielen

    Wer Gewinne unbegrenzt im Unternehmen belassen möchte, findet in Estland 0 % auf einbehaltene Gewinne; für laufende Ausschüttungen zu niedrigen Sätzen bietet sich Bulgarien an. Den Gesamtvergleich liefern die Übersicht aller Standorte und der Steuervergleich; ob die Nullsteuerphase greift, klärt das Erstgespräch.

    DBA-Check

    Gibt es ein Doppel­besteuerungs­abkommen?

    Wählen Sie Ihr aktuelles Wohnsitzland – weltweit. Sie sehen sofort, ob mit Litauen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, und im Überblick, wie es bei unseren übrigen Standorten aussieht.

    Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf. Ob und wie es in Ihrem Einzelfall greift, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

    Litauen kompakt

    Kompakt beantwortet – was Gründer in Litauen vorab wissen sollten:

    Wer zahlt in Litauen 0 %?

    Neu gegründete Gesellschaften mit einem Umsatz bis 300.000 €, deren Anteile natürliche Personen halten – in den ersten beiden Steuerjahren. Danach gilt der Satz von 7 %.

    Was ist eine MB?

    Eine kleine Partnerschaft für bis zu zehn natürliche Personen ohne Mindestkapital, deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

    Wie viel Kapital braucht eine UAB?

    Mindestens 1.000 €, davon ein Viertel vor der Eintragung.

    Was ist das Startup-Visum?

    Eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Gründer aus Nicht-EU-Staaten, deren Geschäftsmodell von einer Expertenkommission positiv bewertet wurde.

    Ab wann ist die Mehrwertsteuer Pflicht?

    Ab einem Jahresumsatz von 45.000 €; der Regelsatz beträgt 21 %.

    Gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland und Österreich?

    Ja. Litauen hat mit Deutschland, Österreich und der Schweiz jeweils ein Abkommen; welche Folgen es für Ihren Wohnsitz hat, zeigt der DBA-Check.

    Kostenloses Erstgespräch

    Passt Litauen zu Ihnen?

    30 Minuten, kostenlos und unverbindlich: Wir analysieren Wohnsitz, Geschäftsmodell und Zielland – und sagen Ihnen auch ehrlich, wenn es sich für Sie nicht lohnt.

    Direkter Kontakt Nastasia

    Nastasia

    Consultant

    Ich berate Sie zu Standortwahl, Gesellschaftsform und Ablauf Ihrer Gründung im Ausland und koordiniere den gesamten Prozess bis zur eingetragenen Firma. Haben Sie vorab Fragen zu Ländern, Strukturen oder Kosten?


    Hinweis: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir beraten zu Standortwahl und Struktur und koordinieren die Gründung; Steuer- und Rechtsberatung im engeren Sinne erfolgt durch die jeweils zuständigen Berufsträger im Zielland.